Heft 
(1.1.2019) 05
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Forschung

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Politisch keine Alternative

Nach Irak-Krieg schaffen neue Bedingungen Chancen für Nahost-Region

Stellt man eine Ex-post-Betrachtung an, wird man recht schnell zu dem Ergebnis kommen, dass die Entfernung des Diktators Saddam Hussein von der Macht ein Segen ist. Die mit dieser Aktion verbundene Tötung und Verwundung von Menschen sowie die Zerstörung öffentlichen und privaten Eigentums hinterlassen freilich einen sehr bitteren Geschmack, doch hat der Krieg vor­aussichtlich vielmehr Menschen das Leben gerettet als gekostet.

- in Blick in die entdeckten Massengräber ist

FE aufschlussreich. Von daher ist die Vorstel­

S lung geradezu ein Albtraum, die USA und Großbritannien wären dem internationalen Druck gewichen und hätten ihre Truppen abge­zogen. Wären Massenvernichtungswaffen gefun­den worden, wäre niemand mehr in der Lage gewesen, gegen Saddam vorzugehen. Wären sol­che Waffen nicht gefunden worden, wäre Sad­dam der große Triumphator gewesen, hätte seine Diktatur weiter ausbauen und sich wieder Mas­senvernichtungswaffen verschaffen können, mit denen er jede friedliche Lösung des Nahostkon­flikts hätte blo­

Menschenrechtler Klein: Poli rechtlich pröblema

vernünftig,

ckieren können. Politisch gab es keine vernünf­tige Alternative zur da nicht anders möglich gewaltsamen Entfernung des Diktators. Rechtlich problematisch ist, dass die Verbün­deten ohne Auftrag oder Legitimation des Sicher­heitsrats gehandelt haben. Gerade der Völker­rechtler muss dies bedauern. Allerdings kennt er auch die immanente Schwäche sieht man vom Selbstverteidigungsrecht ab des von den Ver­einten Nationen beanspruchten Gewaltmono­pols. Zu Recht hat sich zwar die Auffassung durchgesetzt, dass sich aus der staatlichen Sou­veränität nicht mehr das Recht zum Krieg ablei­ten lässt. Tatsächlich ist dieses Gebot jedoch nur einzulösen, wenn die Vereinten Nationen in der Lage sind, die grundlegenden Werte der Völker­rechtsgemeinschaft Abwehr schwerer Bedro­hung für deren Mitglieder und Schutz des men­schenrechtlichen Mindeststandards zu garan­tieren. Geschieht dies nicht, gäbe sich das Recht auf, wenn dieser Fundamentalschutz auch anders nicht mehr realisierbar wäre. Diese Realisierung obliegt, wenn die Gemeinschaft ausfällt, zwangs­läufig wieder ihren einzelnen Mitgliedern. Dies war die Situation im Kosovo. Dies gilt letztlich auch für den Irak. Freilich standen dort viel­leicht zu Unrecht nicht die schweren Men­schenrechtsverletzungen im Vordergrund. Vielmehr waren alle Mitglieder des Sicher­heitsrats seit 12 Jahren der Auffassung, dass der Irak die Massenvernichtungs­waffen, die er unzweifelhaft besessen (und ja auch bereits angewen­det) hatte, entgegen der immer wieder er­folgten

Anordnung des Sicherheitsrates nicht(vollstän­dig) beseitigt hatte. Es ging also, vor dem Aus­bruch des Krieges, nicht um die Frage, ob Mas­senvernichtungswaffen da seien, sondern strei­tig war die Einschätzung, welche Gefahr gerade von ihnen ausgehe. Hier haben sich die Bedro­hungsperzeptionen in den USA und vielen euro­päischen Ländern seit dem 11. September 2001 stark auseinander entwickelt. Unter diesem Aspekt ist das Vorgehen gegen einen Staat, des­sen Verhalten übereinstimmend als friedensge­fährdend beurteilt war, nicht so ohne weiteres zu verurteilen.

Der Sicherheitsrat ist ein nach politischen Maßstäben beschließen­des Organ. Er versagt von vornherein, wenn seine ständigen, mit Vetorecht ausgestatteten Mitglieder unmittelbar betroffen sind. Sie kön­nen jede wichtige Be- Eckart Klein bekleidet an der Juristischen Fakultät die Professur für Staats-, Völker- und Europarecht. Zugleich

schlussfassung blockie­ren. Dies stellt zwar die­se fünf Staaten nicht außerhalb des Völker­rechts(das für alle gilt), wohl aber außerhalb des im Rat konzentrierten Sicherheitsmecha­

nismus. Die Gewaltmonopolisierung im Sicher­

leitet er das Menschen­rechtszentrum der Universität

heitsrat stand von Anfang an und steht noch heu­te unter diesem Vorbehalt.

Jetzt gilt es, die politisch günstiger geworde­nen Bedingungen zum Wohl der Nahost-Region zu ergreifen. Hier eröffnen sich zahlreiche Mög­lichkeiten auch für die Vereinten Nationen und die Europäische Union. Die zentrale Rolle, ob gewollt oder ungewollt, werden aber erneut die USA zu spielen haben. Andere potente Akteu­

re sind schlechterdings nicht in Sicht. Eckart Klein

Eckart Klein referierte auch im Rahmen der ReihePotsdamer Köpfe zu ähnlicher Proble­matik. Seine Sonntagsvorlesung am 1. Juni trug den TitelDer Schutz der Menschenrechte in kriegerischen Konflikten.

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