Heft 
(2024) 31
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chige Zeitfenster deckt bei diesen Arten maximal 50% der Kollisionsereignisse von März bis August ab, wobei Weiẞstorch( 21,0-43,2%), Wespenbus­sard( 46,2%), Fisch-( 47,8%) und Schreiadler ( 50,0%) die höchsten Werte aufwiesen. Lediglich bei Sturmmöwe( 54,2%) und Kranich ( 70,0%) sind sie höher. Würde man ein sechswöchiges Zeitfens­ter benennen, hätten von den 15 nach BNatSchG relevanten Arten Weißstorch( 51,8%), Fischadler ( 54,3%) und Schreiadler( 62,5%) die höchste Ab­deckung, aber immer noch nennenswerte Verlus­te außerhalb der sechs Wochen. Bei allen anderen dieser 15 Arten fallen die Fundmeldungen weni­ger konzentriert aus. Bei den Arten außerhalb der BNatSchG- Liste hätten Kranich ( 80,0%), Sturm­möwe( 62,5%), Herings-( 57,5%) und Lachmöwe ( 56,4%) die höchste Abdeckung.

Obwohl beim Schreiadler die meisten Verluste zwischen Anfang Juli bis zum Wegzug eintreten, muss bezweifelt werden, dass eine Abschaltung von WEA erst zum Ende seiner Brutzeit hin sinn­voll ist, da auch aus der ersten Hälfte Fundmeldun­gen vorliegen, wenn auch deutlich weniger. Der Verlust eines Brutvogels würde in jedem Fall zum Scheitern der Brut führen, wie mehrfach gesche­hen und erhebliche Auswirkungen entfalten( vgl. BÖHNER& LANGGEMACH 2004). Beim Fischadler entfallen besonders viele Funde auf den April und Anfang Mai, hingegen würde man die meisten Verluste in der Phase der Futterbeschaffung für die Nestlinge erwarten, in der man aus den Daten kein besonders wirksames Abschalterfordernis ablei­ten würde. Beim Weißstorch wurden die meisten Fundmeldungen Ende Juli und im August regis­triert. Sie dürften in erheblichem Maße bereits ziehende Vögel betreffen. Zwischen Mitte April und Mitte Mai wurden hingegen nur halb so vie­le Fundmeldungen registriert, deren Vermeidung für lokal betroffene Brutvögel aber hilfreicher wäre als Maßnahmen zum Ende der Brutzeit. Of­fenbar beeinflusst das Fehlen einer systematischen Schlagopfersuche bei einer Reihe von Arten die Zahl der Fundmeldungen in der Kernbrutzeit, zumal dann die hohe Vegetation Funde erschwert. Wichtig ist aber auch, dass die bisherigen größe­ren Abstandskriterien zum Schutz der Brutplätze und der Brutvögel beigetragen haben. Mit den seit 2022 viel kleineren Abstandskriterien dürfte sich das ändern.

Otis 31( 2024)

Der Anhang weist auf mehrere Sachverhalte hin, die in der 4. Änderung des BNatSchG keine Be­rücksichtigung fanden:

1. Verluste an WEA treten nicht nur während der Fortpflanzungsperiode vom 01.03. bis 31.08. auf. Bei einigen Arten liegen die meisten doku­mentierten Verluste außerhalb dieser Zeit( Uhu, Wanderfalke, Kranich , Goldregenpfeifer und Kiebitz) bzw. sogar vollständig( Sumpfohreule, Steinadler, Kornweihe).

2. Bei den meisten übrigen Arten sind durch die gesetzliche Einschränkung der phänologiebe­dingten Abschaltzeiten auf vier bzw. sechs Wo­chen die Verluste außerhalb dieses Zeitfensters selbst dann kumulativ höher, wenn es in der Zeitspanne vom 01.03. bis 31.08. ein Verlustma­ximum gibt( Spalte 4, Anhang). Dies betrifft sie­ben der besonders kollisionsgefährdeten und vier der weiteren näher betrachteten Arten. 3. Einige Arten weisen über mehrere Dekaden an­nähernd gleichverteilte Fundzahlen auf, woraus sich keine erhöhten Kollisionsrisiken in engen Zeitfenstern ableiten lassen. Beispiele hierfür sind Wiesenweihe und Möwen.

4. Die Dekaden mit den meisten dokumentierten Verlusten sind häufiger zeitlich voneinander getrennt und treten zusammenhängend eher bei migrierenden Arten( v. a. Möwen, Kranich , Weiẞstorch, Schwarzmilan) als klassische Zug­gipfel hervor.

Der Gesetzgeber verknüpft phänologiebedingte" Abschaltungen mit der Nähe der WEA zu Nist­stätten. Artspezifische Unterschiede in der Fort­pflanzungszeit, wechselnde Brutplätze u. a. daraus resultierendes unterschiedliches Verhalten und variierende Kollisionsrisiken im Laufe der Be­triebszeit der WEA sowie kumulative Effekte mit WEA in größerer Distanz zum Brutplatz lassen sich durch einmalig festgelegte starre Betriebsein­schränkungen von nur vier bis sechs Wochen( nur für künftige WEA!) kaum angemessen berück­sichtigen. In der Folge dürften sich die Verluste an den bereits bestehenden WEA kaum reduzieren und die Kollisionsrisiken durch kumulative Wir­kungen mit künftigen Windparks weiter steigen. Welchen Einfluss dies auf die weitere Bestandsent­wicklung der einzelnen Arten haben wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. BELLEBAUM et