Heft 
(1.1.2019) 05
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PUTZ 5/01

Der Praxis ein Stück näher

Potsdamer Universität auf Änderungen in Juristenausbildung vorbereitet

Es ist eine nicht enden wol­lende Geschichte. Immer wie­der hat es in der Vergangen­heit Bemühungen um eine Reform der Juristenausbil­dung gegeben. Die jetzt anste­hende diskutiert man seit etwa vier Jahren. Wann sie jedoch genau kommt, weiß keiner. Klarheit gibt es zwar hin­sichtlich allgemeiner Grund­sätze, doch der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Die Justizministerkonferenz hat im Herbst 2000 in Brüssel einen Beschluss zur Reform gefasst. Auf dem Tisch liegt jetzt der Bericht des Koordinierungs­ausschusses Juristenausbildung der Justizministerkonferenz. Dieser hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes und der Bun­desrechtsanwaltsordnung erar­beitet. Sogar ein Beispielstudi­enplan existiert. Bevor der allerdings Realität wird, bedarf es. vermutlich eines ‚zähen Amtsweges. So lange will die Juristische Fakultät... nicht warten. Zum nächsten Winter­semester soll bereits ein neues Ausbildungsprogramm umge­setzt werden. Die Vorbereitun­gen dafür laufen auf Hoch­touren. Mit Dekanin Prof. Dr. Carola Schulze, Rainer Homey vom Studienbüro und Manfred Koldehoff, dem Präsidenten des Justizprüfungsamtes beim Mi­nisterium der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburgs sprach PUTZ-Redakteurin Petra Görlich über die Reform in spe und ihre Folgen.

Die Reform der Juristenaus­bildung scheint notwendig, warum?

Koldehoff: Zum einen das all­gemeine Unbehagen an- der Praxisferne der Ausbildung. Die jungen Juristen werden nicht ausreichend auf die einzelnen juristischen Berufsfelder vor­bereitet. Zum anderen gab, es auch den Druck.in den Universitäten selbst, das Studium modernisieren und größere Gestaltungsspielräume gewinnen zu wollen. Hierzu

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gehört auch die Klage über das Auseinanderfallen von Studium und erster juristischer Staats­prüfung.

Jede Reform hat ihre Grenzen. Was also bleibt, und welche Änderungen stehen bevor?

Koldehoff: Bleiben werden die Zweistufigkeit der Ausbildung und die Einheitsqualifikation des Juristen. Änderungen sind zum Beispiel bei den Prüfungen geplant. Die erste juristische Staatsprüfung wird in zwei selbst­ständige Prüfungen aufgeteilt werden: eine staatliche, vom Justizprüfungsamt durchge­führte Pflichtfach- und eine uni­versitäre Wahlfachprüfung. Bei der Gewichtung beider gibt es klare Vorstellungen. Die Wahl­fachprüfungen sollen 25 Pro­zent, die A Pflichtfächer... 75 Prozent der Gesamtnote aus­machen. Das bedeutet eine Stärkung der Wahlfächer. Deren Umfang und Inhalt geht künftig ausschließlich in die Kompetenz der Unis, die ‚auch die. Prü­fungsanforderungen festlegen. Damit ist zugleich die Hoffnung verbunden, dass die Hoch­schulen in den von ihnen zu ver­antwortenden Wahlfachberei­chen über das jeweilige Lehr­angebot eigene Profile entwick­eln.

Wie weit sind Sie mit den Vorarbeiten?

Schulze: Wir beschäftigen uns mit der. Reform der Juristen­Ausbildung seit einem Jahr. Das begann mit der Evaluierung durch den Wissenschaftsrat, den damals ausgesprochenen Profi­lierungswünschen und auch mit der Forderung Justizministers Schelter, eine Stellungnahme zur Reformierung. im Pflicht­fachbereich zu unterbreiten. Die Reform bringen wir nun seit dem Wintersemester 2000/01 gemeinsam mit dem Justizprü­fungsamt, dem Wissen­schaftsministerium und der Viadrina Frankfurt/Oder auf den. Weg. Was wir"bisher geschafft haben, kann sich sehen lassen. Das Pflichtfachstudium

ist neu strukturiert, die zukün­ftige Zwischenprüfungsordnung wurde im Fakultätsrat verab­schiedet. Derzeit müssen wir vor allem dem kommenden Wahl­fachangebot Aufmerksamkeit schenken. Uns bleibt nicht viel Zeit, denn im nächsten Winter­semester soll. das reformierte Studium beginnen.

Sowohl im Pflicht- als auch im Wahlfachbereich soll es Anderungen geben, welche?

Schulze: Nun, im Pflichtbereich werden unter anderem statt der bisher üblichen Ubungen für

UNI aktuell

Steuer- und Umweltrecht zur Auswahl stehen.

Kooperation in der Uni, aber auch mit Partnern außerhalb ihrer Mauern scheint an Bedeutung zu gewinnen. Ist der angedachte Ausbil­dungsverbund in der Region wirklich der allein zum Erfolg führende Weg?

Koldehoff: Ich. denke ja. Wissenschafts- und Justizminis­terium sehen hier die zentrale Chance für unsere Fakultäten im Großraum Berlin-Brandenburg, und zwar in einer Kooperation

Bevor im Namen des Volkes Recht gesprochen werden kann, heißt es zunächst ein­mal büffeln. Dabei müssen die künftigen Juristen auch weiter ein zweistufiges Ausbildungsmodell durchlaufen. Das jedoch soll besser als zuvor auf die Anforderungen in der Praxis vorbereiten.

Anfänger vorlesungsbegleitende Klausuren laufen, außerdem gibt es nachdem 3. Semester, eine Zwischenprüfung. Die soll eine Auswahl der für das Studium wirklich Geeigneten befördern.

Mit den Wahlfächern geht es dann im vierten Semester los. Es wird Wahlfachgruppen geben, die stärker als früher, mit. dem Standort Potsdam verbunden sind, einen noch ausgeprägteren Praxisbezug aufweisen, vermehrt internationale Aspekte berück­sichtigen und last but not least die Kooperation mit der benach­barten Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Fakultät erkennen lassen. Perspektivisch könnten also Medienrecht, ein­schließlich Medienwirtschafts­recht; öffentliches Wirtschafts­recht; oder Friedensvölkerrecht, Menschenrechte und Menschen­rechtsschutz sowie Wirtschafts-,

Foto: Fritze

untereinander. und mit. den Berliner Juristischen Fakultäten und einer speziellen Profilbil­dung.

Schulze: Wir müssen es tatsäch­lich schaffen, dass das Wahl­fachgruppenangebot sehr spezi­fisch ist. Nur so kann der Ausbildungsverbund mit Berlin funktionieren.

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf die derzeitigen Studierenden?

Koldehoff: Wir werden im Vorgriff auf die kommenden gesetzlichen Änderungen Lösungen vorab im Erlasswege finden. Wir werden die von der Fakultät neu eingerichteten Wahlfachgruppen jeweils den im

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