Gerhard Treinies
Aufgabengruppe 1 verlangte eine einfache Zuordnung von„Namenwörtern“‘ zu den Bildvorgaben, wobei die gezeigten Tiere den Kindern bekannt sind. Bezogen auf den Lehrplan der ersten Jahrgangsstufe ging es hier um das Ziel, Wörter aus dem Grundwortschatz richtig zu schreiben, speziell um das ‚Aufschreiben aus dem Gedächtnis“.
Bei den Aufgabengruppen 2 und 3 mußte von Grundwörtern auf die Rechtschreibung abgeleiteter Wörter geschlossen werden. Zu leisten waren einfache Umlautungen durch Mehrzahlbildung bzw. Verkleinerungsformen. Es handelte sich dabei um Leistungen, die ohne grammatikalische Regelanwendung und Berücksichtigung syntaktischer Bezüge erbracht werden können. Von den unter der Lehrplanrubrik„Einige Besonderheiten der Rechtschreibung kennen“(1. Jgst.) aufgeführten Lehrzielen wurde allein die „Großschreibung von Namen‘ überprüft. Insofern wurden hier zunächst nur rechtschriftliche Grundleistungen erhoben.
Rechtschreiben: Höhere Leistungen(HL). In der Aufgabengruppe 4 mußten verschiedene Verben in Substantive umgeformt werden. Neben Analogiebildungen waren so auch Regeln zur Groß- und Kleinschreibung anzuwenden. Aufgabengruppe 5 erforderte bereits erstes Verständnis für Formenlehre(hier Konjugation des Verbs) einschließlich notwendiger Umlautbildungen(tragen— trägst):„Beachten der Endungen des Tunworts‘“ ist Lehrplanziel für das 2. Schuljahr.
Ebenfalls als Stoff dieser Jahrgangsstufe ist im Lehrplan„Zusammensetzen von einfachen Namenwörtern‘ angegeben. Hierauf war Aufgabengruppe 6 ausgerichtet, wobei die anhand von Einzelbildern zu erstellenden Wortkombinationen etwas höheres Abstraktionsvermögen verlangen.
Mathematik: Grundleistungen(GL). Die Grundleistungen bezogen sich auf die vom Lehrplan für die 1. Jahrgangsstufe geforderten Fähigkeiten im Addieren und Subtrahieren. Es handelt sich dabei um Lehrziel(LZ) 3.2:„Fähigkeit im Lösen von Additions- und Subtraktionsauf
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Profile von Leistungsrandgruppen in der 1. Jahrgangsstufe
gaben‘‘ bis 9(Aufgabengruppe 1); LZ 4.2:„„... bis 20“(Aufgabengruppe 2); LZ 5.2:„Fähigkeit, mit Zehnerzahlen zu addieren und zu subtrahieren‘ bis 100(Aufgabengruppe 3).; Um dabei nicht nur Gedächtnisleistungen, sondern auch operatives Denken zu prüfen, wurden Additionen und Subtraktionen miteinander verbunden(Aufgabengruppe 2), Platzhalter unterschiedlich angeordnet(Aufgabengruppe 1 und 3) und die Darstellungsweise variiert (Aufgabengruppe 1,2 und 3). Die Aufgaben waren ohne Hilfsmittel zu lösen, wobei natürlich die Zuhilfenahme der Finger im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden konnte.
Die Beherrschung der geforderten Leistungen stellt die Basis für„Höhere Leistungen‘“ beim Rechnen im Hunderterraum dar; wer innerhalb der ersten beiden Zehner sowie mit reinen Zehnerzahlen— flexibel— addieren und subtrahieren kann, müßte auf dieser Grundlage auch schwierigeren Aufgaben gewachsen sein. Auf dieser Überlegung beruhten die Anforderungen für„Höhere Leistungen“ im nächsten Testteil.
Mathematik: Höhere Leistungen(HL). Diese Aufgabengruppen setzten die selbständige Erweiterung der im 1. Schuljahr erworbenen Einsichten, Kenntnisse und Fähigkeiten— also subjektive Neuleistungen für Kinder des 1. Schuljahres— voraus. Inwieweit dabei außerschulische Förderung eine Rolle spielt, blieb außer acht. Die Erschwerung der Additions- und Subtraktionsaufgaben(Aufgabengruppe 4) bestand darin, daß im gesamten Hunderterraum mit Zehnerüberschreitung bzw. -unterschreitung gerechnet wurde. Das entspricht dem LZ 3.2 für die 2. Jahrgangsstufe.
Die nächste Testaufgabengruppe verlangte das Verständnis von Sachverhalten, deren rechnerische Struktur zur Multiplikation hinführt(Aufgabengruppe 5) und forderte zur Lösung durch Addition gleicher Summanden heraus, wie es im Lehrplan durch'LZ 4.1 der 2. Jahrgangsstufe zugeordnet ist. Vom Sachzusammenhang her— in seiner graphischen Kurzdarstellung— mußte dieser„Sonderfall der Addition“ begriffen und dann
rechnerisch gelöst werden, wobei wiederum Zehnerüberschreitungen notwendig waren.
Die letzte Aufgabengruppe(6) erforderte bereits fortgeschrittene Fähigkeiten im selbständigen Lösen von Sachaufgaben, wie sie gegen Ende des 2. Schuljahres erwartet werden(vgl. LZ 5.2). Sie war nur zu bewältigen, wenn außer der notwendigen Lese- und Rechenfertigkeit sowie dem Einblick in den Sachzusammenhang und seiner rechnerischen Struktur auch das Verfahren der in drei Schritten zu erfolgenden Lösung selbständig gefunden wurde.
Stichprobe und Vorgehen
Voraus ging eine im Jahre 1987 in 5 Großstadtklassen durchgeführte Pilotstudie mit insgesamt 92 Schülern.
Die Hauptuntersuchung fand im Jahre 1988 in 10 Klassen eines mittelfränkischen Landkreises statt. Die Gesamtstichprobe betrug hier N= 261. Beide Erhebungen beanspruchten den gleichen Zeitraum am Ende des 1. Schuljahres. Die oben beschriebenen Gruppentests wurden von den jeweiligen Klassenlehrern nach ausführlicher mündlicher Versuchsleiterschulung und schriftlicher Instruktion in Form einer Testmappe(mit Vorbereitungsaufgaben, Demonstrationsfolien, wörtlichen Arbeitsanweisungen) durchgeführt. An sechs verschiedenen Unterrichtstagen(innerhalb von 2 Wochen) wurden den Schülern die sechs (oben beschriebenen) Arbeitsbögen vorgelegt, die als Klassentest innerhalb genau vorgegebener Arbeitszeit zu bearbeiten waren.
Die erreichbare Höchstpunktzahl betrug für die drei erfaßten Lernbereiche jeweils 36(= 2 mal 18) Punkte, welche ausschließlich auf eindeutigen RichtigFalsch-Bewertungen beruhten; für die Punkteauszählung erhielten die Lehrkräfte Muster-Lösungsbögen.
Nach der Punktwertvergabe wurden die Testblätter mit den jeweils 5 besten(BGruppe) und 5 schwächsten Leistungen (S-Gruppe) in Lesen, Rechtschreiben und Mathematik aus dem Klassensatz herausgenommen und über das Schulamt an
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XVI, Heft 3, 1990