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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Ulrike Petermann+ Schulen für Erziehungshilfe bzw. Verhaltensgestörte Schulen für Lernbehinderte: Ein Vergleich

Tabelle 2: Personelle Ausstattung in den Schulen für Verhaltensgestörte

Tabelle 3: Schülerbetreuung in den Schulen für Verhaltensgestörte und

und in den Schulen für Lernbehinderte. den Schulen für Lernbehinderte.

Schulen für Schulen für Schulen für Schulen für Verhaltensgestörte Lernbehinderte Verhaltensgestörte Lernbehinderte

Lehreranzahl(Durchschnitt): 14 Lehrer 16 Lehrer Klassenlehrerprinzip: alle Klassen alle Klassen

Berufsgruppen:* Fachlehrerprinzip: zusätzlich zusätzlich Sonderschullehrer(V): zu 95% vorhanden zu 50% vorhanden Außerschulische Lernhilfen: angeboten(56%) angeboten(34%) Sonderschullehrer(L): zu 98% vorhanden zu 100% vorhanden Inhalte: Hausaufg.-Betr.(35%)Hausaufg.-Betr. Sonstige Stützkurse(18%)(44%) Sonderschullehrer: keine Angaben zu 47% vorhanden Nachhilfe(16%) Vorbereit./Haupt­Sozialarbeiter/-päd.: zu 21% vorhanden zu 11% vorhanden Tagesbetr.(12%) schulprüf.(11%)

Fachlehrersystem: vorhanden vorhanden int. Einzelbetr.(11%) Betreuung v. AGs Qualifikation keine Angaben FL für Handarbeit/(11%) der Fachlehrer(FL): Werken(46%) Beteiligung der Lehrkräfte: zu 39% vorhanden zu 24% vorhanden

FL für den tech. Formen: Freizeitgestaltung(33%) Freizeitgestaltung Bereich(40%) Beratung(14%) Beratung(12%) FL für Sport Stützunterricht(15%) Hausaufgaben­FL für Religion betreuung(12%) (je 30%) Vorbereit./Haupt­Einsatz: in allen Klassen in allen Klassen schulprüfung(12%) (47%)(35%) Feste Regeln: Hauptschule(25%) Mittel-& Ober- Hausaufgabenpflicht: zu 95% vorhanden zu 94% vorhanden stufe(35%) Hausaufgabenregelung

Weitergehende bei Vorliegen einer

Unterstützung: zu ca. 71% vorhand. zu 50% vorhanden ganztägigen Betreuung: zu 63% vorhanden zu 57% vorhanden Ort der Angebote: intern und in(N=17)(N=7)

Kombination mit Formen: Vorgabe fester Zeiten Hausaufgaben­

externen Angeboten(100%) betreuung(50%) Formen: Supervision(32%) Fortbildungen Gruppenfestlegung Silentium(50%)

Dipl.-psych. Hilfe(46%)(7.1%)

(30%) Unterst./soziale gestufte Belast.(7.1%)

Gegenseitige Hilfe Dienste(16%) Klassendienste: zu 75% vorhanden zu 78% vorhanden

(27%) Formen: Ordnungsd.(40%)

Fortbildungen(26%) Beratungslehrer Tafeldienst(40%)

(15%) Essens- u.

Zurückgreifen Getränked.(26%)

auf externe Dienste: mittel bis selten selten bis nie Rituale:

..; T feste Klassenzimmer: zu 70% vorhanden zu 82% vorhanden Grund-, Haupt- sowie Realschullehrer werden im allgemeinen auch in feste Sitzplätze: zu 50% vorhanden zu 70% vorhanden beiden Schultypen eingesetzt; dieser Aspekt bleibt in der durchgeführten gemeinsamer Tagesbeginn: zu 13% vorhanden zu 11% vorhanden Studie unberücksichtigt. Die Bezeichnung‚Sonderschullehrer war zum festgelegte Ruhezeiten: zu 8% vorhanden zu 24% vorhanden

Zeitpunkt der Erhebung(1991/2) noch aktuell; aus diesem Grunde wurde

an manchen Stellen der Ausführung die herkömmliche Sprachform beibe­

halten.

Bei den Schulen für Lernbehinderte wird Hausaufgabenbetreuung(50%) sowie eine Regelung im Sinne des Silentiums (50%) durchgeführt. Diese Ergebnisse zu den Formen der Hausaufgabenrege­lung sind allerdings aufgrund der gerin­gen Stichprobengröße mit Vorsicht zu betrachten. Weiterhin verfügen die bei­den Schultypen überwiegend über Klas­sendienste für die Schüler(mehr als 75%). Bei den Schulen für Lernbehin­derte handelt es sich meist um Ordnungs­dienst(31.4%), Tafeldienst(31.4%) so­wie um Essens- und Getränkedienst (20%). Informationen zur Art der durch­geführten Klassendienste in Schulen für Verhaltensgestörte können den Frage­bogen-daten leider nicht entnommen

werden. Übereinstimmend in beiden Schulformen existieren meist feste Klas­senzimmer und Sitzplätze. Weitere ge­meinsame Rituale sind gemeinsamer Tagesbeginn sowie festgelegte Ruhe­zeiten.

Die Ergebnisse zum Vergleich der bei­den Schultypen hinsichtlich der Schüler­betreuung können Tabelle 3 entnommen werden.

3.4 Elternarbeit

Die Mehrzahl der befragten Schulen führt Elternarbeit durch. Über die Hälf­te der Schulen für Verhaltensgestörte verfügen über einen Elternbeirat oder

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XIX, Heft 2, 1993

eine Elternvertretung. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Schulen für Lernbehinderte sehen die Einrichtung eines Elternbeirates oder einer Eltern­vertretung vor. Daher wurde dieser Sach­verhalt von dem Fragebogen der Schu­len für Lernbehinderte nicht explizit eruiert. Häufige Formen der Elternarbeit beider Schultypen sind u.a. Hausbesuche und Elterngespräche. Die Durchführung von Elterngesprächen sowie von Eltern­abenden wird von den Schulen für Ver­haltensgestörte häufiger genannt(53.2% bzw. 45.7%) als von den Schulen für Lernbehinderte(31.3% bzw. 29.7%). Den Ergebnissen zufolge werden dage­gen Hausbesuche häufiger von Schulen für Lernbehinderte(39.1%) praktiziert

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