PUTZ 5/99
Campus
Neues Hochschulgesetz in Kraft
Universität steht vor einer Vielzahl von Veränderungen
Am 27. Mai 1999 ist das Anfang Mai vom SPD regierten Landtag beschlossene neue Brandenburgische Hochschulgesetz in Kraft getreten. Über den Entwurf und die wichtigsten Neuerungen für die Brandenburgischen Hochschulen ist in den Medien und den PUTZ-Ausgaben 1-2/99 und 3/99 breit informiert worden. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur(MWFEK) in einem Rundschreiben Erläuterungen zu den Übergangsbestimmungen bekanntgegeben. Die wichtigsten seien im folgenden kurz dargestellt:
Der Rektor der Universität hat mit sofortiger Wirkung seine Mitgliedschaft im Senat verloren. Für ihn erhält laut Wahlordnung der Uni Potsdam der gewählte Nachrücker, der bisherige Stellvertreter der Liste 1 der Gruppe der Professoren, Prof. Dr. Hanno Schmitt, Sitz und Stimme im Senat. Prof. Schmitt hat seine Bereitschaft zur Annahme des Mandats inzwischen erklärt: Der Rektor hat mit der Abgabe von Sitz und Stimme im Senat auch den Vorsitz des Gremiums abzugeben. Das Brandenburgische Hochschulgesetz schreibt hier vor, daß der Vorsitz aus dem Kreise des Gremiums bestimmt werden muß. Bis zu einer auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten neuen Grundordnung der Universität hat der Senat inzwischen den Rektor gebeten, die Sitzungsleitung weiterhin wahrzunehmen.
Die Dekane haben mit dem Gesetz ihr Stimmrecht Fakultätsrat abzugeben. Auch hier muß der so vakante professorale Sitz nachbesetzt werden. Ebenso muß die Sitzungsleitung auf eine andere Person als den Dekan abgegeben werden.
im
Rektor oder Präsident
Betroffen von den Übergangsregelungen ist auch die Arbeit der Hochschulleitung. Die am
tierenden Brandenburgischen Rektoren wurden vom MWFK aufgefordert, ab sofort die Amtsbezeichnung Präsident zu führen. Allerdings erlaubt das Gesetz den Hochschulen, in ihren Grundordnungen zu bestimmen, daß ein Professor der jeweiligen Hochschule in dieser Leitungsposition auch den Titel Rektor führen darf. Insofern haben sich die Rektoren in der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz nach juristischer Prüfung darauf verständigt, zunächst bis zum Erlaß der jeweiligen Grundordnungen weiterhin Rektor zu heißen.
Vizepräsidenten
Von Interesse ist auch das weitere Procedere im Zusammenhang mit der kürzlich an der Uni Potsdam erfolgten Prorektorenwahl. Der noch nach altem Recht vom Konzil gewählte Prorektor. Prof. Dr. Jürgen Kurths wird auf der Grundlage der Übergangsregelungen nun zum Vizepräsidenten bestellt. Dafür ist allerdings nach dem neuen Gesetz nicht mehr der Minister zuständig, sondern der Rektor wird die Bestellung selbst vornehmen.
Das neue Hochschulgesetz sieht für die Hochschulen nur einen
Vizepräsidenten vor, gestattet aber, daß über Regelungen in der Grundordnung oder einen Präsidentenentscheid auch weitere Vizepräsidenten die Universitätsleitung ergänzen. Eine Entscheidung also über die Anzahl der Vizepräsidenten und das entsprechende Wahlprocedere wird erst nach Erlaß der neuen Grundordnung der Uni Potsdam bekannt sein.
Gremienarbeit
Auch in den Zuständigkeiten und der Arbeitsweise der Gremien hat sich einiges geändert. So entscheidet nicht mehr der Senat, sondern der Rektor oder Präsident über die Einrichtung eines Studienganges, während Studien- und Prüfungsordnungen in der Fakultät beschlossen werden können und vom Hochschulleiter genehmigt werden. Der Senat hat in diesen Fällen nicht mehr Beschlüsse zu fassen, sondern hat lediglich das Recht, Empfehlungen auszusprechen. Auch die Errichtung und Auflösung sowie die Veränderung von Universitätseinrichtungen, wie Fakultäten, Institute und zentrale Betriebseinheiten, liegen in der Hand des Hochschulleiters und sind nicht mehr vom Minister zu genehmigen.
Kommissionen
Schließlich ist die Zukunft der zentralen Senatskommissionen ungewiß, da diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind. Aufgrund der Kompetenzverschiebung vom Senat hin zur Hochschulleitung erscheint es vielen insder SUniversitätgals sinnvoll, die Kommissionen in gleicher oder ähnlicher Zusammensetzung als Präsidialkommissionen zu bilden bzw. weiterzuführen.
Grundordnungskommission
Diese und weitere offene Fragen sind letztendlich durch eine neue, dem aktuellen Brandenburgischen Hochschulgesetz angepaßte Grundordnung zu regeln. Der hierfür zuständige Senat hat bereits auf seiner Sitzung am 3. Juni 1999 eine Arbeitsgruppe unter/der Leitung des Rektors eingesetzt, die die Grundordnung erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe besteht aus je drei Mitgliedern der vier universitären Statusgruppen. Es ist das Ziel der Universität, den Entwurf für die neue Grundordnung bis zum Ende des Sommersemesters dem Senat zur Beschlußfassung vorzulegen. gl
Raus aus dem Elfenbeinturm
Auf Initiative des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft haben die Präsidenten großer Wissenschaftsorganisationen, darunter der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-PlanckGesellschaft und der Hochschulrektorenkonferenz, Ende Mai 1999 in Bonn ein Memorandum unterzeichnet, mit dem sie den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft voranbringen wollen.
Mit dieser Initiative sollen die Wissenschaftler ermutigt werden, sich selbst stärker an der For
Popularisierung ihrer
schungsarbeiten zu beteiligen. Gemeint ist eine Bewegung heraus aus dem Elfenbeinturm. Vorbild ist eine Initiative in Großbritannien unter dem Begriff„Public Understanding of Science“. Um die Öffentlichkeit auch im deutschsprachigen Bereich auf vielfältige Weise für die Wissenschaft zu interessieren sollen sich die Aktivitäten auf die Natur-, Ingenieur-, Geistesund Sozialwissenschaften konzentrieren. FPraf. Dr. Dieter Simon, Präsident der BerlinBrandenburgischen Akademie der Wissenschaften, hat für diese Initiative die Bezeichnung“Public Understanding
of Science and Humanities” (Push) geprägt.
Die Initiatoren planen ein erstes großes Projekt im Jahr 2001. In Berlin soll es ein Fest der Wissenschaft geben. Weiterhin gibt es ein Aktionsprogramm des Stifterverbandes, mit dem Initiativen von Wissenschaftlern in den Medien oder in öffentlichen Einrichtungen mit 20 000 DM, in Einzelfällen mit 50 000 DM gefördert werden können. Insgesamt stehen 500 000 DM zur Verfügung. Förderanträge werden bis zum 15. Oktober 1999 entgegen genommen. Informationen und die Antragsformulare gibt es unter http://www. stifterverband.de gl
3