Titel
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Gleichberechtigung
für Religion
Evangelische Kirche sieht
Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verletzt
Seit 1996 gibt es„Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde“(LER). Mit der Verabschiedung des Brandenburgischen Schulgesetzes durch den Landtag wurde LER ordentliches Schulfach, also Pflichtfach in den öffentlichen Schulen Brandenburgs, das der Vermittlung von Grundlagen für eine wertorientierte Lebensgestaltung, von Wissen über Traditionen philosophischer Ethik und Grundsätzen ethischer Urteilsbildung sowie über Religionen und Weltanschauungen dient.
us Sicht der Evangelischen Kirche in [A 5etin-Brandenburg verletzt das Pflicht
fach LER, das den Anspruch erhebt, weltanschaulich neutral, aber dennoch wertgebunden zu sein, die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Die Verletzung des Grundrechts wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass das Schulgesetz in den„Übergangs- und Schlussvorschriften“ die Befreiung vom Unterricht im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde durch die staatlichen Schulämter vorsieht,„wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt“. Daran ändert sich auch nichts durch die Novellierung des Gesetzes vom I. Juni 2001.
Die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg setzt sich für eine Regelung ein, die sowohl der religionssoziologischen Situation im Land Brandenburg als auch dem immer deutlicher werdenden Bedürfnis nach wertbezogener Bildung gerecht wird. Denkbar wäre die Wahlmöglichkeit zwischen ordentlichen und gleichberechtigten Lehrfächern Ethik oder Religion, LER oder Religion. Die verschiedenen Angebote sollten durch gemeinsame Phasen verschränkt werden, insofern wird ein Grundgedanke von LER durchaus aufgenommen.
Portal 11/01
In Brandenburg wird Religionsunterricht außerhalb der Stundentafel als freiwilliges Fach angeboten.
Die Einrichtung des Faches Evangelische Religion würde auch Konsequenzen für die Lehrerausbildung nach sich ziehen. Es liegt nahe, an der Universität Potsdam neben dem Studiengang für das Fach LER auch einen Studiengang für das Fach Evangelische Religion einzurichten. Dabei bietet es sich an, nach Modellen zu suchen, in denen beide Studiengänge kooperieren können.
Zurzeit ist der Religionsunterricht als Angebot der Kirchen in den öffentlichen Schulen des Landes Brandenburg nicht innerhalb der Stundentafel platziert und für Schülerinnen und Schüler nur über das Mittel der Abwahl des Unterrichtsfachs LER erreichbar. Diese Praxis widerspricht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Sie widerspricht ebenso der Garantie des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen.
In der Klage der Kirchen sowie der Elternvertreter vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Erwartung deutlich, dass Religionsunterricht einen der Bedeutung der Wertebildung angemessenen Platz an den Brandenburger Schulen erhält.
Steffen-R. Schultz
Der Autor ist Oberkon
sistorialrat und Abteilungsleiter für Bildung
und Erziehung im Kon
sistorium der Evange
lischen Kirche in Berlin
Brandenburg
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Foto: Fritze