Theodor Hellbrügge+
Integration und gemeinsame Erziehung
ständig weiter ausgebaut wurde. Das klassische Sonderschulsystem wurde unentwegt weiter differenziert, so daß heute neben Schulen für Lernbehinderte, Sprachgestörte etc. sogar Sonderschulen für Hochbegabte eingerichtet werden. Im Gegensatz zu dieser Tendenz entstanden überall Elterninitiativen, welche die Möglichkeiten einer integrativen Beschulung ausgeschöpft wissen wollten. Entsprechende Integrationsschulen wurden, soweit sich übersehen läßt, bisher nicht eingerichtet, sondern lediglich als Schulversuche genehmigt.
Nach wie vor muß ein„normales‘* Kind (was das auch immer sei) in die Grundschule bzw. Hauptschule, ein„behindertes‘‘ Kind je nach einem erkennbaren Mangel— der durch eine sonderpädagogsiche Beurteilung für ein entsprchendes Gutachten auch zu diagnostizieren ist— in seine entsprechende Sonderschule gehen.
„Integrierte‘* Erziehung
In diesem Dualismus zwischen normaler Schule und Sonderschule müssen auch die Diskussionen um eine integrierte Erziehung gesehen werden. Sie betreffen mehr das Sonderschulwesen in dem Sinne, daß wie auch immer behinderte Kinder nicht in spezifischen Sonderschulen isoliert, sondern soweit wie möglich in die normale Schulwelt eingegliedert werden. So gesehen ist integrierte Erziehung eher als eine Fortentwicklung unseres extrem differenzierten Sonderschulsytems anzusehen, das helfen soll, deren Auswüchse abzumindern. Der Grundgedanke dieses pädagogischen Ansatzes betrifft im Kern aber die Eingliederung behinderter Kinder in die normale Schulwelt, bedeutet letztlich also die Notwendigkeit der Anpassung eines schwachen Kindes an die Welt des starken.
Diese Tendenz zeigen fast auch alle Schulversuche über integrierte Erziehung, die im Bundesgebiet durchgeführt werden. Für die„behinderten‘“‘ Kinder werden Sonderkurse, Sonderschulen, heilpädagogische Hilfen und andere„schulische Förderungen‘ an
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geboten, damit die schwächeren Kinder an die Welt der stärkeren Kinder angepaßt werden. Das Ganze ist verständlich aus der Sicht eines lehrerzentrierten Unterrichtes, der im Grunde voraussetzt, daß altersgleiche bzw. leistungsgleiche und bei schwächeren Kindern ebenfalls in ihrer Leistungsminderung gleiche Kinder einem Klassenverband angehören müssen, damit der vom Lehrer dargebotene Lehrplan in einer bestimmten Stunde von allen Kindern in gleicher Weise angenommen werden kann.
Vorschulische Erziehung
Immer steht hierbei im Vordergrund ein weitgehend passives Lernen, ein Empfangen des vorgeschriebenen Lehrstoffes von einer lehrenden Person. Die Schulpädagogik ist von diesem Konzept so fasziniert, daß sie bestrebt war, es auch auf den vorschulischen Bereich auszudehnen.
Eine der bemerkenswertesten Tendenzen des Deutschen Bildungsrates betraf die„Vorschulische Erziehung‘‘. Aus diesem Begriff allein schon geht hervor, daß die schulische Erziehung im Mittelpunkt unseres Bildungsgeschehens steht und daß die vorhergehenden Erziehungsprozesse auf die Schule hin stattzufinden haben(Vorschule).
Auch hier wieder entstand aus den Forderungen des Deutschen Bildungsrates in weiten Bereichen der Bundesrepublik eine Trennung der„Vorschulkinder*“‘ nach Altersklassen, indem die„älteren“ Vorschulkinder— die 5- bis 6jährigen— von den jüngeren Vorschulkindern— die 3- bis 4jährigen— getrennt„erzogen“ (warum eigentlich nicht„unterrichtet“?) werden sollten.
Wenngleich diese Tendenz nach den Ergebnissen von Großversuchen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, nach denen die „vorgeschulten‘‘ Kinder später nicht im geringsten bessere Schulleistungen hatten als die durch die klassische Kindergartenerziehung betreuten Kinder, inzwischen fallengelassen wurde und der Kindergarten seine altersgemischten Gruppen behielt, blieb im Sonderschul
bereich.diese Tendenz unverändert erhalten. Vorschulische Einrichtungen nach dem Sonderschulgesetz wurden den Sonderschulen vorgeschaltet, um die Kinder besser auf die Sonderschule vorzubereiten. Letztlich beinhaltet die Frühförderung durch Sonderpädagogen, wie sie in Bayern flächendeckend praktiziert wird, grundsätzlich die Gefahr, daß sie wie auch immer gestörte oder behinderte Kinder auf die Sonderschullaufbahn vorbereitet.
Gemeinsame Erziehung
Aus kinderärztlicher Sicht, insbesondere aus der Sicht der Sozialpädiatrie wird deswegen der Begriff der Integration immer fragwürdiger, denn eine der wichtigsten sozialpädiatrischen Erkenntnisse liegt darin, daß jede Erziehung in einer altersgleichen, entwicklungsgleichen und entsprechend auch in irgendeiner Behinderung oder Störung erkennbar gleichen Gruppe soziale Lernprozesse nur schwer ermöglicht.
Eigene Studien über das Deprivationssyndrom von Säuglingen und Kleinkindern(Hellbrügge 1966; Hellbrügge 1970; Pechstein 1974) deckten auf, daß die frühkindliche Sozialentwicklung und daran gekoppelt auch die Sprachentwicklung durch die Erziehung in altersgleichen Gruppen schwerwiegend negativ beeinträchtigt werden. Offensichtlich ist die kindliche Sozialentwicklung, das heißt die Entwicklung zur Selbständigkeit und zur Kontaktfähigkeit, extrem abhängig von dem Erlebnis helfender Prozesse. „Nur wer hilft, wird wirklich selbständig‘ ist meine These, die sich aus den Erfahrungen der gemeinsamen Erziehung unterschiedlich alter und unterschiedlich leistungsfähiger Kinder aufdrängt.
Für den Schulbereich bestätigt sich damit, was in der Erziehung natürlicherweise in der Familie gegeben ist, nämlich, daß Geschwister normalerweise unterschiedlich alt und unterschiedlich begabt sind. Die Vorteile dieser natürlichen Erziehungsverhältnisse auf die Schule übertragen hat Pestalozzi aber bereits vor 200 Jahren beschrieben:
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVII, Heft 1, 1991