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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Ulrike Petermann+ Schulen für Erziehungshilfe bzw. Verhaltensgestörte Schulen für Lernbehinderte: Ein Vergleich

Durchschaubarkeit des therapeuti­schen Verfahrens,

Motivierung der Eltern durch Kom­petenzübertragung, Abklären von Er­wartungen sowie Formulierung eines klaren Hilfeangebotes,

Anfertigen einer Verhaltensanalyse sowie

Feststellen der Notwendigkeit und Realisierbarkeit der Interventionen.

Schulen für Verhaltensgestörte sollten nicht zu groß sein, damit Orientierungs­schwierigkeiten vermieden werden kön­nen. Arbeits- und Spielphase sollten klar voneinander getrennt sein(vgl. Peter­mann 1993). So kann man den Klas­senraum in Nischen einteilen wie z.B. einer Arbeitskabine für Einzelarbeit, Kuschel- oder Spielecken und einem Gruppenbereich für das gemeinsame Frühstück.

3. Empirischer Vergleich zwischen den Schulen für Verhaltensgestörte und den Schulen für Lernbehinderte

Der vorliegende Vergleich bezieht sich auf die Gegenüberstellung von Schulen für Verhaltensgestörte und für Lern­behinderte. An je 226 Schulen beider Schultypen wurde ein Kurz-Fragebogen verschickt, der Informationen zur struk­turellen Kennzeichnung, zur personellen Ausstattung, zur Schülerbetreuung, zur Elternarbeit und zur architektonischen Gestaltung des jeweiligen Schultyps er­mittelte. Beide Fragebogen sind hin­sichtlich ihrer Struktur äquivalent, die Fragen stimmen weitgehend überein. Die Stichproben wurden gemäß der Erhe­bung zu den Schulen für Verhaltens­gestörte gebildet(vgl. Petermann 1993), d.h., gemäß der Häufung der Verhal­tensgestörtenschulen in den Bundeslän­dern wurden entsprechende Quoten für Lernbehindertenschulen festgelegt und nach dem Zufall diese aus der Gesamt­zahl aller Lernbehindertenschulen pro Bundesland gezogen. Durch diesen Schritt sollten bundeslandspezifische Effekte in der Gesamtstichprobe berück­sichtigt werden. Der Rücklauf der Schu­

len für Verhaltensgestörte betrug 114 Fragebogen(50.5%), und der für Lern­behinderte 102 Fragebogen(45.1%). Die Stichprobengröße beider Studien ist da­mit in etwa vergleichbar.

3.1 Strukturelle Kennzeichnung

Im Durchschnitt ist die Schülerzahl in einer Schule für Verhaltensgestörte nied­riger als die in einer Schule für Lern­behinderte. In der Schule für Verhal­tensgestörte besteht zudem eine kürzere Verweildauer der Schüler. Übereinstim­mung zwischen den beiden Schultypen besteht hinsichtlich der Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit: Diese wird hauptsächlich von dem Kollegium der aufnehmenden Schule übernommen. Al­lerdings liegt in der Schule für Verhal­tensgestörte eine zusätzliche Feststellung durch entsprechende Fachdienste vor (30%). Ausschlußkriterien für die Auf­nahme in den entsprechenden Schultyp fehlen in beiden Schulformen weitge­hend. Häufig genannte Ausschlußkri­terien der Schulen für Verhaltensgestörte sind:

Sittliche Gefährdung(28.9%), intellektuelle_Leistungsfähigkeit (22.8%) sowie

* organisatorische Grenzen(18.4%).

In den Schulen für Lernbehinderte sind es:

* Körperliche und sittliche Gefährdung (32.6%), massive Verhaltensstörungen(29.2%) sowie intellektuelle (24.7%).

Aufnahme- oder Beobachtungsklassen sind in den Schulen für Lernbehinderte in einem etwas höheren Prozentsatz (18.1% der Schulen für Lernbehinderte vs. 14% der Schulen für Verhaltens­gestörte) anzutreffen.

Die überwiegende Anzahl beider Schul­formen verfügt über keinen ganztägigen Unterricht. Schulen für Verhaltensge­störte bieten hierbei häufiger ganztä­gigen Unterricht an(25.4%) als Schulen für Lernbehinderte(6.7%). Zusätzliche Einrichtungen zur vorschulischen Be­treuung, wie z.B. ein Sonderschulkin­dergarten oder eine Sondervorschulklas­se, sind mit Ausnahme der Frühbera­

Leistungsfähigkeit

Tabelle 1: Strukturelle Kennzeichung der Schulen für Verhaltensgestörte und der Schulen für Lernbehinderte.

Schülerzahl(Durchschnitt): Verweildauer(Durchschnitt):

Feststellung der Sonderschulfähigkeit:

Ausschlußkriterien:

Schulen für Verhaltensgestörte

Schulen für Lernbehinderte

70 Schüler 2 Jahre

109 Schüler 5.5 Jahre

aufnehmende Schule Sittliche Gefährd. (29%)

intellek. Leist.fähigk. (23%)

organis. Grenzen (18%)

aufnehmende Sch. Körp./sittl. Gef.

Aufnahme-/

Beobachtungsklassen:

Ganztagesschule:

zusätzl. Einrichtungen: Sondervorschulkinderg.: Sondervorschulklasse:

Kombination von

Lern-/Verhaltensstörungen:

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 2, 1993

Drogen(15%) Psychiatr. Behandl. (9%)

zu 14% vorhanden zu 25% vorhanden

zu 17% vorhanden zu 10% vorhanden zu 11% vorhanden

häufig vorhanden (70%)

andere dominier. Behind.(17%) Organis. Grenz. (5%)

zu 18% vorhanden zu 7% vorhanden

zu 31% vorhanden zu 9% vorhanden zu 11% vorhanden

häufig vorhanden (70%)

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