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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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tung, welche von einem Drittel der Schu­len für Lernbehinderte durchgeführt wird, in beiden Schulformen nur selten zu finden.

Den Aussagen beider Schultypen zufol­ge scheinen in beiden Schulformen Lern­und Verhaltensstörungen häufig kombi­niert aufzutreten(ca. 70%). Eine Über­sicht über die strukturelle Kennzeich­nung beider Schultypen findet sich in Tabelle 1.

3.2 Personelle Ausstattung

Durchschnittlich unterrichten 14 Lehrer an einer Schule für Verhaltensgestörte und 16 Lehrer an einer Schule für Lern­behinderte. Naheliegenderweise beschäf­tigen die Mehrzahl der Schulen für Verhaltensgestörte Sonderschullehrer mit der Qualifikation fürVerhaltens­gestörte(94.7%) wie solche mit der Qualifikation fürLernbehinderte be­schäftigt werden(98.2%), während in Schulen fürLernbehinderte vorwie­gend Lehrer mit der Qualifikation für Lernbehinderte(100%) arbeiten: Nur die Hälfte der Schulen für Lernbehin­derte weisen auch Lehrer mit der Quali­fikation fürVerhaltensgestörte auf. Sonderschullehrer mit anderen Qualifi­kationen werden von 46.5% der Schu­len für Lernbehinderte eingesetzt. Da lediglich gefragt wurde, ob ein bestimm­ter Lehrertyp überhaupt vorhanden ist, kann man nichts darüber aussagen, wie­viel Prozent eines Lehrertyps pro Schu­le beschäftigt werden.

Fachlehrer unterrichten überwiegend in beiden Schultypen: Allerdings verzich­ten 34.6% der Schulen für Verhaltens­gestörte auf ein Fachlehrersystem, wäh­rend es in Schulen für Lernbehinderte nur 17.1% der Schulen sind. In Schulen für Lernbehinderte handelt es sich haupt­sächlich um

* Fachlehrer für Hauswirtschaft, Wer­ken oder Handarbeit(45.5%),

* für den technischen Bereich(39.5%) sowie

* für Sport(30.3%) und

* Religion(30.3%).

Aussagen zur Qualifikation der Fach­lehrer in Schulen für Verhaltensgestörte

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können den Ergebnissen leider nicht ent­nommen werden. Existiert ein Fach­lehrersystem an den Schulen, so zeigt es sich, daß Fachlehrer entweder primär in allen Klassen(47.1% der Schulen für Verhaltensgestörte vs. 35.2% der Schu­len für Lernbehinderte) oder vorwiegend im Hauptschulbereich, also in den Klas­sen fünf bis neun, bzw. in der Mittel­und Oberstufe mit Ausgrenzung der Unterstufe eingesetzt werden(25% der Schulen für Verhaltensgestörte vs. 35.2% der Schulen für Lernbehinderte). Das Klassenlehrersystem wird dagegen über­wiegend in allen Klassen beider Schul­typen durchgeführt. Vertreter anderer Sozialberufe, wie z.B. Sozialarbeiter/­pädagogen, sind nur selten in den bei­den Schultypen tätig. Tendenziell kann jedoch geschlußfolgert werden, daß Schulen für Verhaltensgestörte Sozial­arbeiter/-pädagogen häufiger beschäfti­gen als Schulen für Lernbehinderte. Weitergehende Unterstützung für das Lehrpersonal werden von einem Drittel der befragten Schulen für Verhaltens­gestörte sowie von fast der Hälfte der Schulen für Lernbehinderte nicht durch­geführt. Ansonsten erfolgt die Unter­stützung ausschließlich intern sowie in Kombination mit externen Angeboten. Hierbei ist der Anteil der Schulen für Verhaltensgestörte jeweils größer. Wer­den Lehrerberatungen durchgeführt, so unterscheiden sie sich inhaltlich je nach Schulform: Handelt es sich in der Schu­le für Verhaltensgestörte vorwiegend um Supervision(32.1%), Hilfe durch einen Diplom-Psychologen(29.6%), um ge­genseitige Hilfe im Kollegenkreis (27.2%) sowie um Fortbildungsveran­staltungen(25.9%), so werden in der Schule für Lernbehinderte hauptsächlich Fortbildungsveranstaltungen(45.5%) für die Lehrkräfte durchgeführt.

Im Durchschnitt wird auf externe Dien­ste wie z.B. Therapien in den Schulen für Verhaltensgestörte im mittleren Aus­maß bzw. eher selten zurückgegriffen; Schulen für Lernbehinderte nehmen die­se Dienste im Durchschnitt selten bis nie in Anspruch. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die personelle Ausstat­tung der Schultypen im Vergleich.

Ulrike Petermann+ Schulen für Erziehungshilfe bzw. Verhaltensgestörte Schulen für Lernbehinderte: Ein Vergleich

3.3 Schülerbetreuung

In beiden Schultypen erfolgt Unterricht in allen Klassen nach dem Klassen­lehrerprinzip; Fachlehrer werden häu­fig zusätzlich eingesetzt. Die Hälfte der Schulen für Verhaltensgestörte bietet außerschulische Lernhilfen an; von den Schulen für Lernbehinderte sind es nur ein Drittel. Inhaltlich liegt bei den Schu­len für Lernbehinderte der Schwerpunkt auf der Hausaufgabenbetreuung(44.4%). Andere praktizierte Lernhilfen sind u.a. die Vorbereitung auf die Hauptschul­prüfung(11.1%) sowie die Betreuung von Arbeitsgemeinschaften(11.1%). Schulen für Verhaltensgestörte bieten neben

* Hausaufgabenbetreuung(35.1%),

* Stützkursen(17.5%) und

+ Nachhilfe(15.8%) auch

* Tages-(14%) und

* intensive Einzelbetreuung(8.8%) an.

Bei mehr als einem Drittel der befrag­ten Schulen für Verhaltensgestörte (38.6%) und bei 23.9% der Schulen für Lernbehinderte sind Lehrkräfte an der außerschulischen Betreuung ihrer Schü­ler beteiligt. Diese beschränkt sich in beiden Schultypen vorwiegend auf die Freizeitgestaltung sowie auf beratende Tätigkeiten. In Schulen für Lernbehin­derte sind Lehrkräfte teilweise auch an der Hausaufgabenbetreuung, der Vorbe­reitung für die Hauptschulprüfung so­wie der Berufsberatung(jeweils 12%) beteiligt.

Das Bestehen fester Regeln spiegelt sich zum einen in der von beiden Schulfomen allgemein praktizierten Hausaufgaben­pflicht wider(etwa 94%). Für die Schu­len für Verhaltensgestörte ergibt sich hierbei ein interessantes Ergebnis: Die Existenz von Hausaufgabenregelung an der Schule hängt entscheidend davon ab, ob diese einer Jugendhilfeeinrich­tung angeschlossen ist, nicht aber da­von, ob ein ganztägiger Unterricht be­steht. Liegt ganztägiger Unterricht vor, so erfolgt in etwa zwei Dritteln beider Schultypen eine Hausaufgabenregelung, deren Durchführung von den Schulen für Verhaltensgestörte primär durch Vor­gabe fester Zeiten(100%) bestimmt ist.

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 2, 1993