Heft 
(2024) 31
Seite
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Horny: Auswertung der Kiebitzerfassung 2024 im Land Brandenburg

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Abb. 1: Der Kiebitz ist Vogel des Jahres 2024. Foto: M. Horny. The Northern Lapwing is German Bird of the Year 2024.

Interessenten für diese Quadranten sollten eine Kompletterfassung der ihnen zugeteilten Fläche durchführen. Vorgesehen war dafür eine einma­lige Begehung im Zeitraum 23.03. bis 14.04.2024. Der Zeitraum orientierte sich an den Erfahrungen von NOAH( 2021) aus dem Spreewald. Darüber hinaus war nur vorgeschrieben, dass die Flächen nach brutverdächtigen Kiebitzen abgesucht wer­den sollten( z. B. balzende Männchen, Paare oder brütende Weibchen). Die Dateneingabe erfolgte über ornitho.de. In wenigen Fällen wurden Pa­pierkarten bereitgestellt, deren Auswertung später ebenfalls in ornitho.de übertragen wurden. Der Export der ornitho- Daten erfolgte am 30.06.2024.

Für die Auswertung wurden aufgrund der he­terogenen Datenstruktur und in Anlehnung an SÜDBECK et al.( 2005) alle Daten vom 20.03. bis 30.04.2024 berücksichtigt. Für alle 1.092 Mess­tischblatt- Quadranten im Land wurde die Anzahl der in ornitho.de erfassten Kiebitze ausgewertet. Brutpaare und Reviere wurden gleichwertig be­

trachtet. Bei fehlenden oder unkonkreten Angaben zu den beobachteten Geschlechtern, musste der Tatsache Rechnung getragen werden, dass ein Kie­bitzmännchen mehrere Partnerinnen haben kann. Bei Unklarheiten wurde dies durch die Bewertung einer konservativen Angabe eines minimalen und maximalen Wertes gelöst( unter der Annahme, dass ein Männchen ein bis zwei Weibchen hat, in Abhän­gigkeit von der gemeldeten Gesamtindividuenzahl).

Eine Rückfrage bei den Erfassern zur Behe­bung der Unklarheiten wurde nicht durchgeführt. Dies hätte den Zeitaufwand für die Auswertung unverhältnismäßig erhöht. Der Autor geht davon aus, dass Nutzer von ornitho.de ihre Daten grund­sätzlich dergestalt eintragen, dass diese unabhän­gig genutzt werden können. Diese Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die in den einzelnen Gebieten von den Beobachtern festgelegten Gesamtrevierzah­len, weil zum Beispiel spätere Zählungen nicht berücksichtigt werden konnten. Es kann eine Fehl­