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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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mein praktiziert(94.7%) wird, wobei die Erledigung dieser Arbeiten meist von den Schulen(60.5%) geregelt wird. Zu diesem Zweck werden in erster Linie feste Zeiten(36.8%) vorgegeben oder eine Gruppenfestlegung vorgenommen (16.7%). Weiterhin verfügen mehr als 75% der Schulen über einen klar umris­senen Klassendienst für die Schüler. Die Klassen wechseln meist nicht den Unter­richtsraum, die Sitzordnung ist festge­legt und Rituale wie gemeinsames Früh­stück oder Morgenandacht bestehen(vgl. Abbildung 9).

7.4 Elternarbeit

In 54.4% der Schulen gibt es einen Elternbeirat oder eine Elternvertretung. Elternarbeit über die Elternsprechtage hinaus wird relativ häufig(82.5%) reali­siert. Die Elternarbeit beinhaltet vor al­lem die Durchführung von Einzelge­sprächen, Elternabenden, Elterntagen sowie Hausbesuchen(vgl. Abbildung 10).

0 20 40 60 80

Abb. 8: Beteiligung der Lehrer an der außer­schulischen Betreuung in der Schule für Ver­haltensgestörte(Angaben in Prozent).

UNTEN

Kontakt zur Heimgruppe Stützunterricht Freizeitgestaltung Pädagogischer Dienst Beratung

Sonstiges

Keine Mitwirkung

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Ulrike Petermann: Sonderschulen für verhaltensgestörte Kinder

0 10. 20 30 40 50 60 70

Abb. 9: Rituale in der Schule für Verhaltensge­störte(Angaben in Prozent; Mehrfachnennungen möglich).

Zeichenerklärung:

a: Feste Klassenzimmer

b: Feste Sitzplätze

c: Gemeinsames Frühstück

d: Morgenandacht oder ähnliches

e: Mehr als eine große Pause

f: Klassenübergreifender Unterricht

g: Schülermitbestimmung

h: Gruppenarbeit

ij: Sonstige

43,9

67,5

7.5 Architektonische Gestaltung

Nur in etwa 30% der Schulen bieten architektonische Vorraussetzungen den Schülern die Möglichkeit, sich zurück­zuziehen. Diese Rückzugsmöglichkeiten bestehen vorwiegend in Gruppenräumen oder auch zusätzlichen Klassenräumen (vgl. Abbildung 11).

In der Regel(82.5%) gibt es keinen per­sönlichen Bereich wie beispielsweise einen abschließbaren Schrank im Schul­gebäude.

8. Zusammenfassende Ergebnisdarstellung und Diskussion

Hinsichtlich formaler Kriterien der Son­derschule für Verhaltensgestörte er­scheint es bedenklich, daß fast alle be­fragten Schulen für Verhaltensgestörte über keine Ausschlußkriterien hinsicht­lich der Aufnahme in ihre Schule verfü­gen. Gesetzlich festgelegt sollten Schü­

71,9 T T Tor T. T Tt- ı 0 10 20 30 40 50 0 20 40 60 80

Abb. 10: Formen der Elternarbeit in der Schule für Verhaltensgestörte(Angaben in Prozent; Mehrfachnennungen möglich).

ag eine Elternabende

Seminare Einzelgespräche Beratung Berufsfindung Hausbesuche Elterntage Teamgespräch Heim/Schule Interne Einzelberatung Gespräch mit Erziehern Sonstiges

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HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 1, 1993

Abb. 11: Rückzugsmöglichkeiten in der Schule für Verhaltensgestörte(Angaben in Prozent).

Zeichenerklärung:

a: Außengelände

b: Flure

c: Zusätzliche Klassenräume

d: Einrichtungen auf dem Gelände e: Gruppenräume f: Keine