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chige Zeitfenster deckt bei diesen Arten maximal 50% der Kollisionsereignisse von März bis August ab, wobei Weiẞstorch( 21,0-43,2%), Wespenbussard( 46,2%), Fisch-( 47,8%) und Schreiadler ( 50,0%) die höchsten Werte aufwiesen. Lediglich bei Sturmmöwe( 54,2%) und Kranich ( 70,0%) sind sie höher. Würde man ein sechswöchiges Zeitfenster benennen, hätten von den 15 nach BNatSchG relevanten Arten Weißstorch( 51,8%), Fischadler ( 54,3%) und Schreiadler( 62,5%) die höchste Abdeckung, aber immer noch nennenswerte Verluste außerhalb der sechs Wochen. Bei allen anderen dieser 15 Arten fallen die Fundmeldungen weniger konzentriert aus. Bei den Arten außerhalb der BNatSchG- Liste hätten Kranich ( 80,0%), Sturmmöwe( 62,5%), Herings-( 57,5%) und Lachmöwe ( 56,4%) die höchste Abdeckung.
Obwohl beim Schreiadler die meisten Verluste zwischen Anfang Juli bis zum Wegzug eintreten, muss bezweifelt werden, dass eine Abschaltung von WEA erst zum Ende seiner Brutzeit hin sinnvoll ist, da auch aus der ersten Hälfte Fundmeldungen vorliegen, wenn auch deutlich weniger. Der Verlust eines Brutvogels würde in jedem Fall zum Scheitern der Brut führen, wie mehrfach geschehen und erhebliche Auswirkungen entfalten( vgl. BÖHNER& LANGGEMACH 2004). Beim Fischadler entfallen besonders viele Funde auf den April und Anfang Mai, hingegen würde man die meisten Verluste in der Phase der Futterbeschaffung für die Nestlinge erwarten, in der man aus den Daten kein besonders wirksames Abschalterfordernis ableiten würde. Beim Weißstorch wurden die meisten Fundmeldungen Ende Juli und im August registriert. Sie dürften in erheblichem Maße bereits ziehende Vögel betreffen. Zwischen Mitte April und Mitte Mai wurden hingegen nur halb so viele Fundmeldungen registriert, deren Vermeidung für lokal betroffene Brutvögel aber hilfreicher wäre als Maßnahmen zum Ende der Brutzeit. Offenbar beeinflusst das Fehlen einer systematischen Schlagopfersuche bei einer Reihe von Arten die Zahl der Fundmeldungen in der„ Kernbrutzeit“, zumal dann die hohe Vegetation Funde erschwert. Wichtig ist aber auch, dass die bisherigen größeren Abstandskriterien zum Schutz der Brutplätze und der Brutvögel beigetragen haben. Mit den seit 2022 viel kleineren Abstandskriterien dürfte sich das ändern.
Otis 31( 2024)
Der Anhang weist auf mehrere Sachverhalte hin, die in der 4. Änderung des BNatSchG keine Berücksichtigung fanden:
1. Verluste an WEA treten nicht nur während der Fortpflanzungsperiode vom 01.03. bis 31.08. auf. Bei einigen Arten liegen die meisten dokumentierten Verluste außerhalb dieser Zeit( Uhu, Wanderfalke, Kranich , Goldregenpfeifer und Kiebitz) bzw. sogar vollständig( Sumpfohreule, Steinadler, Kornweihe).
2. Bei den meisten übrigen Arten sind durch die gesetzliche Einschränkung der„ phänologiebedingten Abschaltzeiten auf vier bzw. sechs Wochen die Verluste außerhalb dieses Zeitfensters selbst dann kumulativ höher, wenn es in der Zeitspanne vom 01.03. bis 31.08. ein Verlustmaximum gibt( Spalte 4, Anhang). Dies betrifft sieben der„ besonders kollisionsgefährdeten“ und vier der weiteren näher betrachteten Arten. 3. Einige Arten weisen über mehrere Dekaden annähernd gleichverteilte Fundzahlen auf, woraus sich keine erhöhten Kollisionsrisiken in engen Zeitfenstern ableiten lassen. Beispiele hierfür sind Wiesenweihe und Möwen.
4. Die Dekaden mit den meisten dokumentierten Verlusten sind häufiger zeitlich voneinander getrennt und treten zusammenhängend eher bei migrierenden Arten( v. a. Möwen, Kranich , Weiẞstorch, Schwarzmilan) als klassische Zuggipfel hervor.
Der Gesetzgeber verknüpft„ phänologiebedingte" Abschaltungen mit der Nähe der WEA zu Niststätten. Artspezifische Unterschiede in der Fortpflanzungszeit, wechselnde Brutplätze u. a. daraus resultierendes unterschiedliches Verhalten und variierende Kollisionsrisiken im Laufe der Betriebszeit der WEA sowie kumulative Effekte mit WEA in größerer Distanz zum Brutplatz lassen sich durch einmalig festgelegte starre Betriebseinschränkungen von nur vier bis sechs Wochen( nur für künftige WEA!) kaum angemessen berücksichtigen. In der Folge dürften sich die Verluste an den bereits bestehenden WEA kaum reduzieren und die Kollisionsrisiken durch kumulative Wirkungen mit künftigen Windparks weiter steigen. Welchen Einfluss dies auf die weitere Bestandsentwicklung der einzelnen Arten haben wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. BELLEBAUM et