Heft 
(1.1.2019) 11
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Titel

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Gleichberechtigung

für Religion

Evangelische Kirche sieht

Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verletzt

Seit 1996 gibt esLebensgestaltung, Ethik, Reli­gionskunde(LER). Mit der Verabschiedung des Brandenburgischen Schulgesetzes durch den Landtag wurde LER ordentliches Schulfach, also Pflichtfach in den öffentlichen Schulen Branden­burgs, das der Vermittlung von Grundlagen für eine wertorientierte Lebensgestaltung, von Wissen über Traditionen philosophischer Ethik und Grundsätzen ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen dient.

us Sicht der Evangelischen Kirche in [A 5etin-Brandenburg verletzt das Pflicht­

fach LER, das den Anspruch erhebt, weltanschaulich neutral, aber dennoch wertge­bunden zu sein, die im Grundgesetz veranker­te Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Die Ver­letzung des Grundrechts wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass das Schulgesetz in denÜbergangs- und Schlussvorschriften die Befreiung vom Unterricht im Fach Lebensge­staltung-Ethik-Religionskunde durch die staat­lichen Schulämter vorsieht,wenn ein wichti­ger Grund dies rechtfertigt. Daran ändert sich auch nichts durch die Novellierung des Geset­zes vom I. Juni 2001.

Die Evangelische Kirche in Berlin-Branden­burg setzt sich für eine Regelung ein, die sowohl der religionssoziologischen Situation im Land Brandenburg als auch dem immer deutlicher werdenden Bedürfnis nach wertbe­zogener Bildung gerecht wird. Denkbar wäre die Wahlmöglichkeit zwischen ordentlichen und gleichberechtigten Lehrfächern Ethik oder Religion, LER oder Religion. Die verschiede­nen Angebote sollten durch gemeinsame Pha­sen verschränkt werden, insofern wird ein Grundgedanke von LER durchaus aufgenom­men.

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In Brandenburg wird Religionsunterricht außerhalb der Stun­dentafel als freiwilliges Fach angeboten.

Die Einrichtung des Faches Evangelische Religion würde auch Konsequenzen für die Lehrerausbildung nach sich ziehen. Es liegt nahe, an der Universität Potsdam neben dem Studiengang für das Fach LER auch einen Stu­diengang für das Fach Evangelische Religion einzurichten. Dabei bietet es sich an, nach Modellen zu suchen, in denen beide Studien­gänge kooperieren können.

Zurzeit ist der Religionsunterricht als Angebot der Kirchen in den öffentlichen Schu­len des Landes Brandenburg nicht innerhalb der Stundentafel platziert und für Schülerin­nen und Schüler nur über das Mittel der Abwahl des Unterrichtsfachs LER erreichbar. Diese Praxis widerspricht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Sie widerspricht ebenso der Garantie des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen.

In der Klage der Kirchen sowie der Eltern­vertreter vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Erwartung deutlich, dass Religions­unterricht einen der Bedeutung der Wertebil­dung angemessenen Platz an den Brandenbur­ger Schulen erhält.

Steffen-R. Schultz

Der Autor ist Oberkon­

sistorialrat und Abtei­lungsleiter für Bildung

und Erziehung im Kon­

sistorium der Evange­

lischen Kirche in Berlin­

Brandenburg

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Foto: Fritze