wicklung kognitiver Leistungen bei Kindern herausgestellt und auf die Gruppe lernbehinderter Kinder spezifiziert. ad. 2. Der letztgenannte Aspekt wurde durch eine eigene Studie ergänzt. Es wird eine Untersuchung über korrelative Zusammenhänge zwischen konkretoperatorischem Denken einerseits und traditionellen Intelligenztestergebnissen und schulischen Leistungen andererseits bei Lernbehinderten vorgelegt. Die Korrelationen zu den Intelligenzmaßen (HAWIK) sind mäßig, zu den schulischen Leistungen bewegen sie sich im mittleren Bereich mit theoriekonstant deutlicheren Maßen zu den mathematischen als zu sprachlichen Schulleistungen. Der Autor vergleicht diese Ergebnisse nicht mit den wenigen Untersuchungen aus dem deutschen Sprachraum, sondern zieht zahlreiche Studien aus dem anglo-amerikanischen Forschungsbereich heran und kommt so zu einer realistischen Bewertung der eigenen Ergebnisse. ad. 3. Der dritte Teil der Arbeit hat die (sonder)pädagogische Auswertung der Entwicklungspsychologie Piagets zum Gegenstand. Experimentelle Trainingsstudien und anglo-amerikanische Vorschulcurricula zur kurzfristigen Förderung operatorischen Denkens werden im Überblick referiert und hinsichtlich ihrer theoretischen und praktischen Erträge evaluiert. Dieses Kapitel, das wegen seiner Aussagen(Formulierung curricularer und methodischer Prinzipien) von besonderem pädagogischen Interesse ist, trägt mehr umrißhaften Charakter, Der Autor hat es stärker als Aufweis von Perspektiven verstanden, und es dürfte durchaus von Interesse sein, wie weit sich manche Vorschläge verwirklichen lassen. Man darf davon ausgehen, daß weitere Forschungsarbeiten in der Lernbehindertenpädagogik zu Piagetbezogenen Fragestellungen auf die Arbeit von Wember Bezug nehmen müssen. Friedrich Masendorf, Köln
Heim, Nikolaus: Psychiatrisch-psychologische Begutachtung im Jugendstrafverfahren. 150 Seiten, kartoniert. 1986 Carl Haymanns Verlag KG., Köln, Berlin, Bonn, München.
In der— sehr lesenswerten— Einleitung stellt der Autor die Bedeutung heraus, die dem psychiatrischen Sachverständigen im Spannungsfeld zwischen Strafrecht, Medizin und Kriminologie zukommt und benennt als die der faktischen und prozessualen Stellung inhärenten Rollenkonflikte die zwischen Gutachter und Richter bzw. zwischen Angeklagtem und Gutachter.
Wegen der fehlenden Sonderstellungen des Sachverständigen im Jugendstrafverfahren(sie wäre wegen der speziellen Probleme zu erwarten, auch im Sinne des JGG) wird eine kritische Betrachtung für wert erachtet.
In einer kenntnisreichen Darstellung wird die Stellung des Gutachters gegenüber dem Richter, der Souverän des Verfahrens bleibt, charakterisiert und hinterfragt.
Schließlich wird die Abwehrhaltung in der juristischen Literatur gegenüber der Verwertung des psychiatrischen Sachverständigen diskutiert und an der geringen Zahl der Beteiligung von Sachverständigen— bezogen auf abgeurteilte Fälle— empirisch erhärtet. Eine Ausnahme bilden die Tötungsdelikte in Jugendstrafverfahren(bei denen fast immer eine Begutachtung erfolgt), ein Phänomen, das als psychische Entlastungstendenz der Jugendrichter interpretiert wird.
Auf Seiten der jugendpsychiatrischen Forensik werden Konflikte, Spannungen und Unerträglichkeiten gesehen wegen der Notwendigkeit, das Feld von Psychiatrie und Psychologie gegeneinander abgrenzen zu müssen. Diese Thematik wird differenziert angesprochen. Bevor die eigenen Untersuchungen erläutert werden, wird der Stand der empirischen Forschung hinsichtlich Bedeutung, Qualität und Funktion psychiatrischer Gutachten im(Jugend-) Strafverfahren von empirischer Seite her dargestellt. Die Ausbeute ist eher mager bzw. bringt einige Aspekte zutage, die eher
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIII, Heft 2, 1987
negativ sind wie etwa der, daß die Forde
rung nach Neutralität des Sachverständi
gen in weniger als der Hälfte der Gutachten erfüllt ist und auch sonst häufig Mängel zu verzeichnen sind wie z. B., daß bei
Begutachtung von Tötungsdelinquen
ten bei der Exploration der Täter-Opfer
Beziehung zu wenig Aufmerksamkeit
geschenkt wird und anderes mehr.
Auch psychologische Testergebnisse
werden in ihrer Bedeutung für den Ent
scheidungsprozeß des Gutachtens zu wenig geklärt.
Dieser Abschnitt dürfte für jeden amtie
renden und potentiellen Gutachter von
Wichtigkeit sein.
Die eigene Untersuchung des Autors be
ruht auf der Auswertung von Strafakten
(Jahrgang 1975 bis 1982) der Jugend
strafkammer beim Landgericht Berlin
(West). Die Analyse der forensischen
Gutachten über jugendliche Aggres
sionstäter erfolgte mit Hilfe eines Exper
ten-Ratings, das von 8 Psychologen sowie 8 Jugendrichtern des Amtsgerichts
Berlin-Tiergarten vorgenommen wurde.
In Anlehnung an diverse Kriterien für
die Güte von Gutachten, die der ein
schlägigen Literatur entnommen waren, erhielt das Rating-Instrument der hier
genannten Untersuchung folgende 8
Schwerpunkte:
— Gutachtenaufbau; Exploration; Psychologische Tests; Befunde; Forensische Stellungnahme; Beziehung: Gutachter-Begutachtungsperson; Fehlerquellen; Gesamteinschätzung.
Da es sich vornehmlich um Aggressions
delikte handelte, wurde eine Darstellung
des charakteristischen Entwicklungsverlaufs von personenbezogenen Aggressionsdelikten nach mehreren Autoren gegeben und versucht, die Aggressionsdelikte männlicher Jugendlicher bzw.
Heranwachsender($ 105 JGG) aufgrund
der Kombination bestimmter Tatstruk
turmerkmale nach Subgruppen zu differenzieren.
Es wurde eine Reihe von Variablen fest
gelegt(etwa(1) Jugendlicher/Heran
wachsender;(2) Einzeltäter/Gruppentäter usw.) und eine Clusteranalyse der
Tatstrukturmerkmale durchgeführt.
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