Heft 
(2021) 28
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136 Otis 28(2021) für den Nationalen Vogelschutzbericht 2019 zu­sammengetragenen Informationen basieren, reicht die Datenbasis nur bis 2016. Die Bestandstrends wurden wieder in enger Abstimmung mit den or­nithologischen Fachverbänden und-behörden der Bundesländer ermittelt. Die Gefährdungseinstu­fungen basieren auf einer fachlich hochwertigen Datenbasis, die sich gegenüber den Vorgängerlisten weiter verbessert hat. Zusammen mit 24 unregelmäßig brütenden Arten und 17 regelmäßig brütenden Neozoenarten umfasst die aktuelle Liste der Brutvögel Deutsch­lands 300 Arten. Ohne die beiden erstgenannten Gruppen wurden also 259 einheimische Vogelarten der Gefährdungsanalyse für die RLB unterzogen.Da­von waren 14 bereitsAusgestorben oder verschol­len . Zusammen mit diesen umfasst die RLB derzeit 112 Arten(43 %) in den Kategorien 0(Ausgestorben oder verschollen), 1(Vom Aussterben bedroht), 2 (Stark gefährdet), 3(Gefährdet) oder R(Extrem sel­ten). Mit dem Silberreiher ist eine neue Brutvogel­art aufgetreten(Kategorie R), und mit dem Triel hat eine vormals ausgestorbene Art wieder regelmäßig in Deutschland gebrütet(Kategorie 1). Andererseits mussten Steinwälzer und Würgfalke in die Kategorie 0 überführt werden. Kritisch ist, dass sich die Arten­anzahl der beiden höchsten Gefährdungskategorien 0 und 1 um fünf Arten erhöht hat, davon vier Arten in der Kategorie 1. Diese könnten schon in naher Zukunft nicht mehr zur deutschen Brutvogelwelt ge­hören. Mit dieser RLB wird zudem eine weitergehen­de dramatische Entwicklung aufgezeigt, denn mit Ohrentaucher, Goldregenpfeifer, Bruchwasserläufer, Raubseeschwalbe, Rotkopfwürger und Seggenrohr­sänger brüteten gleich sechs Arten in Deutschland letztmalig zwischen 2009 und 2014 und würden in der nächsten RLB ebenso in der Kategorie 0 stehen. Damit verlieren wir in Deutschland Brutvogelarten in bislang nicht gekanntem Ausmaß! Auch bei den meisten anderen Arten der Kategorie 1 ist die Si­tuation nach wie vor dramatisch, denn bei fast al­len hält der negative Bestandstrend weiter an oder hat sich sogar noch verstärkt. Dagegen hat sich die Artenanzahl der Kategorien 2 und 3 um vier Arten verringert. Die größten Veränderungen gab es in der Kategorie R mit nunmehr sieben Arten weniger, von denen unter anderem vier Arten ihr Brutareal deut­lich ausdehnten und aus der RLB entlassen werden konnten, darunter Alpensegler und Steppenmöwe. Insgesamt sind es aktuell 147 regelmäßig brütende Arten(57 %), dieUngefährdet(126) sind oder in derVorwarnliste(21) stehen, die nicht Bestandteil der RLB ist. Insgesamt ist zu konstatieren, dass trotz viel­fältiger Maßnahmen zum Vogelschutz in Deutsch­land keine Trendumkehr erreicht wurde. Diese RLB stellt somit dem Zustand der deutschen Vogelwelt erneut ein kritisches Zeugnis aus. Es bedarf ei­nerseits verstärkter Anstrengungen im gezielten Vogelartenschutz, andererseits aber auch einer kon­kreteren Anpassung der Landnutzung, insbeson­dere der Landwirtschaft, um Artenschwund und Bestandsrückgänge aufzuhalten. Im November 2020 regte die 95. Umweltminis­terkonferenz(UMK) in einem Beschluss an, ein Konzept für die systematische Ermittlung und Beobachtung der Todesursachen von windkraft­sensiblen Vogel- und Fledermausarten bundes­weit einzuführen, um damit die Grundlagen für die Beurteilung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos an Windenergieanlagen in Genehmigungsverfahren zu verbessern. Dies würde eine bessere Abschätzung erlauben, welche Verluste dem allgemeinen Lebens­risiko der betroffenen Individuen zuzuordnen sind und wie hoch die Verluste durch die Windenergie­nutzung sind. Der Bund sollte die dafür notwendi­gen Aspekte aufarbeiten und bei der nächsten UMK berichten. In diesem Zusammenhang wurde ein Fragenkatalog versandt und durch die Bundesländer beantwortet. Die UMK regte perspektivisch die An­siedlung des Monitorings von Todesursachen beim Bund an. Der daraus resultierende BMU-BerichtMo­nitoringkonzept für Kollisionsopfer an Windener­gieanlagen wurde im April 2021 bei der 96. UMK beraten und zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält das Fazit, dass die Umsetzung eines umfas­senden Monitorings von Todesursachen in fach­licher und finanzieller Hinsicht sehr aufwändig wäre und zudem die avisierten Erkenntnisse erst in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren zu erwar­ten wären. Daraus resultierte der Vorschlag, statt­dessen einen Ansatz in Betracht zu ziehen, der mit überschaubarem Aufwand und zeitlich kürzerem Horizont einen gewichtigen Beitrag zum gesetzten Ziel leisten kann. Ein vielversprechender Ansatz