chen, die Lebensmöglichkeiten des Kindes besser zu überblicken und individuell angemessene Hilfen zu leisten.
Obdachlosenproblematik
Zunächst ist die Obdachlosenarbeit Sache des Sozialpädagogen und Sozialarbeiters. Ihm geht es um die verschiedenen Lebensprobleme im Obdachlosenbereich. Er ist hier für die sozialen Interventionen zuständig: für administrative Maßnahmen, für finanzielle Fragen, für hauswirtschaftliche Beratungen usw. Aber das ist nicht alles: es geht auch wesentlich um das Kind in der Obdachlosensiedlung und um seine Erziehung. Bei Kindern obdachloser Familien pflegen häufig Sozialisationsdefizite, Lernbehinderungen und/oder Erziehungsschwierigkeiten zusammen aufzutreten. Hier müssen heilpädagogische Fähigkeiten eingesetzt werden.
Sozialpädagogik in der Sonderschule für Behinderte
Eine Entwicklung neueren Datums demonstriert eindrücklich, wie Heil- und Sozialpädagogik im Praxisfeld Sonderschule zusammenrücken. Es sind in zunehmendem Maße Stellen für Sozialpädagogen an Sonderschulen eingerichtet worden. Ihr Aufgabenfeld umfaßt die sozialpädagogischen Maßnahmen für behinderte Kinder und Jugendliche von der Elternarbeit bis zur Berufsberatung. Ein hier tätiger Sozialpädagoge wird gut beraten sein, zusätzlich über Wissen aus der Heilpädagogik zu verfügen— sowie Sonderschullehrer sozialpädagogisches Wissen haben sollten.
Literatur
Bach, H.(1984). Sozialpädagogik und Sonderpädagogik. In H. v. Eyferth, H. Otto, H. Thiersch(Hrsg.). Handbuch zur Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Neuwied: Luchterhand, 1016 ff.
Bleidick, U.(1984). Pädagogik der Behinderten. Berlin: Marhold,
S. Aufl.
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Ingrid Blanke- Partielle Kongruenzen von Heil- und Sonderpädagogik
Schlußbemerkungen
Abschließend will ich die These erörtern, daß unter dem normativen Gesichtspunkt einer weiteren Ausgestaltung der heil- und sozialpädagogischen Arbeitsfelder ein weiteres und stärkeres Zusammenrücken von Heil- und Sozialpädagogik an der Zeit ist.
Bach hat in einer Arbeit jüngeren Datums herausgestellt, daß Sozial- und Sonderpädagogik in ihrer Entwicklung aufeinanderzulaufen, ja daß sich eine Fusion dieser Disziplinen anbahne(vgl. Bach 1984, 1023). Er begründet diese Behauptung damit, daß für Gefährdete in zunehmendem Maße Behinderungen und soziale Benachteiligungen zusammenfallen, so daß beide Disziplinen gefordert sind, daß aber auch für die Disziplinvertreter Kompetenzerweiterung über den bisherigen Rahmen, der durch die Ausbildung und die abgegrenzten Berufsfelder vorgegeben ist, wünschenswert ist. Ich kann diese These Bachs aus meiner Perspektive nur bestätigen. Besondere Bedeutung muß in der Zukunft der Prävention zukommen. Diese Einsicht ist nichts Neues. Aber vielleicht bietet die gegenwärtige Situation günstige Voraussetzungen, der Prävention mehr Gewicht zu verleihen.„Zunehmender Vorrang von Prävention, Substitution und Kompensation gegenüber eher konservierend wirkenden Maßnahmen“ (Bach 1984, 1022) aber bedeutet auf jeden Fall eine Ausweitung der genuin pädagogischen Maßnahmen im gefährdeten sozialen Umfeld. Auf seiten der Sozialpädagogik ist Ähnliches gesehen worden:„Angesichts der zunehmend ins Bewußtsein der Sozialpädagogik tretenden Tatsache, daß Gefährdete nicht selten auch von Störungen und Behinderungen betroffen sind, daß neben sozialen Benachteiligungen auch somatische Schä
den auftreten..., ergab sich gegenüber dem traditionellen Konzept der Sozialpädagogik eine Aufgabenausweitung und Aspekterweiterung...‘(Bach 1984, 1022 f.). Die Reduzierung der Hilfe auf schulische Maßnahmen ist immer unzureichend. Prophylaktische Tätigkeiten, die das soziale Umfeld unter pädagogischem Aspekt beeinflussen, müssen einbezogen werden. Die pädagogische Nichtbeachtung dieses Umfeldes hat oft erst die krasse Ausprägung von Behinderung und sozialer Benachteiligung zur Folge. Aus dieser gemeinsamen Sicht dessen, was not tut, ergibt sich die Konsequenz, für eine erweiterte Handlungskompetenz der in diesen Aufgabenfeldern tätigen Personen zu sorgen. Dieser Handlungskompetenz muß auf der theoretischen Ebene eine Brücken schlagende Berücksichtigung von heil- und sozialpädagogischer Theorie entsprechen.
In concreto ergibt sich aus der Forderung nach ganzheitlich orientiertem Früheinsatz des heil- und sozialpädagogisch Erforderlichen die Konsequenz, daß nach Möglichkeit eine kompetente, auf Dauer bleibende Bezugsperson für gefährdete Kinder zur Verfügung steht, eine Person, die über Kenntnisse aus beiden Disziplinen verfügt. Nur sie kann die notwendigen Maßnahmen koordinieren und erzieherische Maßnahen für das Kind im Rahmen der Familie durchführen. Eine solche ständige Begleitung des Kindes könnte eine Gewähr für Konstanz und Verläßlichkeit bieten. Sie könnte auch garantieren, daß sich Diagnosen und Fördermaßnahmen nicht gegenseitig behindern, sondern koordiniert werden. Eine Ausbildung in diesem Sinne würde für die Durchführung präventiver Maßnahmen von Nutzen sein und könnte die Voraussetzung für ihr Gelingen bedeuten.
Buchkremer, Hj.(1976). Ansatz einer Theorie der subsidiären Erzie
hung. Archiv für angewandte Sozialpädagogik, 7, 59 ff. Buchkremer, Hj.(1987). Einführung in die Sozialpädagogik. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2. Aufl. Klauer, K.J.& Reinartz, A.(Hrsg.)(1978). Sonderpädagogik in allge
meinen Schulen. Berlin: Marhold.
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XV, Heft 2, 1989
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