Forschung
Mehr Demokratie wagen
Politikwissenschaftler zu Volksbegehren und Volksentscheiden
Die Initiative„Mehr Demokratie e.V.“ hat in Deutschland eine verfassungspolitische Diskussion in Gang gesetzt. Es geht um die mögliche Einführung direktdemokratischer Verfahren, also beispielsweise um Referenden und Volksinitiativen, nicht nur in Kommunen und Ländern, sondern auch auf Bundesebene. Debatten um mehr Demokratie durch Volksbegehren und Volksentscheide sind in den letzten Jahren nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa unüberhörbar.
“ber Vor- und Nachteile direkter DemoX[ kratie wird seit langem in sozialwissen%\) schaftlichen Fachkreisen ebenso diskutiert, wie die Debatte zunehmend ins Zentrum des politischen Interesses rückt. Die Zahl von Referenden und Volksinitiativen in westlichen Demokratien steigt ständig, und zwar unabhän
gig von der jeweiligen Ausprägung der politischen Systeme. Fanden zwischen 1945 und 1969 in allen etablierten Demokratien 129 Referenden statt, so waren es Zwischen 1979 und 1998 bereits 350.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Politikwissenschaftler Prof. Dr. Herbert Döring von der Universität Potsdam und Dr. Silvia von Steinsdorff von der Universität München im Rahmen einer von der Fritz Thyssen-Stiftung geförderten multinationalen Forschergruppe die Frage:„Soll und kann die Demokratie direkt sein?“. Da auch die Transformationsländer Mittel- und Osteuropas ausnahmslos über ein breites Repertoire direktdemokratischer Instrumente verfügen, erscheint den Wissenschaftlern in diesem Kontext der West-Ost-Vergleich aufschlussreich.„Schon in sozialistischen Zeiten enthielten fast alle Verfassungen der mittel- und osteuropäischen Staaten extrem weit reichende Elemente direkter Demokratie, die in der Verfassungspraxis jedoch kaum eine Rolle spielten“, meint die Osteuropaexpertin Silvia von Steinsdorff. Erst infolge des politischen und
sozialen Wandels seit Mitte der achtziger Jahre hätten diese Rechte de facto größere Bedeutung erlangt. Die oppositionellen Kräfte entdeckten in vielen Transformationsländern das Instrumentarium der direkten Demokratie sehr rasch für sich und nutzten es, um den politischen Wandel beziehungsweise die nationalen Emanzipationsbestrebungen voranzutreiben. Auch nach der Etablierung der neuen parlamentarischen Regierungssysteme verloren die direktdemokratischen Elemente keineswegs an Bedeutung. So fanden
beispielsweise seit 1989 in 19 vormals sozialistischen Ländern über 52 nationale Referenden statt.
Einzelfallstudien zu Volksentscheiden und Volksbegehren haben Forscher in großer Zahl vorgelegt. Vergleichende Studien, die generalisierende Betrachtungen erlauben, sind noch dünn gesät, so Döring. Der Ost-West-Vergleich lasse erwarten, dass Gemeinsamkei
ten in unterschiedlichen Systemen bestehen. So scheinen Referenden, die nicht vom Volk ausgelöst werden können, sondern nur mit Billigung der Parlamentsmehrheit oder eines Präsidenten stattfinden können, zum Spielball des Machtkampfs politischer Eliten zu werden.
Zu den noch offenen Fragen gehört, welche demokratischen und gesellschaftlichen Mindestanforderungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich von direktdemokratischen Instrumenten sprechen zu können. Diskutiert wird unter den Wissenschaftlern auch, welche politischen Akteure oder gesellschaftlichen Gruppen über ein Initiativ- beziehungsweise Verhinderungsrecht verfügen. be
oto: Eckardt