Heft 
(1.1.2019) 03
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Uni Aktuell

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Mehr: Die Lehrverpflichtung der Mitarbeiter des Sprachenzentrums liegt nun bei durchschnittlich 16 Stunden.

Balance gehalten

Nachgefragt: Wie setzt die Universität Potsdam

die Lehrverpflichtungsverordnung um?

Vorlesungen, Übungen, Pro- und Hauptsemina­re, Kolloquien, Sprachpraktische Ausbildung, Praktika, Exkursionen... die Palette der an einer Universität vorhandenen Formen von Lehr­veranstaltungen ist breit. So unterschiedlich die Art, so unterschiedlich auch die damit verbunde­nen Belastungen für die Lehrkräfte und ihre Ein­ordnung in Lehre und Forschung. Die von Wis­senschaftsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka im September 2002 in Kraft gesetzte neue Lehr­verpflichtungsverordnung zielt darauf ab, den Universitäten des Landes Brandenburg noch grö­ßeren Spielraum beim Einsatz ihres wissen­schaftlichen Personals einzuräumen und so auch eine bessere Anpassung der Lehrkapazität an den realen Bedarf zu erreichen. Portal-Redakteurin Petra Görlich fragte bei Prof. Dr. Gerda Haßler, Prorektorin für Lehre und Studium der Univer­sität Potsdam, nach, wie es um die Umsetzung der Verordnung steht.

er uns zur Verfügung gestellte Spiel­D raum ist tatsächlich groß, bestätigt

auch sie. Das habe einige Probleme mit sich gebracht, die jedoch gelöst werden konn­ten. Bei der Durchsetzung der Verordnung war es vor allem darum gegangen, für Gerechtigkeit unter den Mitarbeitern aller Fakultäten und Ein­richtungen der Universität zu sorgen. Dabei

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wurde in der Regel an den üblichen Lehrdeputa­ten bei Professoren, Dozenten und wissenschaft­lichen Mitarbeitern festgehalten. Nicht ohne allerdings Ausnahmen zu machen.Wenn jemand beispielsweise nur geringfügig in der Forschung tätig ist, kann eine Erhöhung des Lehrdeputats erfolgen, so Haßler. Das sei ver­einzelt bei wissenschaftlichen Mitarbeitern geschehen. Bis zu elf Stunden müssen sie nun lehren. In zuvor durchgeführten Gesprächen wurde darüber mit den Betroffenen diskutiert. Gerda Haßler betont in diesem Zusammenhang, dass in diesen Fällen eine weitere Beschäftigung in der Forschung durchaus gewollt ist.

Folgen hat die Umsetzung der Lehrverpflich­tungsordnung vor allem für die so genannten Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Was etwas geheimnisvoll klingt, lässt sich schnell erklären: Bei diesen Personen handelt es sich um Lehr­kräfte, die unbefristet ausschließlich in der Leh­re wirken. Bislang sind sie beispielsweise in der Musik, im Sprachenzentrum, Studienkolleg oder als Lektoren in den Philologien mit 12 bis 16 Stunden eingesetzt worden. Üben die Mitarbei­ter eine komplexe Tätigkeit in der Lehre aus, ein­schließlich der Vor- und Nachbereitung von Seminaren, einer Studierendenbetreuung, der Korrektur von Klausuren oder Abnahme von Prüfungen, stehen demnächst im Durchschnitt

16 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche auf deren Arbeitsprogramm.Abminderungen sind möglich, wenn weitere Aufgaben hinzukom­men, versichert die Prorektorin. Auf die Höchst­zahl von 24 möglichen Stunden dagegen kämen nur einige wenige Musik-Lehrende, die Einzel­unterricht im Bereich der Vokal- und Instrumen­talausbildung erteilen; die Auflage von 20 Stun­den gäbees außerdem am Studienkolleg.Wenn man sich ehrlich ansieht, wie die Belastung der von Neuregelungen betroffenen Kollegen aus­sieht, wird auch in Zukunft keiner mehr als 40 Arbeitsstunden in der Woche leisten, schätzt Haßler die Situation ein.

Fehlende und falsche Information hätten im Zuge des Neuordnungsprozesses stellenweise für Irritationen gesorgt. Grund dafür waren auch die vom Dezernat ı erarbeiteten Anrechnungs­faktoren, die den durchschnittlichen Arbeitsauf­wand für die Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der jeweiligen Lehrveranstal­tungsart darstellen und weitestgehend mit den bundesweit üblichen Werten für die Anrech­nung von Lehrveranstaltungen an Universitäten auf die Lehrverpflichtung übereinstimmen. Die von Haßler geleitete Kommission für Lehre und Studium hatte vorgeschlagen, diese Faktoren in den Fakultäten auf ihre Tauglichkeit im Einzel­fall überprüfen zu lassen. Lediglich drei Ände­rungsanträge aus der Mathematisch-Naturwis­senschaftlichen Fakultät lagen schließlich auf dem Tisch. Inzwischen wurde auch hier eine Klärung herbeigeführt. Nach Einschätzung Haß­lers sei damit die Umsetzung der neuen Lehr­verpflichtungsordnung an der Hochschule gelungen.Wir haben die angestrebte Ausgewo­genheit innerhalb der Universität geschafft, sagt

sie. pg