Heft 
(1.1.2019) 05
Einzelbild herunterladen

PUTZ 5/99

Campus

Neues Hochschulgesetz in Kraft

Universität steht vor einer Vielzahl von Veränderungen

Am 27. Mai 1999 ist das An­fang Mai vom SPD regierten Landtag beschlossene neue Brandenburgische Hoch­schulgesetz in Kraft getreten. Über den Entwurf und die wichtigsten Neuerungen für die Brandenburgischen Hochschulen ist in den Medi­en und den PUTZ-Ausgaben 1-2/99 und 3/99 breit in­formiert worden. Unmittel­bar nach Inkrafttreten des Gesetzes hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur(MWFEK) in ei­nem Rundschreiben Erläute­rungen zu den Übergangsbe­stimmungen bekanntgege­ben. Die wichtigsten seien im folgenden kurz dargestellt:

Der Rektor der Universität hat mit sofortiger Wirkung seine Mitgliedschaft im Senat verlo­ren. Für ihn erhält laut Wahl­ordnung der Uni Potsdam der gewählte Nachrücker, der bis­herige Stellvertreter der Liste 1 der Gruppe der Professoren, Prof. Dr. Hanno Schmitt, Sitz und Stimme im Senat. Prof. Schmitt hat seine Bereitschaft zur Annahme des Mandats in­zwischen erklärt: Der Rektor hat mit der Abgabe von Sitz und Stimme im Senat auch den Vorsitz des Gremiums abzuge­ben. Das Brandenburgische Hochschulgesetz schreibt hier vor, daß der Vorsitz aus dem Kreise des Gremiums bestimmt werden muß. Bis zu einer auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten neuen Grundord­nung der Universität hat der Senat inzwischen den Rektor gebeten, die Sitzungsleitung weiterhin wahrzunehmen.

Die Dekane haben mit dem Gesetz ihr Stimmrecht Fakultätsrat abzugeben. Auch hier muß der so vakante profes­sorale Sitz nachbesetzt werden. Ebenso muß die Sitzungslei­tung auf eine andere Person als den Dekan abgegeben werden.

im

Rektor oder Präsident

Betroffen von den Übergangs­regelungen ist auch die Arbeit der Hochschulleitung. Die am

tierenden Brandenburgischen Rektoren wurden vom MWFK aufgefordert, ab sofort die Amtsbezeichnung Präsident zu führen. Allerdings erlaubt das Gesetz den Hochschulen, in ih­ren Grundordnungen zu be­stimmen, daß ein Professor der jeweiligen Hochschule in dieser Leitungsposition auch den Titel Rektor führen darf. Insofern haben sich die Rektoren in der Brandenburgischen Landesrek­torenkonferenz nach juristischer Prüfung darauf verständigt, zu­nächst bis zum Erlaß der jewei­ligen Grundordnungen weiter­hin Rektor zu heißen.

Vizepräsidenten

Von Interesse ist auch das wei­tere Procedere im Zusammen­hang mit der kürzlich an der Uni Potsdam erfolgten Prorek­torenwahl. Der noch nach al­tem Recht vom Konzil gewähl­te Prorektor. Prof. Dr. Jürgen Kurths wird auf der Grundlage der Übergangsregelungen nun zum Vizepräsidenten bestellt. Dafür ist allerdings nach dem neuen Gesetz nicht mehr der Minister zuständig, sondern der Rektor wird die Bestellung selbst vornehmen.

Das neue Hochschulgesetz sieht für die Hochschulen nur einen

Vizepräsidenten vor, gestattet aber, daß über Regelungen in der Grundordnung oder einen Präsidentenentscheid auch wei­tere Vizepräsidenten die Uni­versitätsleitung ergänzen. Eine Entscheidung also über die An­zahl der Vizepräsidenten und das entsprechende Wahlproce­dere wird erst nach Erlaß der neuen Grundordnung der Uni Potsdam bekannt sein.

