Heft 
(2017) 104
Seite
11
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Ein»Extrablatt« für den jungen Kritiker-Kollegen  Trilcke; Möller 11 2. Fontanes»Extrablatt« an Otto Brahm, Edition nach der Abschrift Ca 1023 Auf einem Extrablatt will ich doch auch noch ein Wort über den berühm­ten»  Brahm Fall « sagen, den eine gute Fee für Sie hat entstehn und wachsen lassen. Ein solches Ereigniss etabliert einen besser als das beste Buch, als die glänzendste Kritik. Ueber die Rechts-Unzulässigkeit( wenn auch die Rechtsparagraphen schweigen ) Unklugheit und spezielle Unmo­tivirtheit des gegen Sie beliebten Verfahrens kann wohl kein Zweifel sein, darüber also kein Wort mehr; wohl aber möcht´ ich ein Wort über die Hal­tung der Berliner Presse sagen dürfen, die mir, mich milde auszudrücken, sehr sonderbar vorgekommen ist. Ich habe niemanden gesprochen, bin also auf das angewiesen, was ich in Vossin, Kreuz-Ztg. und rein zufällig auch im Tageblatt gelesen habe. Danach kann ich nur sagen, dass das be­rühmte:» England expects, every man shall do his duty « an die Berliner Presse nicht signalisirt und wenn signalisirt, jedenfalls nicht befolgt wor­den ist. Dies Uebergehen zur Tagesordnung» weil die Vossin ja schon das Richtige gethan habe« berührt mich zunächst wie Rückzug, Fahnenflucht, Feigheit. Es ist aber wahrscheinlich weder das eine, noch das andre, son­dern der ganz gemeine norddeutsche Hass und Neid. Die Vossische Ztg. hat das mit dem preussischen Staat gemein, dass sie bei den andern» Gross­mächten « nicht beliebt ist. Ihr Th. F. h: Theodor-Fontane-Archiv, Signatur: Ca 1023 H: Humboldt-Universität zu Berlin, Dauerleihgabe im Theodor-Fontane­Archiv, Signatur: U 3,15 Offensichtliche Tippfehler(»glänzenste« statt»glänzendste«,»Verfahreens« statt»Verfahrens«,»daty« statt»duty«,»Tagesordeung« statt»Tagesord­nung« und»mit den« statt»mit dem«) wurden hier unter Berücksichtigung des Originals korrigiert. Ansonsten stimmt die Abschrift weitgehend mit dem Original überein, die Abweichungen sind minimal: Entstehungsvari­anten und Sofortkorrekturen wurden nicht in der Abschrift dargestellt, la­teinische und deutsche Schrift wurden nicht unterschieden,»ß« wurde zu »ss«,»etablirt« zu»etabliert«, Ztng. zu Ztg. Einige Tippfehler in der Ab­schrift wurden sofort mit der Maschine oder handschriftlich korrigiert. Die Korrektur»duty« zu»daty«, nachträglich handschriftlich am Rand vermerkt, scheint nicht von Otto Pniower, sondern von Friedrich Fontane herzurüh­ren(Schriftduktus).