tung, welche von einem Drittel der Schulen für Lernbehinderte durchgeführt wird, in beiden Schulformen nur selten zu finden.
Den Aussagen beider Schultypen zufolge scheinen in beiden Schulformen Lernund Verhaltensstörungen häufig kombiniert aufzutreten(ca. 70%). Eine Übersicht über die strukturelle Kennzeichnung beider Schultypen findet sich in Tabelle 1.
3.2 Personelle Ausstattung
Durchschnittlich unterrichten 14 Lehrer an einer Schule für Verhaltensgestörte und 16 Lehrer an einer Schule für Lernbehinderte. Naheliegenderweise beschäftigen die Mehrzahl der Schulen für Verhaltensgestörte Sonderschullehrer mit der Qualifikation für„Verhaltensgestörte‘“(94.7%) wie solche mit der Qualifikation für„Lernbehinderte‘“ beschäftigt werden(98.2%), während in Schulen für„Lernbehinderte‘“ vorwiegend Lehrer mit der Qualifikation für „Lernbehinderte‘“(100%) arbeiten: Nur die Hälfte der Schulen für Lernbehinderte weisen auch Lehrer mit der Qualifikation für„Verhaltensgestörte“ auf. Sonderschullehrer mit anderen Qualifikationen werden von 46.5% der Schulen für Lernbehinderte eingesetzt. Da lediglich gefragt wurde, ob ein bestimmter Lehrertyp überhaupt vorhanden ist, kann man nichts darüber aussagen, wieviel Prozent eines Lehrertyps pro Schule beschäftigt werden.
Fachlehrer unterrichten überwiegend in beiden Schultypen: Allerdings verzichten 34.6% der Schulen für Verhaltensgestörte auf ein Fachlehrersystem, während es in Schulen für Lernbehinderte nur 17.1% der Schulen sind. In Schulen für Lernbehinderte handelt es sich hauptsächlich um
* Fachlehrer für Hauswirtschaft, Werken oder Handarbeit(45.5%),
* für den technischen Bereich(39.5%) sowie
* für Sport(30.3%) und
* Religion(30.3%).
Aussagen zur Qualifikation der Fachlehrer in Schulen für Verhaltensgestörte
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können den Ergebnissen leider nicht entnommen werden. Existiert ein Fachlehrersystem an den Schulen, so zeigt es sich, daß Fachlehrer entweder primär in allen Klassen(47.1% der Schulen für Verhaltensgestörte vs. 35.2% der Schulen für Lernbehinderte) oder vorwiegend im Hauptschulbereich, also in den Klassen fünf bis neun, bzw. in der Mittelund Oberstufe mit Ausgrenzung der Unterstufe eingesetzt werden(25% der Schulen für Verhaltensgestörte vs. 35.2% der Schulen für Lernbehinderte). Das Klassenlehrersystem wird dagegen überwiegend in allen Klassen beider Schultypen durchgeführt. Vertreter anderer Sozialberufe, wie z.B. Sozialarbeiter/pädagogen, sind nur selten in den beiden Schultypen tätig. Tendenziell kann jedoch geschlußfolgert werden, daß Schulen für Verhaltensgestörte Sozialarbeiter/-pädagogen häufiger beschäftigen als Schulen für Lernbehinderte. Weitergehende Unterstützung für das Lehrpersonal werden von einem Drittel der befragten Schulen für Verhaltensgestörte sowie von fast der Hälfte der Schulen für Lernbehinderte nicht durchgeführt. Ansonsten erfolgt die Unterstützung ausschließlich intern sowie in Kombination mit externen Angeboten. Hierbei ist der Anteil der Schulen für Verhaltensgestörte jeweils größer. Werden Lehrerberatungen durchgeführt, so unterscheiden sie sich inhaltlich je nach Schulform: Handelt es sich in der Schule für Verhaltensgestörte vorwiegend um Supervision(32.1%), Hilfe durch einen Diplom-Psychologen(29.6%), um gegenseitige Hilfe im Kollegenkreis (27.2%) sowie um Fortbildungsveranstaltungen(25.9%), so werden in der Schule für Lernbehinderte hauptsächlich Fortbildungsveranstaltungen(45.5%) für die Lehrkräfte durchgeführt.
Im Durchschnitt wird auf externe Dienste wie z.B. Therapien in den Schulen für Verhaltensgestörte im mittleren Ausmaß bzw. eher selten zurückgegriffen; Schulen für Lernbehinderte nehmen diese Dienste im Durchschnitt selten bis nie in Anspruch. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die personelle Ausstattung der Schultypen im Vergleich.
Ulrike Petermann+ Schulen für Erziehungshilfe bzw. Verhaltensgestörte— Schulen für Lernbehinderte: Ein Vergleich
3.3 Schülerbetreuung
In beiden Schultypen erfolgt Unterricht in allen Klassen nach dem Klassenlehrerprinzip; Fachlehrer werden häufig zusätzlich eingesetzt. Die Hälfte der Schulen für Verhaltensgestörte bietet außerschulische Lernhilfen an; von den Schulen für Lernbehinderte sind es nur ein Drittel. Inhaltlich liegt bei den Schulen für Lernbehinderte der Schwerpunkt auf der Hausaufgabenbetreuung(44.4%). Andere praktizierte Lernhilfen sind u.a. die Vorbereitung auf die Hauptschulprüfung(11.1%) sowie die Betreuung von Arbeitsgemeinschaften(11.1%). Schulen für Verhaltensgestörte bieten neben
* Hausaufgabenbetreuung(35.1%),
* Stützkursen(17.5%) und
+ Nachhilfe(15.8%) auch
* Tages-(14%) und
* intensive Einzelbetreuung(8.8%) an.
Bei mehr als einem Drittel der befragten Schulen für Verhaltensgestörte (38.6%) und bei 23.9% der Schulen für Lernbehinderte sind Lehrkräfte an der außerschulischen Betreuung ihrer Schüler beteiligt. Diese beschränkt sich in beiden Schultypen vorwiegend auf die Freizeitgestaltung sowie auf beratende Tätigkeiten. In Schulen für Lernbehinderte sind Lehrkräfte teilweise auch an der Hausaufgabenbetreuung, der Vorbereitung für die Hauptschulprüfung sowie der Berufsberatung(jeweils 12%) beteiligt.
Das Bestehen fester Regeln spiegelt sich zum einen in der von beiden Schulfomen allgemein praktizierten Hausaufgabenpflicht wider(etwa 94%). Für die Schulen für Verhaltensgestörte ergibt sich hierbei ein interessantes Ergebnis: Die Existenz von Hausaufgabenregelung an der Schule hängt entscheidend davon ab, ob diese einer Jugendhilfeeinrichtung angeschlossen ist, nicht aber davon, ob ein ganztägiger Unterricht besteht. Liegt ganztägiger Unterricht vor, so erfolgt in etwa zwei Dritteln beider Schultypen eine Hausaufgabenregelung, deren Durchführung von den Schulen für Verhaltensgestörte primär durch Vorgabe fester Zeiten(100%) bestimmt ist.
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 2, 1993