Heft 
(2018) 106
Seite
16
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16 Fontane Blätter 106 Unveröffentlichtes und wenig Bekanntes Helene von Hülsen geb. Gräfin Haeseler, die ihrem verstorbenen Mann auch mit dem Erinnerungsbuch Unter zwei Königen 3 ein repräsentatives Denkmal setzte. Einige der Briefe von Wilhelm I. und anderen hochgestell­ten Personen, die in der Autographensammlung überliefert sind, wurden in diesem Band abgedruckt. Die wertvolle Autographen-Sammlung wurde im Heft 95 der Fontane Blätter ausführlich als Neuwerbung vorgestellt. 4 Die Mappe enthält Hand­schreiben von Wilhelm I., Kaiserin Augusta, Prinz Karl von Preußen und anderen Angehörigen des herrschenden Hauses, vor allem aber von be­kannten Autoren jener Zeit, darunter Berthold Auerbach, Albert Emil Brachvogel, Hugo Bürger, Gustav Freytag, Emanuel Geibel, Karl Gutzkow, Paul Lindau, Oscar von Redwitz und Elise Schmidt. Der Brief Fontanes ist fest in die Mappe eingebunden. Er erhielt im Theodor-Fontane-Archiv die Signatur Hülsen A 27. Die einzelnen Briefe sind interessante Forschungs-Objekte, genauso wie die Sammlung als Ganzes, auch wenn sie nur einen winzigen Aus­schnitt aus der umfangreichen Korrespondenz Hülsens präsentiert. An die­ser Stelle soll nur der Brief Fontanes näher untersucht werden. Dass dieses Schreiben in die Autographensammlung Botho von Hülsens aufgenommen wurde, beweist den Respekt, den sich dieser Schriftsteller im Lauf der Zeit erarbeitet hat. Es handelt sich allerdings auch um ein besonders attraktives Schmuckstück, geschrieben auf großem Briefbogen mit der schönsten kal­ligraphischen Handschrift Fontanes. Dass der Brief an eine Kontroverse erinnert, also einen unangenehmen Hintergrund hat, störte bei seiner Aus­wahl offenbar nicht. Schon bald nach dem Beginn seiner Laufbahn als Theaterkritiker sah sich Fontane einem ganz ähnlichen Konflikt ausgesetzt wie Otto Brahm im Jahr 1883. 5 Auch er hatte sich mit einem Theatergewaltigen angelegt, und es war sogar ein ganz ähnlicher Kritikpunkt, der die Kontroverse ausge­löst hatte. In Fontanes Ressort fiel der Bericht über das Königliche Schau­spielhaus, und damit auch über die anlässlich der festlichen Einweihung des Berliner Schillerdenkmals für den 10., 11. und 12. November 1871 an­gesetzte Aufführung der Wallenstein-Trilogie. Ausführlich referierte ­Fontane über das große Schiller-Fest des Berliner Zweigvereins der Deut­schen Schillerstiftung und die drei Theaterabende. Sein insgesamt positi­ves Urteil relativierend, zog er schließlich das Resümee: Es ist diese Anerkennung indessen[] nur eine relative, eine bedin­gungsweise, insoweit sie ausgesprochen ist mit Rücksicht auf die Mittel, über die das Königliche Schauspiel zur Zeit Verfügung hat. Es muß ge­sagt sein: diese Mittel sind unzureichend, ganz besonders auch in Bezug auf Zahl und Umfang. Der Personal-Bestand ist einfach nicht groß ge­nug; so werden die Kräfte nicht nur ungebührlich angestrengt, sondern auch an offenbar falscher Stelle verwendet.[/] Unter diesem Verfahren