Ulrike Petermann+ Sonderschulen für verhaltensgestörte Kinder
Tabelle 2: Merkmale der Schulen für Erziehungshilfe/Verhaltensgestörte gemäß den Richtlinien der einzelnen Bundesländer*(Neuburger 1990; Saueressig 1988; 1990).
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Kriterien Bundesländer Kriterien Bundesländer Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Richtlinien: vorhanden Richtlinien: vorhanden Schulform: Klassen für Grund- und Hauptschüler Schulform: Grundschule, Hauptschule, Realschule Kostenträger: nicht bekannt Kostenträger: privat Organisations-— selbstständige Sonderschule für Verhaltensgestörte Organisations-— Schulen für Verhaltensbehinderte form:— einzelne Sonderschulklassen in Regelschulen form:— Heimschulen mit V-Charakter, aber als Einrichtung für Klassengröße: nicht bekannt Lernbehinderte geltend — Ganztagesschulen Hamburg— Ambulantes Fördersystem an Grund- und Hauptschulen Richtlinien: vorhanden Klassengröße: minimal: 6; maximal: 12 Schulform: Grundschule, Hauptschule Kostenträger: Schulträger bzw. kein Kostenträger Saarland Organisations-— Halbtagesschule Richtlinien: vorhanden | form:— Sonderschule für Verhaltensgestörte Schulform: Grundschule, Hauptschule |— Integrationsklassen(Hamburger Modellversuch) Kostenträger: privat |— ambulante sonderpädagog. Förderung(Einzel- und| Organisations-— Schulen für Erziehungshilfe( Klassenunterricht, För| Gruppenbetreuung; Sonderschullehrer als Präventions-| form: der- und Stützunterricht, Gruppen- und Einzelarbeit) | lehrer)— Integrationsmodelle(vorwiegend bei behinderten Schü| Klassengröße: minimal: 8; maximal: 12 lern): — Regelklasse mit Beratung Bremen— Regelklasse mit Ambulanzlehrer Richtlinien: nicht bekannt— Schule der Regelform mit sonderpädagog. FördeSchulform: Grundschule, Hauptschul TungSeinıichtungen | Kostemräger:—— APIS— Regelklasse mit Zwei-Pädagogen-System [ Organisations-— Halbtagesschule— Kooperierende Sonderklasse in einer Regelschule | form:— Sonderschule für entwicklungsgestörte Kinder— Kooperation einer Schule für Behinderte mit einer |— Integrationsklassen|. Schule der Regelform | Klassengröße:— minimal: 4-5; maximal: 12 Klassengröße: nicht bekannt | Niedersachsen Baden-Württemberg | Richtlinien: vorhanden Richtlinien: keine dschule, Ha he, Realschu} { Schulform: Grundschule, Hauptschule, Orientierungsstufen Schulform:* Grun Dekan BPLCAE, Sch | Kostenträger: meist privat mit Angliederung an ein Heim Kostenträger: nicht hul N Erzieh: hilf { Organisations-— Sonderschulen für gemeinschaftsschwierige Kinder Organisations-- Sc Sn OT STZIEAUNES a0 { form:(Modell Pädagogisch-Therapeutisches Zentrum) form: ne nt sonderpädagog. Förderm Snahmen na |— ambulante sozialpädagog. Betreuung(Stammesschule) Klassengröße: minimal: 8; maximal: 12;(kleinere Klassen möglich, wenn Klassengröße: 6-10 Klassenteilung notwendig; Mindestgröße: 5 Schüler) Nordrhein-Westfalen Bayern ahtlini Richtlinien: vorhanden Richtlinien: vorhanden Schulform: Grundschule, Hauptschule Schulform:| Cr—— Ar sptachule Kostenträger: Öffentlich, privat, Landesschaftsverband Kostenträger: PT VAL KOMM UNA x ap Organisations-— nurteilweise Ganztagesschulen Organisations-— Schulen fürErziehungshilfe meist mit angeschlossenem form:— Sonderschule, teilweise einem Heim angegliedert form Tagesheim, bzw. Heim u. E-Schulen R. — flexibles Fördersystem; Zusammenarbeit von Regel-, zz Schulversuch: Schule für Kinder und Jugendliche mit Sonderschullehrern und Sozialarbeitern besonderem Förderbedarf z x Klassengröße: 11; maximal: 14— Integrationsprojekt: Mobile Erziehungshilfe ) Klassengröße: minimal: 6; maximal: 12 Dichelin A Berlin chtlinien: vorhanden Wa Schulform: Grundschule, Hauptschule— nr Ha hul Kostenträger: Kreise, Städte, Heim- und Schulträger N Em„X ndSe al SAU PESCHUS Organisations-— Sonderschule für Verhaltensgestörte, teilweise Heimen ostenträger: OmMmun ‚privat} form: zugeordnet Kran Salons-— nur im es aß an Heimen — Integrationsmodell: Fördermaßnahmen in Kleinklassen Orm:= FASETANONSMOCE CT; S (Einzelbetreuung, Gruppenarbeit)— Verbleib in der- Ambulanz-Lehrer-System; soll auf verhaltensgestörte Regelschule SE Be ICh onen schulen(meist-Grung öße: mal: 8; x.— Beobachtungsklassen an Regelschulen(meist GrundKlassengröße:. mimal- 8; maximal: 12 schulen) mit Unterricht durch Sonderschullehrer Klassengröße: 10
* bezogen auf die alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 1, 1993 3