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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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der Regelschule gewesen sein, Haupt­schüler in ihrer Schullaufbahn minde­stens eine Klasse, darunter eine der bei­den ersten Grundschulklassen, wieder­holt haben und im dritten und/oder vier­ten Schuljahr in mindestens zwei Haupt­fächern höchstens ausreichende Noten erzielt haben. Da in Darmstadt eine größere Zahl ausgewählter Schüler we­gen fehlender Elterneinwilligung aus­fiel, mußte hier auch an zwei Gesamt­schulen mit Förderstufe nach entspre­chenden Kindern gesucht werden. Bis auf wenige Ausnahmen waren alle ange­schriebenen Schulen zur Mitarbeit bereit.

Parallelisierung. Aus der Gesamtstich­probe I(vgl. Abbildung 1) wurden nach den genannten Kriterien streng vergleich­bare Schüler gesucht, wobei die paralleli­sierten Stichproben die unterschiedli­chen Sonderbeschulungsquoten(SBQ) widerspiegeln sollten. Da die Sonderschü­ler die SfL seit mindestens zwei Jahren besuchen sollten, wurde das SBQ-Ver­hältnis zum Zeitpunkt der Überweisung herangezogen: im Schuljahr 1983/84 be­suchten in Kassel relativ gesehen 1.8 mal so viele Schüler wie in Darmstadt eine SfL. Dementsprechend wurden den 41 Kasseler Sonderschülern 23 Schüler der SfL und 18 Regelschüler aus Darmstadt zugeordnet(Stichprobe II). Innerhalb der Paare sollten die Schüler das gleiche Alter und die gleiche Anzahl von Schul­besuchsjahren haben sowie möglichst aus derselben sozialen Schicht stammen. Besuchten beide Paarlinge die SfL, soll­te die Dauer der Sonderbeschulung eben­falls identisch sein. Entscheidendes Kri­terium der Parallelisierung in dieser Un­tersuchung ist die Schulleistung vor Überweisung in die SfL: Hier wurden die Schulnoten der Hauptfächer(Deutsch, Rechnen, Sachkunde) herangezogen bzw. der schriftlich begründete Vermerk der Nichtversetzung. Mit geringfügigen, to­lerierbar erscheinenden Abweichungen von diesen Kriterien gelang es, 41 Schü­lerpaare zu bilden. Eine nachträgliche Prüfung sollte zeigen, ob sich die beiden Gruppen in ihrer aktuellen Intelligenzlei­stung oder anderen Kontrollvariablen un­terscheiden. Wie aus Abbildung 1 hervor­geht, befinden sich in der Stichprobe II

Lothar Tentetal.+

Stichproben Kassel

I

N=41 14 KS- SfL|KS-RS

PARALLELISIERUNG

Ist die Schule für Lernbehinderte überholt?

Darmstadt

26 37 DA-SfL| DA- RS

nach Stichproben­kennwerten

Abb. 1: Vereinfachtes Schema der Stichprobenzusammenstellung KS-SfL/DA-SfL: Kasseler/ Darmstädter Kinder in einer Schule für Lernbehinderte

KS-RS/DA-RS: KS-Par /DA-Par:

18 Paare, bei denen ein Kasseler Schüler der SfL mit einem Regelschüler aus Darmstadt parallelisiert ist.. Zeichnen sich auf dieser Analyse-Ebene Effekte der Sonderbeschulung ab, müßten sie bei einem Vergleich allein dieser 18 Paare (Stichprobe III) deutlicher zu Tage tre­ten. Auch hier wurden die Einflüsse mög­licher Störvariablen kontrolliert.

Stichprobenbeschreibung

Gesamtstichprobe. In Darmstadt nah­men 26 Schüler der SfL(aus 10 Klassen) und 37 Regelschüler(aus 24 Klassen) an der Untersuchung teil. Die Kasseler Stichprobe setzt sich aus 41 Sonderschü­lern(aus 16 Klassen) und 14 Regelschü­lern(aus 8 Klassen) zusammen; sie wa­ren nach unseren Kriterien von den Schulen herausgesucht worden. Kinder aus Kasseler Regelschulen wurden in die

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVII, Heft 1, 1991

Kasseler/ Darmstädter Regelschüler Parallelisierte Stichprobe aus Kassel/ Darmstadt

Gesamtstichprobe aufgenommen, um zu zeigen, daß auch dort Schüler zu finden sind, die die Auswahlkriterien erfüllen. Außerdem werden dadurch Interaktio­nen zwischen Schulart und Untersu­chungsgebiet überprüfbar.

Die vier Stichproben unterscheiden sich im Mittel nicht in ihrem Alter. Das Ge­schlechterverhältnis entspricht dem übli­chen Wert von 60 Jungen zu 40 Mäd­chen. Alle Schüler besuchen die Schule seit etwa sieben Jahren, Die Dauer des SfL-Besuchs beträgt bei Sonderschülern im Mittel knapp drei Jahre. Die Sozial­schicht-Unterschiede sind nicht signifi­kant, wobei anzumerken ist, daß weder die Lehrer noch die Schüler in der Lage waren, exakte Angaben über die Berufe der Väter zu machen. Bei den z.T. un­vollständigen Angaben zur Arbeitslosig­keit ergeben sich hier keine Unterschie­de, Die Überprüfung weiterer Kontroll­variablen zeigte nur noch in der Berufs­

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