Ulrike Petermann+ Schulen für Erziehungshilfe bzw. Verhaltensgestörte— Schulen für Lernbehinderte: Ein Vergleich
Durchschaubarkeit des therapeutischen Verfahrens,
Motivierung der Eltern durch Kompetenzübertragung, Abklären von Erwartungen sowie Formulierung eines klaren Hilfeangebotes,
Anfertigen einer Verhaltensanalyse sowie
Feststellen der Notwendigkeit und Realisierbarkeit der Interventionen.
Schulen für Verhaltensgestörte sollten nicht zu groß sein, damit Orientierungsschwierigkeiten vermieden werden können. Arbeits- und Spielphase sollten klar voneinander getrennt sein(vgl. Petermann 1993). So kann man den Klassenraum in Nischen einteilen wie z.B. einer Arbeitskabine für Einzelarbeit, Kuschel- oder Spielecken und einem Gruppenbereich für das gemeinsame Frühstück.
3. Empirischer Vergleich zwischen den Schulen für Verhaltensgestörte und den Schulen für Lernbehinderte
Der vorliegende Vergleich bezieht sich auf die Gegenüberstellung von Schulen für Verhaltensgestörte und für Lernbehinderte. An je 226 Schulen beider Schultypen wurde ein Kurz-Fragebogen verschickt, der Informationen zur strukturellen Kennzeichnung, zur personellen Ausstattung, zur Schülerbetreuung, zur Elternarbeit und zur architektonischen Gestaltung des jeweiligen Schultyps ermittelte. Beide Fragebogen sind hinsichtlich ihrer Struktur äquivalent, die Fragen stimmen weitgehend überein. Die Stichproben wurden gemäß der Erhebung zu den Schulen für Verhaltensgestörte gebildet(vgl. Petermann 1993), d.h., gemäß der Häufung der Verhaltensgestörtenschulen in den Bundesländern wurden entsprechende Quoten für Lernbehindertenschulen festgelegt und nach dem Zufall diese aus der Gesamtzahl aller Lernbehindertenschulen pro Bundesland gezogen. Durch diesen Schritt sollten bundeslandspezifische Effekte in der Gesamtstichprobe berücksichtigt werden. Der Rücklauf der Schu
len für Verhaltensgestörte betrug 114 Fragebogen(50.5%), und der für Lernbehinderte 102 Fragebogen(45.1%). Die Stichprobengröße beider Studien ist damit in etwa vergleichbar.
3.1 Strukturelle Kennzeichnung
Im Durchschnitt ist die Schülerzahl in einer Schule für Verhaltensgestörte niedriger als die in einer Schule für Lernbehinderte. In der Schule für Verhaltensgestörte besteht zudem eine kürzere Verweildauer der Schüler. Übereinstimmung zwischen den beiden Schultypen besteht hinsichtlich der Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit: Diese wird hauptsächlich von dem Kollegium der aufnehmenden Schule übernommen. Allerdings liegt in der Schule für Verhaltensgestörte eine zusätzliche Feststellung durch entsprechende Fachdienste vor (30%). Ausschlußkriterien für die Aufnahme in den entsprechenden Schultyp fehlen in beiden Schulformen weitgehend. Häufig genannte Ausschlußkriterien der Schulen für Verhaltensgestörte sind:
Sittliche Gefährdung(28.9%), intellektuelle_Leistungsfähigkeit (22.8%) sowie
* organisatorische Grenzen(18.4%).
In den Schulen für Lernbehinderte sind es:
* Körperliche und sittliche Gefährdung (32.6%), massive Verhaltensstörungen(29.2%) sowie intellektuelle (24.7%).
Aufnahme- oder Beobachtungsklassen sind in den Schulen für Lernbehinderte in einem etwas höheren Prozentsatz (18.1% der Schulen für Lernbehinderte vs. 14% der Schulen für Verhaltensgestörte) anzutreffen.
Die überwiegende Anzahl beider Schulformen verfügt über keinen ganztägigen Unterricht. Schulen für Verhaltensgestörte bieten hierbei häufiger ganztägigen Unterricht an(25.4%) als Schulen für Lernbehinderte(6.7%). Zusätzliche Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung, wie z.B. ein Sonderschulkindergarten oder eine Sondervorschulklasse, sind mit Ausnahme der Frühbera
Leistungsfähigkeit
Tabelle 1: Strukturelle Kennzeichung der Schulen für Verhaltensgestörte und der Schulen für Lernbehinderte.
Schülerzahl(Durchschnitt): Verweildauer(Durchschnitt):
Feststellung der Sonderschulfähigkeit:
Ausschlußkriterien:
Schulen für Verhaltensgestörte
Schulen für Lernbehinderte
70 Schüler 2 Jahre
109 Schüler 5.5 Jahre
aufnehmende Schule Sittliche Gefährd. (29%)
intellek. Leist.fähigk. (23%)
organis. Grenzen (18%)
aufnehmende Sch. Körp./sittl. Gef.
Aufnahme-/
Beobachtungsklassen:
Ganztagesschule:
zusätzl. Einrichtungen: Sondervorschulkinderg.: Sondervorschulklasse:
Kombination von
Lern-/Verhaltensstörungen:
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 2, 1993
Drogen(15%) Psychiatr. Behandl. (9%)
zu 14% vorhanden zu 25% vorhanden
zu 17% vorhanden zu 10% vorhanden zu 11% vorhanden
häufig vorhanden (70%)
andere dominier. Behind.(17%) Organis. Grenz. (5%)
zu 18% vorhanden zu 7% vorhanden
zu 31% vorhanden zu 9% vorhanden zu 11% vorhanden
häufig vorhanden (70%)
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