Zeitschrift 
Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
Seite
134
Einzelbild herunterladen

gleich ermöglicht.

Lernaktivitäten sind im Rahmen der 0.g. Informationsstufen:

Auf der Basis gegenständlicher, bildli­cher, sprachlicher und schriftsprachlicher Informationen sollen die entsprechen­den Inhalte identifiziert, Maßnahmen erkannt, analytisch-synthetische Vorstel­lungen entwickelt, Prinzip und Meß­aufgabe formuliert, Vorstellungen über geeignete Vorgehensweisen und Aus­wertungswege entwickelt und in geeig­nete Lernhandlungen umgesetzt werden. Die Hypothesen lauten deshalb:

HO: Es gibt keine Unterschiede im Lern­prozeß von Schulkindern der Re­gelschule gegenüber Schulkindern der Schule für Lernbehinderte(Son­derschule) in Bezug aufLernak­tivitäten(vgl. 0.).

H1: Schulkinder der Schule für Lernbe­hinderte(Sonderschule) unterschei­den sich von Kindern der Regel­schule dadurch, daß Lernkativitäten (vgl. 0.) geringer ausgebildet sind.

Gibt es signifikante Unterschiede zwi­schen den Gruppen, müssen diese in den jeweiligen didaktischen Konzeptionen (insbesondere auch bei integrierten Be­schulungsformen und Fördermaßnah­men) berücksichtigt werden. Gibt es kei­ne signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen, kann die didaktische Kon­zeption für beide Gruppen gleich sein.

Lautsprache

Ebenfalls soll bei Schulkindern der Regelschule und solchen der Schule für Lernbehinderte(Sonderschule) festge­stellt werden, ob es Unterschiede bei der Nutzung der Lautsprache gibt.

Die zu überprüfenden Hypothesen lau­ten:

HO: Bei unterschiedlichem Lernerfolg unterscheidet sich die Qualität der sprachlichen Äußerungen nicht.

H1: Bei höherem Lernerfolg werden mehr sprachliche Äußerungen er­wartet.

Alfons Strathmann- Lernprozeßanalyse und Konsequenzen für die Lernförderung

Methode

Versuchspersonen, Institutionen und Untersuchungsorte

Die Untersuchung wurde mit Schul­kindern der Regelschule und Schulkin­dern der Schule für Lernbehinderte(Son­derschule) durchgeführt.

Das Alter der Versuchspersonen wurde auf 10 Jahre festgelegt, da in dieser Al­tersgruppe bereits mit dem Vorliegen von Lernfähigkeiten in allen Niveaube­reichen der Informationsstufen gerech­net werden kann.

Die Gruppen waren in Bezug auf das Geschlecht der Pbn nach Zufall gemischt und paritätisch besetzt.

Der Bereich der Institutionen war defi­niert. Einerseits handelte es sich um die Regelschule in der bei einem durch­schnittlichem Einschulungsalter von sechs Jahren die Schüler vorwiegend in den vierten Klassen zu finden sein muß­ten, andererseits handelte es sich um die Schule für Lernbehinderte(Sonderschu­le), bei dereine Verteilung der 10-jährigen Schüler über einige Klassen zu erwarten War.

Die Auswahl der jeweiligen Institutio­nen in Hessen erfolgte entsprechend den gegebenen Möglichkeiten. Die Regel­und Sonderschulen wurden um Mitarbeit bei der Untersuchung gebeten, die jewei­ligen Rechtsvorschriften beachtet.

Danach ergaben sich:

Tab. 1: Gruppen, Schulformen, Schülerzahlen

Menge Schulgruppen Schüler­zu je 8 Schulkindern gesamtzahl 5 Regelschule 40 8 Sonderschule 64

Fünf Gruppen rekrutieren sich aus einem Ort von ca. 7.000 Einwohnern, je eine Gruppe von Schülern/innen aus einem Ortmitca. 10.000 Einwohnern und 28.000 Einwohnern und je zwei Gruppen aus Orten mit ca. 14.000, 18.000 und 460.000 Einwohnern in Hessen.

Der IQ der an der Untersuchung beteilig­ten Schulkinder wurde mit dem Raven­

Matrizen-Test(vgl.: Schmidtke, Schaller, Becker, 1978) gemessen.

Es ergaben sich folgende IQ-Durch­schnittswerte:

Tab. 2: IQ-Mittelwerte der beteiligten Schul­kinder

Schulform IQ Mittelwert

Regelschule 100,80

Sonderschule 78,25

Untersuchungsverfahren und Untersuchungsinstrumentarium

Um die zur Klärung des Lernprozesses

notwendigen Fragen beantworten zu kön­

nen, bedarf es gesicherter Daten und

Fakten, die eine statistische Verarbei­

tung ermöglichen. Von daher waren für

die Auswahl des Lerngegenstandes und des Lernverfahrens bestimmte Bedingun­gen vorgegeben.

1. Beider Auswahl des Lerngegenstandes war zu berücksichtigen, daß sowohl lernbehinderte als auch besonders lei­stungsfähige Schüler innerhalb des Lernprozesses zum Erfolg kommen sollten. Der Lerngegenstand mußte also auch die Voraussetzung bieten, das Lernen auf verschiedenen Ebenen abschließen zu können. Andererseits durfte er nicht so konstruiert sein, daß ein Deckeneffekt eintritt, das heißt, daß die leistungsfähigeren Schüler schon nach kurzer Zeit das Lernziel erreichen würden, ohne dabei die er­wünschten beobachtbaren Aktivitäten auf gegenständlicher, lautsprachlicher oder schriftsprachlicher Ebene zu zei­gen.

2. Den Schülern sollte die Möglichkeit gegeben werden, von der ihren Aus­gangsbedingungen gemäßen Position aus in den Lernprozeß einzusteigen. Andererseits sollte die durch die mehr­kanalige Information entstehende Re­dundanz genutzt werden, um auch die schwächeren Schüler im Lernprozeß zu halten, denn was auf der einen Ebene nicht erfaßt wird, kann mögli­cherweise auf der anderen rezipiert

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVII, Heft 3, 1992