Uni Aktuell
www.uni-potsdam.de/portal /apro3 /uniaktuell
Mehr: Die Lehrverpflichtung der Mitarbeiter des Sprachenzentrums liegt nun bei durchschnittlich 16 Stunden.
Balance gehalten
Nachgefragt: Wie setzt die Universität Potsdam
die Lehrverpflichtungsverordnung um?
Vorlesungen, Übungen, Pro- und Hauptseminare, Kolloquien, Sprachpraktische Ausbildung, Praktika, Exkursionen...— die Palette der an einer Universität vorhandenen Formen von Lehrveranstaltungen ist breit. So unterschiedlich die Art, so unterschiedlich auch die damit verbundenen Belastungen für die Lehrkräfte und ihre Einordnung in Lehre und Forschung. Die von Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka im September 2002 in Kraft gesetzte neue Lehrverpflichtungsverordnung zielt darauf ab, den Universitäten des Landes Brandenburg noch größeren Spielraum beim Einsatz ihres wissenschaftlichen Personals einzuräumen und so auch eine bessere Anpassung der Lehrkapazität an den realen Bedarf zu erreichen. Portal-Redakteurin Petra Görlich fragte bei Prof. Dr. Gerda Haßler, Prorektorin für Lehre und Studium der Universität Potsdam, nach, wie es um die Umsetzung der Verordnung steht.
er uns zur Verfügung gestellte SpielD raum ist tatsächlich groß“, bestätigt
auch sie. Das habe einige Probleme mit sich gebracht, die jedoch gelöst werden konnten. Bei der Durchsetzung der Verordnung war es vor allem darum gegangen, für Gerechtigkeit unter den Mitarbeitern aller Fakultäten und Einrichtungen der Universität zu sorgen. Dabei
Portal 3-4/03
wurde in der Regel an den üblichen Lehrdeputaten bei Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern festgehalten. Nicht ohne allerdings Ausnahmen zu machen.„Wenn jemand beispielsweise nur geringfügig in der Forschung tätig ist, kann eine Erhöhung des Lehrdeputats erfolgen“, so Haßler. Das sei vereinzelt bei wissenschaftlichen Mitarbeitern geschehen. Bis zu elf Stunden müssen sie nun lehren. In zuvor durchgeführten Gesprächen wurde darüber mit den Betroffenen diskutiert. Gerda Haßler betont in diesem Zusammenhang, dass in diesen Fällen eine weitere Beschäftigung in der Forschung durchaus gewollt ist.
Folgen hat die Umsetzung der Lehrverpflichtungsordnung vor allem für die so genannten „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“. Was etwas geheimnisvoll klingt, lässt sich schnell erklären: Bei diesen Personen handelt es sich um Lehrkräfte, die unbefristet ausschließlich in der Lehre wirken. Bislang sind sie beispielsweise in der Musik, im Sprachenzentrum, Studienkolleg oder als Lektoren in den Philologien mit 12 bis 16 Stunden eingesetzt worden. Üben die Mitarbeiter eine komplexe Tätigkeit in der Lehre aus, einschließlich der Vor- und Nachbereitung von Seminaren, einer Studierendenbetreuung, der Korrektur von Klausuren oder Abnahme von Prüfungen, stehen demnächst im Durchschnitt
16 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche auf deren Arbeitsprogramm.„Abminderungen sind möglich, wenn weitere Aufgaben hinzukommen“, versichert die Prorektorin. Auf die Höchstzahl von 24 möglichen Stunden dagegen kämen nur einige wenige Musik-Lehrende, die Einzelunterricht im Bereich der Vokal- und Instrumentalausbildung erteilen; die Auflage von 20 Stunden gäbe’es außerdem am Studienkolleg.„Wenn man sich ehrlich ansieht, wie die Belastung der von Neuregelungen betroffenen Kollegen aussieht, wird auch in Zukunft keiner mehr als 40 Arbeitsstunden in der Woche leisten“, schätzt Haßler die Situation ein.
Fehlende und falsche Information hätten im Zuge des Neuordnungsprozesses stellenweise für Irritationen gesorgt. Grund dafür waren auch die vom Dezernat ı erarbeiteten Anrechnungsfaktoren, die den durchschnittlichen Arbeitsaufwand für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der jeweiligen Lehrveranstaltungsart darstellen und weitestgehend mit den bundesweit üblichen Werten für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen an Universitäten auf die Lehrverpflichtung übereinstimmen. Die von Haßler geleitete Kommission für Lehre und Studium hatte vorgeschlagen, diese Faktoren in den Fakultäten auf ihre Tauglichkeit im Einzelfall überprüfen zu lassen. Lediglich drei Änderungsanträge aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät lagen schließlich auf dem Tisch. Inzwischen wurde auch hier eine Klärung herbeigeführt. Nach Einschätzung Haßlers sei damit die Umsetzung der neuen Lehrverpflichtungsordnung an der Hochschule gelungen.„Wir haben die angestrebte Ausgewogenheit innerhalb der Universität geschafft“, sagt
sie. pg