VERTRETUNG FÜR BÜRKLIN
Prof. Dr. Wilhelm Bürklin, Professor für das_Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland in der Wirtschaftsund Sozlalwissenschaflilichen Fakultät, übernahm zum 1. Oktober 1997 die Leitung der Gesellschaft für Bankpublizität(GfB) in Köln. Die Gesellschaft ist eine Tochter des Bundesverbandes Deutscher Banken, der Interessenvertretung der privaten Banken Deutschlands. Sie ist zuständig für die langfristige Öffentlichkeitsarbeit des Bankenverbandes. Prof. Bürklin wird der Universität Potsdam auch weiterhin verbunden bleiben. Denn sein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziertes Forschungsprojekt über„Eliten in Deutschland“ führt er ebenso weiter wie die erste vergleichende Studie über Parteimitglieder
Dr. Suzanne S. Schüttemeyer Foto: privat
in Deutschland. Seine Beurlaubung endet am 30. September 2000. Mit der Vertretung der Professur Bürklins ist Dr. habil. Suzanne S. Schüttemeyer beauftragt. Die 43jährige studierte Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Die Diplom-Politologin promovierte und habilitierte sich an der Universität Lüneburg. Dort ist sie als Akademische Oberrätin im Institut für Sozialwissenschaften tätig. Sie ist unter anderem Redaktionsmitglied der„Zeitschrift für Parlamentsfragen“ und Mitglied verschiedener International Editorial Boards sowie Sprecherin der Sektion Vergleichende Politikwissenschaft der deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft. Des weiteren arbeitet Schüttemeyer als Vertrauensdozentin der Studienstiftung des Deutschen Volkes und als Gastprofessorin am Department of Political Science, Colorado College/ USA. Zu ihren Schwerpunkten in Forschung und Lehre gehört es, Kenntnisse und Einsichten in die theoretischen und normativen Grundlagen wie empirischen Gegebenheiten von Politik und Repräsentation in der Demokratie zu verbreitern, zu vertiefen und zu vermitteln. In Potsdam hofft sie,„aus eigener Anschauung ein Bild von den politischen und wirtschaftlichen, Sozlalen und menschlichen Bedingungen im Prozeß der deutschen Vereinigung gewinnen zu können“. B.E.
KOORDINATOR FÜR PLANUNG UND CONTROLANS
Neuer Ansprechpartner und Koordinator für Planungs- und Controllingprozesse an der Universität Potsdam ist Till Heyer-Stuffer. Der ehemalige Vizepräsident der TU Berlin wird den gesamten Planungsprozeß, zu dem die Uni Potsdam im Rahmen ihrer weiteren Profilbildung gezwungen ist, begleiten. Das heißt, er wird die zur Profilierung und Umsetzung der staatlichen Strukturmaßnahmen erforderlichen Schritte inhaltlich und organisatorisch mit den Fakultäten, den Gremien sowie den Verwaltungseinheiten erörtern und absprechen. Insoweit ist der direkt dem Rektorat zugeordnete Till Heyer-Stuffer der Ansprechpartner des Rektorates für alle die Universitätsstruktur betreffenden Angelegenheiten. Gleiches gilt auch für das Vorhaben „Globalisierung des Haushaltes“, das zu weitreichenden Änderungen in der Mittelvergabe führen dürfte. Und schließlich gehört es zum umfangreichen Aufgabengebiet von Till Heyer-Stuffer, die Kontakte zu den entscheidenden Stellen in der Politik zu intensivieren, um dort Verständnis für Anpassungsmaßnahmen und-probleme an der Universität Potsdam zu wecken.
Der neue Ansprechpartner im Rektorat stammt aus Baden-Württemberg; geboren in Karlsruhe, wechselte er zum Studium des
Wirtschaftsin
genieurwe
sens an die TU Berlin, wo er 1986 sein 1! Diplom ableg- 1 te und danach| als. wissen- A) schaftlicher+ Mitarbeiter im; Fachbereich Informatik tätig war. Parallel dazu nahm Till HeyerStuffer von 1987 bis 1989 die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds der Abteilung Wissenschaft und Forschung der Gewerkschaft ötv im Bezirk Berlin wahr und gehörte bis 1993 dem Konzil der TU Berlin an. Von 1991 bis 1993 fun
gierte er als Persönlicher Referent des 2. und 3. Vizepräsidenten dieser Hochschule, 1993 und 1995 wurde er für jeweils zwei Jahre zum Vizepräsidenten der TU Berlin gewählt.
An der Uni Potsdam ist Till Heyer-Stuffer telefonisch unter-1782 oder per e-mail unter„stuffer@rz.uni-potsdam.de“ erreichbar. Sein Büro liegt im Haus 09 Am Neuen Palais, Zimmer 1.210. Hg.
Till Heyer-Stuffer Foto: Tribukeit
URLAUBS- UND WEIHNACHTSGELD
Zehn Monate, das heißt mit Erlaß des Staatssekretärs vom 4. September 1996, wurden circa 30 wissenschaftliche Mitarbeiter mit befristgten Verträgen und 70 befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter in Drittmittelprojekten von der Anwendung des Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifvertrages im Land Brandenburg ausgeschlossen.
Mit Erlaß vom 2. Juni 1997 hat das Ministerium der Finanzen endlich der Gewährung der Zuwendung und des Urlaubsgeldes an wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter zugestimmt, die in befristeten Vertragsverhältnissen mit dem Land Brandenburg stehen.
Die für beide Vertragsparteien sehr unerfreuliche Situation ist bereinigt. Die in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge werden entsprechend ergänzt, für das Drittmittelpersonal ist dies bereits auf den Weg gebracht.
Damit ist der Rechtsauffassung der Universität Potsdam im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung entsprochen worden. Im übrigen ist der Ungleichbehandlung bei der Zahlung der Sonderzuwendung arbeitsgerichtlich mehrfach begegnet worden. Nicht zuletzt wirken die erfolgreich geführten Prozesse der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte um die Zahlung der jährlichen Zuwendung(Weihnachtsgeld) nach. An dieser Stelle sei auf ein noch schwebendes Verfahren bezüglich der Gewährung von Urlaubsgeld an wissenschaftliche Hilfskräfte beim Landesarbeitsgericht Brandenburg verwiesen. Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität Potsdam müssen sich fortan nicht mehr über Ungleichbehandlung, die sachlich nicht begründet war, ärgern. Sie können sich unbeschwert ihrer wissenschaftlichen Arbeit zuwenden, ohne mit aufwendigen Arbeitsprozessen befaßt sein zu müs
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