Gremienarbeit

Auch in den Zuständigkeiten und der Arbeitsweise der Gre­mien hat sich einiges geändert. So entscheidet nicht mehr der Senat, sondern der Rektor oder Präsident über die Einrichtung eines Studienganges, während Studien- und Prüfungsordnun­gen in der Fakultät beschlossen werden können und vom Hoch­schulleiter genehmigt werden. Der Senat hat in diesen Fällen nicht mehr Beschlüsse zu fassen, sondern hat lediglich das Recht, Empfehlungen auszusprechen. Auch die Errichtung und Auflö­sung sowie die Veränderung von Universitätseinrichtungen, wie Fakultäten, Institute und zentrale Betriebseinheiten, lie­gen in der Hand des Hoch­schulleiters und sind nicht mehr vom Minister zu genehmigen.

Kommissionen

Schließlich ist die Zukunft der zentralen Senatskommissionen ungewiß, da diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind. Aufgrund der Kompetenzver­schiebung vom Senat hin zur Hochschulleitung erscheint es vielen insder SUniversitätgals sinnvoll, die Kommissionen in gleicher oder ähnlicher Zusam­mensetzung als Präsidialkom­missionen zu bilden bzw. wei­terzuführen.

Grundordnungs­kommission

Diese und weitere offene Fra­gen sind letztendlich durch eine neue, dem aktuellen Bran­denburgischen Hochschulge­setz angepaßte Grundordnung zu regeln. Der hierfür zustän­dige Senat hat bereits auf seiner Sitzung am 3. Juni 1999 eine Arbeitsgruppe unter/der Lei­tung des Rektors eingesetzt, die die Grundordnung erarbei­ten soll. Die Arbeitsgruppe be­steht aus je drei Mitgliedern der vier universitären Statusgrup­pen. Es ist das Ziel der Univer­sität, den Entwurf für die neue Grundordnung bis zum Ende des Sommersemesters dem Se­nat zur Beschlußfassung vorzu­legen. gl

Raus aus dem Elfenbeinturm

Auf Initiative des Stifterver­bandes für die Deutsche Wis­senschaft haben die Präsiden­ten großer Wissenschaftsor­ganisationen, darunter der Deutschen Forschungsge­meinschaft, der Max-Planck­Gesellschaft und der Hoch­schulrektorenkonferenz, Ende Mai 1999 in Bonn ein Memorandum unterzeichnet, mit dem sie den Dialog zwi­schen Wissenschaft und Ge­sellschaft voranbringen wol­len.

Mit dieser Initiative sollen die Wissenschaftler ermutigt wer­den, sich selbst stärker an der For­

Popularisierung ihrer

schungsarbeiten zu beteiligen. Gemeint ist eine Bewegung heraus aus dem Elfenbein­turm. Vorbild ist eine Initiati­ve in Großbritannien unter dem BegriffPublic Under­standing of Science. Um die Öffentlichkeit auch im deutschsprachigen Bereich auf vielfältige Weise für die Wis­senschaft zu interessieren sol­len sich die Aktivitäten auf die Natur-, Ingenieur-, Geistes­und Sozialwissenschaften kon­zentrieren. FPraf. Dr. Dieter Simon, Präsident der Berlin­Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, hat für diese Initiative die Bezeich­nungPublic Understanding

of Science and Humanities (Push) geprägt.

Die Initiatoren planen ein erstes großes Projekt im Jahr 2001. In Berlin soll es ein Fest der Wis­senschaft geben. Weiterhin gibt es ein Aktionsprogramm des Stifterverbandes, mit dem In­itiativen von Wissenschaftlern in den Medien oder in öffentlichen Einrichtungen mit 20 000 DM, in Einzelfällen mit 50 000 DM gefördert werden können. Ins­gesamt stehen 500 000 DM zur Verfügung. Förderanträge wer­den bis zum 15. Oktober 1999 entgegen genommen. Informa­tionen und die Antragsformula­re gibt es unter http://www. stifterverband.de gl

3