Karla Hofmann
Die Anwendung des HAWIK-R bei sehbehinderten Kindern
Kinder nachgewiesene Normüberholung des HAWIK(1956), insbesondere bzgl. der stark kulturabhängigen Untertests, innerhalb kurzer Zeit.
Direkte Vergleichsuntersuchungen von HAWIK und HAWIK-R Testergebnissen legen Eggert, Liman, Schirmacher(1984) an 25 Kindern 1. bis 3. Klassen einer Sprachheilschule und Schallberger(1987) an 124 Schweizer Volksschülern 2. und 3. Klassen vor. Die IQ-Punktdifferenzen im VIQ betragen danach 9.16 bzw. 11.4 Punkte, die im HIQ 18.4 bzw. 27.3 Punkte, jeweils zuungunsten des HAWIK-R. Zu diesen Differenzen tragen die einzelnen Untertests in unterschiedlichem Maß bei, im Verbalteil am stärksten das GF (3.1 bzw. 4.7 Wertpunkte) und der WT (4.0 bzw. 2.6 Wertpunkte) und im Handlungsteil das BE(4.2 bzw. 4.8 Wertpunkte) und das BO(3.2 bzw. 4.8 Wertpunkte). Genau in diesen Untertests ist auch die Differenz in den Testergebnissen von Krüger(1974) und Hofmann (1992) besonders auffällig. Mit Wertpunktdifferenzen von GF=1.3; WS=2.2; BE=2.1; BO=2.3 fallen sie geringer aus als in den vorher genannten Studien, da eine soziokulturell bedingte Verschiebung der HAWIK-Normen zum Erhebungszeitpunkt der Daten von Krüger (1962 bis 1974) noch geringer ausfiel als Mitte der 80iger Jahre. Andererseits stellten Eggert u.a. und Schallberger im RD Differenzen von 0.5 bzw. 1.2 Wertpunkten zugunsten des HAWIK-R fest, d.h. die Kinder erzielten im HAWIK-R bessere Testleistungen. Auf diesem Hintergrund ist das Erreichen identischer durchschnittlicher Wertpunkte im RD in beiden um mehr als 20 Jahre auseinanderliegenden Untersuchungen an sehbehinderten Kindern erklärbar. Übereinstimmend mit den hier zitierten Untersuchungsergebnissen an anderen Kin
Zum Vergleich der Interkorrelationsanalysen von Normierungsstichprobe des HAWIK-R und Stichprobe sehbehinderter Kinder
Bei diesem Vergleich treten markante Unterschiede zwischen den Stichproben hervor(s. Tab. 2). Während die ermittelten Interkorrelationen im Verbalteil für beide Stichproben etwa im gleichen Wertebereich liegen— gleiches gilt mit einzelnen Einschränkungen(ZS-FL; ZSBE) auch für die Untertests des Handlungsteils— bietet sich beim Vergleich der Interkorrelationen zwischen Untertests des Verbalteils mit denen des Handlungsteils ein anderes Bild. Bei der Normierungsstichprobe sind die hier festgestellten Korrelationen vergleichbar denen innerhalb des Verbalteils, bestenfalls etwas geringer(r=0.5 wird nur einmal überschritten) und entsprechen etwa denen des Handlungsteils. D.h., bei der Normierungsstichprobe gilt, daß Komponenten der verbalen und der handlungspraktischen Intelligenz keineswegs unabhängig voneinander sind, sondern eher gleichermaßen miteinander zusammenhängen.
Diese Tatsache läßt die von Wechsler (1974) vorgenommene Trennung in verbale und handlungspraktische Intelligenz eher formal als inhaltlich begründet erscheinen. Während sich für den HAWIK (1956) mittels Faktorenanalyse eine dem Wechsler-Konzept entsprechende 2-Faktorenstruktur nachweisen ließ(Schubert & Berlach 1982; Kubinger u.a. 1983), ermittelte eine Faktorenanalyse auf der Basis der Daten der HAWIK-R Normierungsstichprobe einen g-Faktor der Intelligenz im Sinne Spearmans(Kubinger& Wurst 1985). Bei den sehbehinderten Kindern sind dagegen kaum signifikante Korrelationen zwischen den Untertests des Verbal- und denen des Handlungsteils zu konstatieren. Eine Ausnahme bildet hier wieder der MT, der sowohl mit sämtlichen Untertests des Handlungsals auch des Verbalteils korreliert. Dieses Ergebnis spricht für eine größere Unabhängigkeit zwischen Komponenten der verbalen und der handlungspraktischen Intelligenz bei Sehbehinderten. Eine Faktorenanalyse mit der Interkorrelationsmatrix der sehbehinderten Kinder wurde aufgrund des geringen Stichprobenumfanges nicht durchgeführt.
Tab. 2: Interkorrelationen der Untertests in der Normierungsstichprobe(Nb) und in der Stichprobe
sehbehinderter Kinder(Sb) AW AV AW(Nb)= (Sb)— AV(Nb) 0.55 (Sb) 0.35
RD(Nb)©O0.61 0.49 (Sb) 0.70 0.50
GF(Nb) 0.62 0.61 0.54 Sb) 068 0.353 058
WS(Nb) 0.67 0.63 0.57 0.64
(Sb) 0.66 0.52 0.67 0.66
RD GF WS ZN ZS BE BO MT FL
0.41 0.34 0.45 0.42 0.39
ZN(Nb)
dergruppen gilt demnach auch bei Seh-(Sb) 0.57/ 0.50 0.41 0.47_
behinderten, daß nach inhaltlichen Ver- a a 0 a 8 0%= ‘ änderungen einzelner Items im Rahmen EM Nb) 0.46 0.44 0.39 0.47 0.43 035 0.27
der Revision des HAWIK keine vollstän-(Sb)//[032///
dige Parallelität beider Testformen be- BO(Nb) 0.37 0.40 0.35 0.42 0.44 0.29 0.31 0.43
ht Sb 7 HH N 031 065= steht. MT(Nb) 0.50 0.43 0.52 0.50 0.45 0.40 0.37 0.50 0.41=
(Sb) 0.36 0.38 0.56 0.38 0.37 0.40 0.30 0.48 0.32 FL(Nb) 0.42 0.37 0.44 0.45 0.38 0.33 0.29 0.46 0.33 062 (Sb)/ 0.36///// 0.47 065 0.51
/= nicht signifikant bei&= 0.05
EHE
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 1, 1993 15