Heft 
(1.1.2019) 11
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Titel

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Allgemeinbildend

und verfassungskonform

Der Fachverband sieht in dem Fach kein Problem

Angesichts der Spannungen zwischen den Kulturen und der Pluralisierung der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse in unserer Gesellschaft fällt der Schule zunehmend die Aufgabe der sozialen Integration von Schü­lern unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und Kulturen sowie der Einübung von Toleranz zu. Das Fach Lebensgestaltung, Ethik, Reli­gionskunde(LER) leistet dazu einen besonderen Beitrag. An Schwerpunk­ten, wie soziales Lernen, Reflexion von Werten und Normen, friedliche Kon­fliktlösungen und Allgemeinwissen zu Religionen, wird mit allen Schülern

gemeinsam gearbeitet.

eit fünf Jahren klagen die CDU und die

Ö Kirchen vor dem Bundesverfassungsge­richt gegen LER und dafür, bekenntnisge­bundenen Religionsunterricht, den es schon mit 9go-prozentiger Finanzierung des Landes gibt, als staatliches Lehrfach einzuführen. Das Gericht hat bisher kein Urteil über die Klage gefällt, son­dern angefragt, ob sich Kläger und Beklagte auf eine außergerichtliche Schlichtung einlassen wollen. Daraus ziehen der Fachverband LER, ein Zusammenschluss von Lehrern, Dozenten und Eltern, und der brandenburgische Bildungsmi­nister den Schluss, dass LER als allgemeinbilden­des Fach für alle Schüler verfassungsgemäß ist. Denn wäre es dies nicht, müsste das Bundesver­fassungsgericht ohne Wenn und Aber ein Urteil fällen. Dieses war zu erwarten. Denn das Bundes­verwaltungsgericht stellte bereits am 17. Juni 1998 in einem Urteil fest: Das Land als Gesetz­geberwäre nicht gehindert, Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler vorzusehen und in Kauf zu nehmen, dass die am Religionsunter­richt teilnehmenden Schüler im Verhältnis zu den anderen Schülern zusätzliche Schulstunden

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haben. In den Medien wird von einem Abstim­

mungsverhältnis im Bundesverfassungsgericht von 7:1 für LER gesprochen. Zur Streitfrage des Status des Religionsunterrichts in Brandenburg sprechen sie von einem Patt(4:4) unter den Bundesverfassungsrichtern, was ebenfalls eine Abweisung der Klagen zur Folge hätte.

Nachdem Kirchen und CDU über fünf Jahre ein Urteil aus Karlsruhe verlangt hatten, wollen sie nun unisono lieber eine Schlichtung. Damit endlich Rechtssicherheit für LER-Lehrkräfte, Schüler und Eltern und Rechtsklarheit für die Bürger im Land hergestellt wird, fordern die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Fachverband LER ein Urteil und nicht einen Kompromiss des Bundesverfassungsgerichts. Die Jusos, die Jugend Brandenburgs innerhalb der SPD, forderten auf dem SPD-Parteitag in Eisen­hüttenstadt ebenfalls ein Urteil statt einer Schlich­tung. Sie wurden aber von den Delegierten über­stimmt. Wegen der Unvereinbarkeit der Rechts­positionen ist eine Schlichtung ohnehin aus­sichtslos.

Letztlich ruft der Fachverband auf, endlich Rechtssicherheit für das Fach herzustellen, damit Lehrerinnen und Lehrer nicht ständig durch Anschuldigungen und Rechtsvorwürfe diffamiert werden. Denn sie wollen endlich ihre ganze Kraft für die wichtige pädagogische Arbeit mit den Schülern im LER-Unterricht einsetzen.

Peter Kriesel, Vorsitzender des Fachverbandes LER

Inzwischen wird LER

auch benotet. Dem Spaß

am Fach scheint dies kei­

nen Abbruch zu tun.