Heft 
(1.1.2019) 06
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Campus

PUTZ 6/00

In neuem Glanz

Palmenhaus wieder offen

Kurz vor Pfingsten wurde nach 18-monatiger Bauzeit das Palmenhaus des Botani­schen Gartens der Univer­sität Potsdam wieder eröff­net.

Das seit 1912 stehende Pal­menhaus, in dem schon Kaise­rin Auguste Victoria Tee trank, musste wegen Baufälligkeit bis auf die Grundmauern abgetra­gen werden. Die einzelnen Teile der Metallkonstruktion wurden aufgearbeitet, neu ver­nietet und mit Korrosions­schutz versehen. Sie konnten zu etwa 90 Prozent wieder ver­wendet werden. Nur die Glas­scheiben und die Latten aus dem Holz der nordamerikani­schen Sumpf-Kiefer waren völ­lig zu erneuern.

Nach außen präsentiert sich das 220 Quadratmeter große Gewächshaus so wie früher, die Technik ist jedoch modern. So enthält das Haus eine Nebel­ınlage, die es ermöglicht, die Luftfeuchtigkeit auf konstan­ten Werten zu halten. Viel Mühe und gärtnerisches Kön­nen erforderte die Neube­pflanzung des Hauses. Insge­samt wurden fast 200 Kubik­meter Erde ausgetauscht. Rund 130 Pflanzenarten, da­

von(52 Palmen, Sstehen Bim neuen Palmenhaus; meistens ausgepflanzt, einige aber auch in Kübeln auf den Stellagen. Die größte Palme mit einer Höhe von rund acht Metern ist eine Hanfpalme. Zu den äl­testen Pflanzen zählen zwei stattliche Zwergpalmen. Sie sind über 100 Jahre alt. Neben Palmen kann man Bananen­stauden, Strelitzien a Ric; senbambus, Palmfarne, junge Baumfarne, Fingeraralien, Queensland-Kauri und viele

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andere Arten bewundern. Nach anfänglicher Eingewöh­nungszeit beginnen die mei­sten Pflanzen jetzt üppig zu wachsen. Dr. Peter Scharf/ Institut für Systematik und Didaktik der Biologie

und die Gewächs­

Das Palmenhaus anschließenden

häuser befinden sich in der Potsdamer Maulbeerallee 2a und sind täglich von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

Tee kann man nicht mehr trinken im rekonstruierten Palmenhaus, dafür aber das ganze Jahr wunderschön blühende Pflanzen bewundern.

Foto: Tribukeit

Aus dem Senat

In seiner 72. Sitzung am 8. Juni 2000 hat sich der Senat der Universität Potsdam un­ter anderem mit folgenden Themen beschäftigt:

Modellversuch Globalisierung

Der Senat forderte den Rektor auf, weiterhin an der Position festzuhalten, dass eine Teil­nahme der Universität Pots­dam am Modellversuch Globa­lisierung nur sinnvoll und praktikabel ist, wenn das Per­sonalbudget auskömmlich fi­nanziert wird und zuverlässige Verfahrensregeln vereinbart werden. Er fordert zugleich auf, bis zur Erreichung dieses Zieles eine Mitwirkung am Modellversuch abzulehnen.

Studien- und Prüfungsordnungen Der Senat nahm folgende Stu­dien- und Prüfungsordnungen zur Kenntnis: Studienordnung und Besondere Prüfungsbe­stimmungen für den Magister­studiengang Politikwissen­schaft, für das Studium des pri­marspezifischen Bereiches, die Studienordnung für den Auf­baustudiengang Informatik für Biowissenschaftler.

Der Senat befürwortete die Einrichtung des Studienganges Medienwissenschaft als Ne­benfach im Magisterstudium und nahm dessen Studienord­nung und Prüfungsbestim­mungen zustimmend zur Kenntnis.

Kooperationsvertrag

Der Senat befürwortete den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Potsdam und dem UFZ-Umweltforschungs­zentrum Leipzig-Halle GmbH.

Umbenennung

Der Umbenennung der Philo­sophischen Fakultät I in Philo­sophische Fakultät und der Philosophischen Fakultät II in Humanwissenschaftliche Fa­kultät stimmte der Senat zu.

Zulassung

Der Senat beschloss auch die Satzung zur Mitwirkung der Universität Potsdam bei der Zulassung für ZVS(Zentral­stelle für die Vergabe von Stu­dienplätzen)-Studiengänge.

B.E.

Aus dem Personalrat

Fortbildung

Zwischen der Universitätslei­tung und dem Gesamtperso­nalrat wurde eine Dienstver­einbarung zur Fortbildung der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Vereinbarung betrifft sowohl die betrieblichen Weiterbil­dungen als auch Qualifizierun­gen bei Umsetzungen. Auch die gesetzlich geregelte Bil­dungsfreistellung ist in der Vereinbarung berücksichtigt worden. Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und das Genehmigungsverfahren der Weiterbildung ist das De­zernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten.

Erholungsurlaub Der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass Angestellten der Universität der Urlaub grundsätzlich zu­sammenhängend gewährt wer­den soll. Bei Teilung des Ur­laubs muss mindestens ein Ur­laubsteil drei volle Wochen be­tragen. Es ist nicht zulässig, den Urlaub in Halbtags- oder Stundenteile zu Zzerstückeln. Grundsätzlich muss der Ur­laub bis zum Jahresende ange­treten werden. Kann der Ur­laub nicht genommen werden, ist er bis zum 30. September des folgenden Jahres anzutre­ten. Ist dies nicht der Fall, ver­fällt er. Bei der Aufstellung ei­nes Urlaubsplans hat der Per­sonalrat entsprechend dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg ein Mitbestim­mungsrecht.

PUTZ

Weitere Informationen sind bei den Personalräten der Universität Potsdam, Uni­Komplex Am Neuen Palais, Haus 6, Zimmer 0.18, Tel.: 0331/977-1128 erhältlich.

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