Anne Hildeschmidt und Alfred Sander- Integration behinderter Schüler und Schülerinnen in der Sekundarstufe I
richtet(Sander 1994), und zweitens stellt sich der Wechsel am Ende der Grundschule als eine deutliche Barriere heraus: Nach den Angaben des Bildungsministeriums wurden von den 123 Integrationsschülern nach dem Schulwechsel in die Sekundarstufe 70 Schüler weiter sonderpädagogisch unterstützt und davon 63 im Modellversuch erfaßt. Was geschah mit denjenigen Schülern, deren „Integrationsmaßnahme“ nicht fortgesetzt wurde? 16 Schüler mußten den Schulwechsel und die 5. bzw. 6. Klasse ohne sonderpädagogische Unterstützung bewältigen. Sie blieben im Modellversuch des Landes unberücksichtigt und konnten deshalb auch nicht in die wissenschaftliche Begleitung einbezogen werden. Außerdem wurden rund 30% der Schüler, von denen bis dahin 4 zielgleich und 33 zieldifferent unterrichtet worden waren, in eine Sonderschule umgeschult und blieben deshalb ebenfalls in der Untersuchung unberücksichtigt.
Integrative Schulen und Klassen Die erfaßten 63 Integrationsschüler der beiden 5. Schuljahrgänge besuchten
meist in„Einzelintegration‘“ mit ambu
Tab. 2: Integrative Sekundarstufenschulen und -klassen des Modellversuchs
Schulformen Schulen Klassen durchschmittl. Klassengröße Hauptschule 23 23 23,8 Gesamtschule 11 12 26,8 Sekundarschule 4 5 26,2 Realschule 3 3 25,8 Gymnasium 2 2 30,0
lanter sonderpädagogischer Unterstützung 43 Sekundarstufenschulen im städtischen oder ländlichen Bereich, wobei in der Regel an einer Schule nur eine, manchmal zwei integrative Klassen einbezogen waren. Die Klassengröße varijerte zwischen 20 und 31 Schülern und lag somit fast immer über der für Integrationsklassen geforderten Klassengröße von 20 Schülern.
Klassenlehrer, Sonderpädagoge und integrativer Unterricht
Je integrative Klasse waren zwei Lehrpersonen am Modellversuch beteiligt, der Klassenlehrer und der sogenannte Ambulanzlehrer, der für die sonderpädagogische Förderung des behinderten Schülers verantwortlich ist. Die Zuteilung der Ambulanzlehrerstunden erfolgte gemäß der saarländischen Integrationsverordnung nach der sonderpädagogischen Förderungsbedürftigkeit(Kind-Umfeld-Diagnose).
In den beiden Schuljahren umfaßte die sonderpädagogische Unterstützung eine Bandbreite von 0,5 bis 19 Wochenstunden pro Klasse. Für die zieldifferent unterrichteten Schüler mit einer„Lernbehinderung‘“ werden in der Regel 6 Ambulanzlehrerstunden genehmigt. Während dieser Unterrichtsstunden ist die Klasse mit zwei Lehrpersonen besetzt, so daß adaptives Lernen leichter unterstützt werden kann. Für Klassen mit zieldifferenter Integration steht dem Lehrer-Team eine Unterrichtsstunde für die kollegiale Beratung zur Verfügung, die gewöhnlich zur Erarbeitung oder Besprechung eines individuellen Förderplans, orientiert an den Richtzielen des entsprechenden Lehrplans für„lern- ‚bzw. geistigbehinderte“ Schüler, dient. Im Förderplan wird auch die Vermittlung behinderungsspezifischer Lerninhalte und Techniken berücksichtigt und ihre Umsetzung in das Unterrichtsgeschehen festgehalten. Der Förderplan bildet die Basis für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung der Schüler mit einer Lern- oder Geistigbehinderung. Während in den Sekundarstufenklassen das sog. Ambulanzlehrersystem in Einzelintegration überwiegt, gibt es auch einzelne Klassen, die der Form einer „Regelklasse mit Zwei-Pädagogen-System“(15-19 Sonderschullehrer-WoChenstunden) entsprechen. Hierbei handelt es sich um Klassen, in denen mehrere behinderte Schüler unterrichtet werden: eine Klasse mit vier lern- und einem sprachbehinderten Schüler, eine Klasse mit drei lernbehinderten Schülern und eine Klasse mit zwei geistigbehinderten Schülern.
HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG Band XXI, Heft 1, 1995
®„Regelklasse mit Beratung
Der behinderte Schüler nimmt am Unterricht einer Klasse der jeweiligen Schule der Regelform teil. Der Klassenlehrer und ggf. die Fachlehrer haben Gelegenheit, sich regelmäßig— mindestens einmal in der Woche — mit einem Sonderschullehrer zu beraten. e Regelklasse mit Ambulanzlehrer
Der behinderte Schüler nimmt am Unterricht einer Klasse der jeweiligen Schule der Regelform teil. Ein weiterer Lehrer fördert den Schüler wöchentlich in einem der Art und Schwere der Behinderung angemessenen Umfang, indem er ihn im Klassenunterricht unterstützt, in Förderstunden gesondert unterrichtet oder in behinderungsspezifische Techniken einübt.
e Regelklasse mit Zwei-Pädagogen-System Wenn mehrere behinderte Schüler— wobei es sich auch um Schüler mit verschiedenen oder mehreren Behinderungen handeln kann — in einer Schule der Regelform am Unterricht einer Klasse teilnehmen und Art und Schwere ihrer Behinderung dies erfordern, unterrichtet neben dem für die Unterrichtung der Klasse vorgesehenen Lehrer gleichzeitig ein weiterer Lehrer mit mindestens dreizehn Wochenstunden in dieser Klasse.“
(Auszug aus der Verordnung— Schulordnung — über die gemeinsame Unterrichtung von Behinderten und Nichtbehinderten in Schulen der Regelform(Integrations- Verordnung) vom 4. August 1987— geändert durch VO vom 22. Mai 1993)
Der Unterricht wurde in den einzelnen Klassen unterschiedlich gestaltet. Im Verlauf des Modellversuchs konnte eine Reihe der beteiligten Lehrer durch Hospitationen, Videofilm-Analysen und kollegiale Supervision konkrete Erfahrungen mit offeneren Unterrichtsformen sammeln und diese in ihrem Unterricht umzusetzen versuchen. Die Kooperation und das Zusammenspiel im unterrichtlichen Geschehen zwischen Ambulanzund Regelschullehrer wird nach Berichten der Lehrer in den zum Modellversuch gehörenden Lehrer-Arbeitsgemeinschaften durch offene Unterrichtsformen begünstigt. Aber auch in frontalunterrichtlichen Situationen scheint die Einbindung des zweiten Pädagogen dann zu gelingen, wenn vorherige und spontane Absprachen wahrgenommen werden und die Bereitschaft beider Lehrer vorhanden ist, den anderen in die Unterrichtung
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