Andreas Bohlen will Erfindungen schnell zur Verwertung bringen. Dafür arbeitet er eng mit der
Verwertungsagentur Brainshell zusammen.
Patentverwertung noch in den Kinderschuhen
Über den schwierigen Weg von Erfindungen aus der Hochschule
Mit der Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes Anfang 2002 ist auch für die Tüftler an der Uni Potsdam ein neues Zeitalter angebrochen. Denn jetzt müssen alle Diensterfindungen, also Erfindungen, die entweder aus der unmittelbaren Tätigkeit beim Arbeitgeber entstanden sind oder zumindest maßgeblich auf Erfahrungen der Einrichtung beruhen, der Hochschule zur Verwertung angeboten werden. Doch selbst wenn. alles gut läuft, kann es mitunter Jahre dauern, bis eine Erfindung in ein marktfähiges Produkt oder Verfahren überführt wird. Portal-Redakteurin Petra Görlich sprach darüber mit Dr. Andreas Bohlen, Leiter des Potsdamer Innovations- und Technologie
Transfer(PITT).
Was ist eigentlich im rechtlichen Sinne eine Erfindung?
Bohlen: Vom Gesetzgeber ist das nicht ganz eindeutig definiert. Fest steht, eine Erfindung muss patent- oder gebrauchsmusterfähig sein. Das bedeutet, sie muss weltweit neu, gewerblich anwendbar sein und den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik deutlich‘ überschreiten.
Was muss ein Wissenschaftler tun, der glaubt, eine Erfindung gemacht zu haben?
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Bohlen: Wenn jemand überzeugt ist, er habe eine schutzfähige Idee, so sollte er PITT sofort kontaktieren, vor allem unbedingt vor einer Veröffentlichung, denn diese ist absolut patentschädlich. Im Internet gibt es bei www.pitt.unipotsdam.de unter der Rubrik„Patente/Lizenzen“ erste Informationen, nützliche Links sowie ein Formular für die Erfindungsmeldung zum Download.
Wo wird geprüft, ob das Angebotene wirklich schutzfähig und verwertbar ist?
Foto: Fritze
Forschung
www.uni-potsdam.de/portal/dezo2/forschuntg
Bohlen: Zu diesem Zweck gibt es jetzt die Verwertungsoffensive Brandenburg, in der sich die Hochschulen des Landes zusammengefunden haben. Als deren Partner fungiert„Brainshell“, eine Patentverwertungsagentur bei der ZukunftsAgentur Brandenburg(ZAB). Brainshell verfügt über die nötigen Kapazitäten und Kompetenzen für diese Prüfung. PITT sorgt als Transferstelle hochschulintern für einen raschen und reibungslosen Ablauf.
Wie muss man sich den Ablauf einer Verwertung vorstellen?
Bohlen: Unmittelbar mit der Einreichung einer Erfindungsmeldung sichern wir gemeinsam mit Brainshell in einem straffen Verfahren, dass der Erfinder schon innerhalb von vier bis acht Wochen weiß, ob eine Patentierfähigkeit und Verwertbarkeit vorliegt. Ist die Bewertung positiv, folgt in der Regel die Inanspruchnahme des Patents durch die Uni und danach die Anmeldung beim Deutschen Patentamt. Dieses wiederum veröffentlicht erst nach 18 Monaten die Patentschrift und räumt so dem Erfinder und damit dem jeweiligen verwertenden Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung ein. Allerdings muss der Erfinder im Verwertungsprozess eine aktive Rolle spielen.
Das für die Realisierung des Patents richtige Unternehmen zu finden, scheint jedoch oft schwierig...
Bohlen: Weil die Ziele von Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchaus unterschiedlich sein können. Bei jeder Erfindung, die Brainshell vorgelegt wird und um deren Umsetzung am Markt es bei der Verwertung letztlich geht, muss es auch einen Ausgleich von Interessen geben. Einerseits stehen da zum Beispiel kurzfristige Lizenzeinnahmeinteressen, auf der anderen Seite mittel- bis langfristige Kooperationsinteressen der Hochschule und ihrer Institute im Bereich Forschung und Entwicklung.
Was meinen Sie damit genau?
Bohlen: Ist zum Beispiel ein Unternehmen A an einem in der Hochschule entwickelten Schutzrecht interessiert, steht aber in Konkurrenz zu dem Unternehmen B, welches gerade das letzte Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Berei
Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät und PITT bieten im Wintersemester 2002/03 wieder gemeinsame Veranstaltungen zu Fragen des Patentrechts an. Einen Überblick über diese Reihe finden Interessierte im Internet unter www. pitt.uni-potsdam.de.
Portal 11-12/02