Campus
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In neuem Glanz
Palmenhaus wieder offen
Kurz vor Pfingsten wurde nach 18-monatiger Bauzeit das Palmenhaus des Botanischen Gartens der Universität Potsdam wieder eröffnet.
Das seit 1912 stehende Palmenhaus, in dem schon Kaiserin Auguste Victoria Tee trank, musste wegen Baufälligkeit bis auf die Grundmauern abgetragen werden. Die einzelnen Teile der Metallkonstruktion wurden aufgearbeitet, neu vernietet und mit Korrosionsschutz versehen. Sie konnten zu etwa 90 Prozent wieder verwendet werden. Nur die Glasscheiben und die Latten aus dem Holz der nordamerikanischen Sumpf-Kiefer waren völlig zu erneuern.
Nach außen präsentiert sich das 220 Quadratmeter große Gewächshaus so wie früher, die Technik ist jedoch modern. So enthält das Haus eine Nebelınlage, die es ermöglicht, die Luftfeuchtigkeit auf konstanten Werten zu halten. Viel Mühe und gärtnerisches Können erforderte die Neubepflanzung des Hauses. Insgesamt wurden fast 200 Kubikmeter Erde ausgetauscht. Rund 130 Pflanzenarten, da
von(52 Palmen, Sstehen Bim neuen Palmenhaus; meistens ausgepflanzt, einige aber auch in Kübeln auf den Stellagen. Die größte Palme mit einer Höhe von rund acht Metern ist eine Hanfpalme. Zu den ältesten Pflanzen zählen zwei stattliche Zwergpalmen. Sie sind über 100 Jahre alt. Neben Palmen kann man Bananenstauden, Strelitzien a Ric; senbambus, Palmfarne, junge Baumfarne, Fingeraralien, Queensland-Kauri und viele
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andere Arten bewundern. Nach anfänglicher Eingewöhnungszeit beginnen die meisten Pflanzen jetzt üppig zu wachsen. Dr. Peter Scharf/ Institut für Systematik und Didaktik der Biologie
und die Gewächs
Das Palmenhaus anschließenden
häuser befinden sich in der Potsdamer Maulbeerallee 2a und sind täglich von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Tee kann man nicht mehr trinken im rekonstruierten Palmenhaus, dafür aber das ganze Jahr wunderschön blühende Pflanzen bewundern.
Foto: Tribukeit
Aus dem Senat
In seiner 72. Sitzung am 8. Juni 2000 hat sich der Senat der Universität Potsdam unter anderem mit folgenden Themen beschäftigt:
Modellversuch Globalisierung
Der Senat forderte den Rektor auf, weiterhin an der Position festzuhalten, dass eine Teilnahme der Universität Potsdam am Modellversuch Globalisierung nur sinnvoll und praktikabel ist, wenn das Personalbudget auskömmlich finanziert wird und zuverlässige Verfahrensregeln vereinbart werden. Er fordert zugleich auf, bis zur Erreichung dieses Zieles eine Mitwirkung am Modellversuch abzulehnen.
Studien- und Prüfungsordnungen Der Senat nahm folgende Studien- und Prüfungsordnungen zur Kenntnis: Studienordnung und Besondere Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft, für das Studium des primarspezifischen Bereiches, die Studienordnung für den Aufbaustudiengang Informatik für Biowissenschaftler.
Der Senat befürwortete die Einrichtung des Studienganges Medienwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium und nahm dessen Studienordnung und Prüfungsbestimmungen zustimmend zur Kenntnis.
Kooperationsvertrag
Der Senat befürwortete den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Potsdam und dem UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH.
Umbenennung
Der Umbenennung der Philosophischen Fakultät I in Philosophische Fakultät und der Philosophischen Fakultät II in Humanwissenschaftliche Fakultät stimmte der Senat zu.
Zulassung
Der Senat beschloss auch die Satzung zur Mitwirkung der Universität Potsdam bei der Zulassung für ZVS(Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen)-Studiengänge.
B.E.
Aus dem Personalrat
Fortbildung
Zwischen der Universitätsleitung und dem Gesamtpersonalrat wurde eine Dienstvereinbarung zur Fortbildung der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Vereinbarung betrifft sowohl die betrieblichen Weiterbildungen als auch Qualifizierungen bei Umsetzungen. Auch die gesetzlich geregelte Bildungsfreistellung ist in der Vereinbarung berücksichtigt worden. Verantwortlich für die Planung, Koordinierung und das Genehmigungsverfahren der Weiterbildung ist das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten.
Erholungsurlaub Der Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass Angestellten der Universität der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden soll. Bei Teilung des Urlaubs muss mindestens ein Urlaubsteil drei volle Wochen betragen. Es ist nicht zulässig, den Urlaub in Halbtags- oder Stundenteile zu Zzerstückeln. Grundsätzlich muss der Urlaub bis zum Jahresende angetreten werden. Kann der Urlaub nicht genommen werden, ist er bis zum 30. September des folgenden Jahres anzutreten. Ist dies nicht der Fall, verfällt er. Bei der Aufstellung eines Urlaubsplans hat der Personalrat entsprechend dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg ein Mitbestimmungsrecht.
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Weitere Informationen sind bei den Personalräten der Universität Potsdam, UniKomplex Am Neuen Palais, Haus 6, Zimmer 0.18, Tel.: 0331/977-1128 erhältlich.
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Der Mann, der den Berg abtrug, war derselbe, der anfing, kleine Steine weg
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