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Heilpädagogische Forschung : Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie bei Behinderungen
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Anne Hildeschmidt und Alfred Sander- Integration behinderter Schüler und Schülerinnen in der Sekundarstufe I

richtet(Sander 1994), und zweitens stellt sich der Wechsel am Ende der Grund­schule als eine deutliche Barriere her­aus: Nach den Angaben des Bildungs­ministeriums wurden von den 123 Inte­grationsschülern nach dem Schulwechsel in die Sekundarstufe 70 Schüler weiter sonderpädagogisch unterstützt und da­von 63 im Modellversuch erfaßt. Was geschah mit denjenigen Schülern, deren Integrationsmaßnahme nicht fortge­setzt wurde? 16 Schüler mußten den Schulwechsel und die 5. bzw. 6. Klasse ohne sonderpädagogische Unterstützung bewältigen. Sie blieben im Modellver­such des Landes unberücksichtigt und konnten deshalb auch nicht in die wis­senschaftliche Begleitung einbezogen werden. Außerdem wurden rund 30% der Schüler, von denen bis dahin 4 ziel­gleich und 33 zieldifferent unterrichtet worden waren, in eine Sonderschule um­geschult und blieben deshalb ebenfalls in der Untersuchung unberücksichtigt.

Integrative Schulen und Klassen Die erfaßten 63 Integrationsschüler der beiden 5. Schuljahrgänge besuchten

meist inEinzelintegration mit ambu­

Tab. 2: Integrative Sekundarstufenschulen und -klassen des Modellversuchs

Schulformen Schulen Klassen durch­schmittl. Klassen­größe Hauptschule 23 23 23,8 Gesamtschule 11 12 26,8 Sekundarschule 4 5 26,2 Realschule 3 3 25,8 Gymnasium 2 2 30,0

lanter sonderpädagogischer Unterstüt­zung 43 Sekundarstufenschulen im städ­tischen oder ländlichen Bereich, wobei in der Regel an einer Schule nur eine, manchmal zwei integrative Klassen ein­bezogen waren. Die Klassengröße vari­jerte zwischen 20 und 31 Schülern und lag somit fast immer über der für Inte­grationsklassen geforderten Klassen­größe von 20 Schülern.

Klassenlehrer, Sonderpädagoge und integrativer Unterricht

Je integrative Klasse waren zwei Lehr­personen am Modellversuch beteiligt, der Klassenlehrer und der sogenannte Am­bulanzlehrer, der für die sonderpädago­gische Förderung des behinderten Schü­lers verantwortlich ist. Die Zuteilung der Ambulanzlehrerstunden erfolgte gemäß der saarländischen Integrationsverord­nung nach der sonderpädagogischen För­derungsbedürftigkeit(Kind-Umfeld-Dia­gnose).

In den beiden Schuljahren umfaßte die sonderpädagogische Unterstützung eine Bandbreite von 0,5 bis 19 Wochenstun­den pro Klasse. Für die zieldifferent un­terrichteten Schüler mit einerLernbe­hinderung werden in der Regel 6 Am­bulanzlehrerstunden genehmigt. Wäh­rend dieser Unterrichtsstunden ist die Klasse mit zwei Lehrpersonen besetzt, so daß adaptives Lernen leichter unter­stützt werden kann. Für Klassen mit ziel­differenter Integration steht dem Leh­rer-Team eine Unterrichtsstunde für die kollegiale Beratung zur Verfügung, die gewöhnlich zur Erarbeitung oder Bespre­chung eines individuellen Förderplans, orientiert an den Richtzielen des entspre­chenden Lehrplans fürlern- ‚bzw. gei­stigbehinderte Schüler, dient. Im För­derplan wird auch die Vermittlung be­hinderungsspezifischer Lerninhalte und Techniken berücksichtigt und ihre Um­setzung in das Unterrichtsgeschehen fest­gehalten. Der Förderplan bildet die Ba­sis für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung der Schüler mit einer Lern- oder Geistigbehinderung. Während in den Sekundarstufenklassen das sog. Ambulanzlehrersystem in Ein­zelintegration überwiegt, gibt es auch einzelne Klassen, die der Form einer Regelklasse mit Zwei-Pädagogen-Sy­stem(15-19 Sonderschullehrer-Wo­Chenstunden) entsprechen. Hierbei han­delt es sich um Klassen, in denen meh­rere behinderte Schüler unterrichtet wer­den: eine Klasse mit vier lern- und ei­nem sprachbehinderten Schüler, eine Klasse mit drei lernbehinderten Schü­lern und eine Klasse mit zwei geistig­behinderten Schülern.

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XXI, Heft 1, 1995

®Regelklasse mit Beratung

Der behinderte Schüler nimmt am Unter­richt einer Klasse der jeweiligen Schule der Regelform teil. Der Klassenlehrer und ggf. die Fachlehrer haben Gelegenheit, sich re­gelmäßig mindestens einmal in der Woche mit einem Sonderschullehrer zu beraten. e Regelklasse mit Ambulanzlehrer

Der behinderte Schüler nimmt am Unter­richt einer Klasse der jeweiligen Schule der Regelform teil. Ein weiterer Lehrer fördert den Schüler wöchentlich in einem der Art und Schwere der Behinderung angemesse­nen Umfang, indem er ihn im Klassenun­terricht unterstützt, in Förderstunden geson­dert unterrichtet oder in behinderungsspe­zifische Techniken einübt.

e Regelklasse mit Zwei-Pädagogen-System Wenn mehrere behinderte Schüler wobei es sich auch um Schüler mit verschiedenen oder mehreren Behinderungen handeln kann in einer Schule der Regelform am Unter­richt einer Klasse teilnehmen und Art und Schwere ihrer Behinderung dies erfordern, unterrichtet neben dem für die Unterrichtung der Klasse vorgesehenen Lehrer gleichzeitig ein weiterer Lehrer mit mindestens dreizehn Wochenstunden in dieser Klasse.

(Auszug aus der Verordnung Schulordnung über die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten in Schu­len der Regelform(Integrations- Verordnung) vom 4. August 1987 geändert durch VO vom 22. Mai 1993)

Der Unterricht wurde in den einzelnen Klassen unterschiedlich gestaltet. Im Verlauf des Modellversuchs konnte eine Reihe der beteiligten Lehrer durch Hospi­tationen, Videofilm-Analysen und kol­legiale Supervision konkrete Erfahrun­gen mit offeneren Unterrichtsformen sammeln und diese in ihrem Unterricht umzusetzen versuchen. Die Kooperation und das Zusammenspiel im unterricht­lichen Geschehen zwischen Ambulanz­und Regelschullehrer wird nach Berich­ten der Lehrer in den zum Modellversuch gehörenden Lehrer-Arbeitsgemeinschaf­ten durch offene Unterrichtsformen be­günstigt. Aber auch in frontalunterricht­lichen Situationen scheint die Einbin­dung des zweiten Pädagogen dann zu gelingen, wenn vorherige und spontane Absprachen wahrgenommen werden und die Bereitschaft beider Lehrer vorhan­den ist, den anderen in die Unterrichtung

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