Sonja Wüsten (Berlin)
Schnitzaltäre in märkischen Kirchen
Zu unveröffentlichten Notizen Theodor Fontanes
Fontane hat während seiner Fahrten durch die Mark Brandenburg viele Stadt- und Dorfkirchen aufgesucht und dort immer wieder Werke der Kunst und des Kunsthandwerkes gefunden, die, weil sie im Gottesdienst nicht mehr verwendet wurden, ohne Pflege und an ungünstigen Orten abgestellt, von Vernichtung bedroht waren.
Der Dichter suchte nach Möglichkeiten solche Denkmale zu bewahren. In den „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ 1 wird das Thema mehrfach berührt, insbesondere aber bekundet sein Aufruf im Schulblatt für die Provinz Brandenburg vom April des Jahres 1863, mit dem er die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die in der Mark vorhandenen mittelalterlichen Schnitzaltäre lenkte, diese Bemühungen 2 .
In unmittelbarem Zusammenhang damit stehen verschiedene unveröffentlichte Aufzeichnungen Fontanes in seinen märkischen Notizbüchern, besonders in einem Notizbuch vom Jahre 1863 (mit der Signatur A 7), und eine Sammlung von Zuschriften zu dem Aufruf des Dichters vom April 1863. Eine thematische Übersicht dazu findet sich bereits in der Schrift von Dr. Jutta Fürstenau „Fontane und die märkische Heimat“ a. a. O. Die Notizbücher und die Leserzuschriften gehören zum Bestände des Theodor-Fontane-Archivs der Deutschen Staatsbibliothek in Potsdam. Auf den Blättern 77 bis 79 des Notizbuches A 7 3 befinden sich tabellenartige Zusammenstellungen von Schnitzaltären in märkischen Kirchen; ähnliche Aufstellungen von weiteren zur Kirchenausstattung gehörenden Werken der Kunst und des Kunsthandwerkes schließen sich an. Diese Zusammenstellungen wie der im Schulblatt 1863 veröffentlichte Aufruf, der mit der Bitte schließt, die zuvor beschriebenen Altäre Theodor Fontane anzuzeigen, offenbaren seine Absicht, solche kirchlichen Kunstdenkmale zu erfassen.
Eine Erfassung aller Denkmale hatte Karl Friedrich Schinkel bereits im Jahre 1815 in seinem bedeutsamen Anträge „Zur Erhaltung aller Denkmäler und Altertümer unseres Landes“ gefordert' 1 . Im Jahre 1821 schickte der Staatskanzler von Hardenberg ein Schreiben an die Oberpräsidenten der preußischen Provinzen, mit dem er u. a. um eine „Nachweisung“ der wichtigsten Denkmale ersuchte. Zur näheren Bestimmung des Denkmalbegriffes schrieb er: „Ich rechne hierher öffentliche Monumente von Stein, Metall oder Holz, Grabsteine oder sonst Denkmale auf Verstorbene, alte Inschriften, ausgehauene Wappenschilder, alte Statuen, alte Malereien, Denkmale der höheren Baukunst aus früheren Zeiten u. s. w.“. Die darauf hin von den Regierungsbezirken eingereichten Denkmalverzeichnisse vermitteln eine Vorstellung davon, wie geringfügig damals in den Städten und Dörfern die Kenntnisse vom Denkmalbestand gewesen sind 5 . Nach-
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