Freund und Gönner. Mit Ferdinand von Quast, der im Hause Franz Kuglers verkehrte, war er gut bekannt, auch mit Gustav Friedrich Waagen, Friedrich Adler und Joh. Heinrich Strack; letzterer gehörte ebenfalls zum Kuglerschen Kreise. Fontanes Beurteilung der Denkmale stimmt vielfach weitgehend mit Äußerungen von Franz Kugler und Ferdinand von Quast überein 20 , und sein Interesse für die Sache ist zweifellos durch diese persönlichen Beziehungen gefördert worden. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, daß er auch davon Kenntnis hatte, welche Schwierigkeiten es bereitete, einen Überblick über den Denkmalbestand zu gewinnen, besonders über die zu den Kirchenausstattungen gehörenden Werke der Kunst und des Kunsthandwerkes.
Ferdinand von Quast hatte in den vierziger Jahren umfangreiche Fragebögen erarbeitet, mit deren Hilfe die Inventarisierung der Denkmale in Preußen vorgenommen werden sollte. Sie wurden 1854 erstmalig versandt und enthielten neben jenen Fragen, die auf eine möglichst genaue Beschreibung der denkmalwerten Bauwerke abzielten, auch zahlreiche Fragen zum beweglichen kirchlichen Kunstgut, wie Altäre, Bilder, Skulpturen, Taufsteine, Kanzeln, Gestühl, Kelche, Glocken usw. Zu den Altären vermerkte der Konservator ausdrücklich: ..Man bittet hier so ausführlidi wie möglich zu sein“ 21 . Dennoch waren die Erfassungen auch in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, besonders was das bewegliche Kunstgut angeht, noch äußerst lückenhaft; es fehlte vor allem in den kleinen Städten und Dörfern an kundigen Helfern. Zu den sehr gefährdeten Kunstdenkmalen gehörten die gefaßten mittelalterlichen Schnitzaltäre, ihre Erfassung war deshalb dringlich. Da das Urteil über Skulpturen um die Jahrhundertmitte noch weitgehend durch das klassizistische Ideal, die ungefaßte Steinskulptur geprägt war, wurde der künstlerische Wert der überkommenen farbigen Fassungen noch vielfach verkannt. Mitunter wurden sie noch, einer klassizistischen Gewohnheit folgend, weiß übertüncht. Fontane berichtet von solchen Altären in Schulzendorf und Frankenfelde (s. S. 319). Eine ministerielle Verfügung vom Jahre 1854 über die „Erhaltung und Wiederherstellung von Holzschnitzwerken usw. in Kirchen“ 22 , die vermutlich auf Kuglers Einwirken zurückgeht, der sich mit den Schnitzaltären in Pommern befaßt hatte 2 ', enthält den Hinweis, daß die farbige Fassung und Vergoldung für die künstlerische Wirkung solcher Werke wesentlich sein; das Übermalen und Ubertünchen sei deshalb zu vermeiden. In der Praxis wurde der Anordnung jedoch oft wenig Folge geleistet. Fontane hatte auf seinen märkischen Fahrten Gelegenheit, sich davon zu überzeugen.
Nach den auf uns überkommenen Schriften bietet sich von den Bemühungen Fontanes um die kirchlichen Denkmale, insbesondere die Schnitzaltäre in der Mark Brandenburg folgendes Bild:
Bei seinen Besuchen märkischer Kirchen zur Vorbereitung der „Wanderungen“ hatte er zahlreiche Vermerke über Denkmale dieser Art in seine Notizbücher eingetragen. Darunter befinden sich Beschreibungen von
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