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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Karla Hofmann ­

Die Anwendung des HAWIK-R bei sehbehinderten Kindern

Kinder nachgewiesene Normüberholung des HAWIK(1956), insbesondere bzgl. der stark kulturabhängigen Untertests, innerhalb kurzer Zeit.

Direkte Vergleichsuntersuchungen von HAWIK und HAWIK-R Testergebnissen legen Eggert, Liman, Schirmacher(1984) an 25 Kindern 1. bis 3. Klassen einer Sprachheilschule und Schallberger(1987) an 124 Schweizer Volksschülern 2. und 3. Klassen vor. Die IQ-Punktdifferenzen im VIQ betragen danach 9.16 bzw. 11.4 Punkte, die im HIQ 18.4 bzw. 27.3 Punk­te, jeweils zuungunsten des HAWIK-R. Zu diesen Differenzen tragen die einzel­nen Untertests in unterschiedlichem Maß bei, im Verbalteil am stärksten das GF (3.1 bzw. 4.7 Wertpunkte) und der WT (4.0 bzw. 2.6 Wertpunkte) und im Handlungsteil das BE(4.2 bzw. 4.8 Wertpunkte) und das BO(3.2 bzw. 4.8 Wertpunkte). Genau in diesen Untertests ist auch die Differenz in den Testergeb­nissen von Krüger(1974) und Hofmann (1992) besonders auffällig. Mit Wert­punktdifferenzen von GF=1.3; WS=2.2; BE=2.1; BO=2.3 fallen sie geringer aus als in den vorher genannten Studien, da eine soziokulturell bedingte Verschie­bung der HAWIK-Normen zum Erhe­bungszeitpunkt der Daten von Krüger (1962 bis 1974) noch geringer ausfiel als Mitte der 80iger Jahre. Andererseits stell­ten Eggert u.a. und Schallberger im RD Differenzen von 0.5 bzw. 1.2 Wert­punkten zugunsten des HAWIK-R fest, d.h. die Kinder erzielten im HAWIK-R bessere Testleistungen. Auf diesem Hin­tergrund ist das Erreichen identischer durchschnittlicher Wertpunkte im RD in beiden um mehr als 20 Jahre auseinan­derliegenden Untersuchungen an seh­behinderten Kindern erklärbar. Überein­stimmend mit den hier zitierten Unter­suchungsergebnissen an anderen Kin­

Zum Vergleich der Interkorrelationsanalysen von Normierungsstichprobe des HAWIK-R und Stichprobe sehbehinderter Kinder

Bei diesem Vergleich treten markante Unterschiede zwischen den Stichproben hervor(s. Tab. 2). Während die ermittel­ten Interkorrelationen im Verbalteil für beide Stichproben etwa im gleichen Wertebereich liegen gleiches gilt mit einzelnen Einschränkungen(ZS-FL; ZS­BE) auch für die Untertests des Hand­lungsteils bietet sich beim Vergleich der Interkorrelationen zwischen Unter­tests des Verbalteils mit denen des Hand­lungsteils ein anderes Bild. Bei der Nor­mierungsstichprobe sind die hier festge­stellten Korrelationen vergleichbar de­nen innerhalb des Verbalteils, besten­falls etwas geringer(r=0.5 wird nur ein­mal überschritten) und entsprechen etwa denen des Handlungsteils. D.h., bei der Normierungsstichprobe gilt, daß Kom­ponenten der verbalen und der hand­lungspraktischen Intelligenz keineswegs unabhängig voneinander sind, sondern eher gleichermaßen miteinander zusam­menhängen.

Diese Tatsache läßt die von Wechsler (1974) vorgenommene Trennung in ver­bale und handlungspraktische Intelligenz eher formal als inhaltlich begründet er­scheinen. Während sich für den HAWIK (1956) mittels Faktorenanalyse eine dem Wechsler-Konzept entsprechende 2-Fak­torenstruktur nachweisen ließ(Schubert & Berlach 1982; Kubinger u.a. 1983), ermittelte eine Faktorenanalyse auf der Basis der Daten der HAWIK-R Normie­rungsstichprobe einen g-Faktor der Intel­ligenz im Sinne Spearmans(Kubinger& Wurst 1985). Bei den sehbehinderten Kindern sind dagegen kaum signifikante Korrelationen zwischen den Untertests des Verbal- und denen des Handlungs­teils zu konstatieren. Eine Ausnahme bildet hier wieder der MT, der sowohl mit sämtlichen Untertests des Handlungs­als auch des Verbalteils korreliert. Dieses Ergebnis spricht für eine größere Unabhängigkeit zwischen Komponenten der verbalen und der handlungsprak­tischen Intelligenz bei Sehbehinderten. Eine Faktorenanalyse mit der Interkorre­lationsmatrix der sehbehinderten Kinder wurde aufgrund des geringen Stichpro­benumfanges nicht durchgeführt.

Tab. 2: Interkorrelationen der Untertests in der Normierungsstichprobe(Nb) und in der Stichprobe

sehbehinderter Kinder(Sb) AW AV AW(Nb)= (Sb) AV(Nb) 0.55 ­(Sb) 0.35

RD(Nb)©O0.61 0.49 ­(Sb) 0.70 0.50 ­

GF(Nb) 0.62 0.61 0.54 ­Sb) 068 0.353 058 ­

WS(Nb) 0.67 0.63 0.57 0.64 ­

(Sb) 0.66 0.52 0.67 0.66

RD GF WS ZN ZS BE BO MT FL

0.41 0.34 0.45 0.42 0.39 ­

ZN(Nb)

dergruppen gilt demnach auch bei Seh-(Sb) 0.57/ 0.50 0.41 0.47_

behinderten, daß nach inhaltlichen Ver- a a 0 a 8 0%= änderungen einzelner Items im Rahmen EM Nb) 0.46 0.44 0.39 0.47 0.43 035 0.27 ­

der Revision des HAWIK keine vollstän-(Sb)//[032/// ­

dige Parallelität beider Testformen be- BO(Nb) 0.37 0.40 0.35 0.42 0.44 0.29 0.31 0.43 ­

ht Sb 7 HH N 031 065= steht. MT(Nb) 0.50 0.43 0.52 0.50 0.45 0.40 0.37 0.50 0.41=

(Sb) 0.36 0.38 0.56 0.38 0.37 0.40 0.30 0.48 0.32 ­FL(Nb) 0.42 0.37 0.44 0.45 0.38 0.33 0.29 0.46 0.33 062 ­(Sb)/ 0.36///// 0.47 065 0.51 ­

/= nicht signifikant bei&= 0.05

EHE

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 1, 1993 15