Ulrike Petermann+ Schulen für Erziehungshilfe bzw. Verhaltensgestörte— Schulen für Lernbehinderte: Ein Vergleich
Tabelle 2: Personelle Ausstattung in den Schulen für Verhaltensgestörte
Tabelle 3: Schülerbetreuung in den Schulen für Verhaltensgestörte und
und in den Schulen für Lernbehinderte. den Schulen für Lernbehinderte.
Schulen für Schulen für Schulen für Schulen für Verhaltensgestörte Lernbehinderte Verhaltensgestörte Lernbehinderte
Lehreranzahl(Durchschnitt): 14 Lehrer 16 Lehrer Klassenlehrerprinzip: alle Klassen alle Klassen
Berufsgruppen:* Fachlehrerprinzip: zusätzlich zusätzlich Sonderschullehrer(V): zu 95% vorhanden zu 50% vorhanden Außerschulische Lernhilfen: angeboten(56%) angeboten(34%) Sonderschullehrer(L): zu 98% vorhanden zu 100% vorhanden Inhalte: Hausaufg.-Betr.(35%)—Hausaufg.-Betr. Sonstige Stützkurse(18%)(44%) Sonderschullehrer: keine Angaben zu 47% vorhanden Nachhilfe(16%) Vorbereit./HauptSozialarbeiter/-päd.: zu 21% vorhanden zu 11% vorhanden Tagesbetr.(12%) schulprüf.(11%)
Fachlehrersystem: vorhanden vorhanden int. Einzelbetr.(11%) Betreuung v. AGs Qualifikation keine Angaben FL für Handarbeit/(11%) der Fachlehrer(FL): Werken(46%) Beteiligung der Lehrkräfte: zu 39% vorhanden zu 24% vorhanden
FL für den tech. Formen: Freizeitgestaltung(33%) Freizeitgestaltung Bereich(40%) Beratung(14%) Beratung(12%) FL für Sport Stützunterricht(15%) HausaufgabenFL für Religion betreuung(12%) (je 30%) Vorbereit./HauptEinsatz: in allen Klassen in allen Klassen schulprüfung(12%) (47%)(35%) Feste Regeln: Hauptschule(25%) Mittel-& Ober- Hausaufgabenpflicht: zu 95% vorhanden zu 94% vorhanden stufe(35%) Hausaufgabenregelung
Weitergehende bei Vorliegen einer
Unterstützung: zu ca. 71% vorhand. zu 50% vorhanden ganztägigen Betreuung: zu 63% vorhanden zu 57% vorhanden Ort der Angebote: intern und in(N=17)(N=7)
Kombination mit Formen: Vorgabe fester Zeiten Hausaufgaben
externen Angeboten(100%) betreuung(50%) Formen: Supervision(32%) Fortbildungen Gruppenfestlegung Silentium(50%)
Dipl.-psych. Hilfe(46%)(7.1%)
(30%) Unterst./soziale gestufte Belast.(7.1%)
Gegenseitige Hilfe Dienste(16%) Klassendienste: zu 75% vorhanden zu 78% vorhanden
(27%) Formen: Ordnungsd.(40%)
Fortbildungen(26%) Beratungslehrer Tafeldienst(40%)
(15%) Essens- u.
Zurückgreifen Getränked.(26%)
auf externe Dienste: mittel bis selten selten bis nie Rituale:
..; T feste Klassenzimmer: zu 70% vorhanden zu 82% vorhanden Grund-, Haupt- sowie Realschullehrer werden im allgemeinen auch in feste Sitzplätze: zu 50% vorhanden zu 70% vorhanden beiden Schultypen eingesetzt; dieser Aspekt bleibt in der durchgeführten gemeinsamer Tagesbeginn: zu 13% vorhanden zu 11% vorhanden Studie unberücksichtigt. Die Bezeichnung„‚Sonderschullehrer“ war zum festgelegte Ruhezeiten: zu 8% vorhanden zu 24% vorhanden
Zeitpunkt der Erhebung(1991/2) noch aktuell; aus diesem Grunde wurde
an manchen Stellen der Ausführung die herkömmliche Sprachform beibe
halten.
Bei den Schulen für Lernbehinderte wird Hausaufgabenbetreuung(50%) sowie eine Regelung im Sinne des Silentiums (50%) durchgeführt. Diese Ergebnisse zu den Formen der Hausaufgabenregelung sind allerdings aufgrund der geringen Stichprobengröße mit Vorsicht zu betrachten. Weiterhin verfügen die beiden Schultypen überwiegend über Klassendienste für die Schüler(mehr als 75%). Bei den Schulen für Lernbehinderte handelt es sich meist um Ordnungsdienst(31.4%), Tafeldienst(31.4%) sowie um Essens- und Getränkedienst (20%). Informationen zur Art der durchgeführten Klassendienste in Schulen für Verhaltensgestörte können den Fragebogen-daten leider nicht entnommen
werden. Übereinstimmend in beiden Schulformen existieren meist feste Klassenzimmer und Sitzplätze. Weitere gemeinsame Rituale sind gemeinsamer Tagesbeginn sowie festgelegte Ruhezeiten.
Die Ergebnisse zum Vergleich der beiden Schultypen hinsichtlich der Schülerbetreuung können Tabelle 3 entnommen werden.
3.4 Elternarbeit
Die Mehrzahl der befragten Schulen führt Elternarbeit durch. Über die Hälfte der Schulen für Verhaltensgestörte verfügen über einen Elternbeirat oder
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 2, 1993
eine Elternvertretung. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Schulen für Lernbehinderte sehen die Einrichtung eines Elternbeirates oder einer Elternvertretung vor. Daher wurde dieser Sachverhalt von dem Fragebogen der Schulen für Lernbehinderte nicht explizit eruiert. Häufige Formen der Elternarbeit beider Schultypen sind u.a. Hausbesuche und Elterngespräche. Die Durchführung von Elterngesprächen sowie von Elternabenden wird von den Schulen für Verhaltensgestörte häufiger genannt(53.2% bzw. 45.7%) als von den Schulen für Lernbehinderte(31.3% bzw. 29.7%). Den Ergebnissen zufolge werden dagegen Hausbesuche häufiger von Schulen für Lernbehinderte(39.1%) praktiziert
75