Heft 
(1971) 13
Seite
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Freund und Gönner. Mit Ferdinand von Quast, der im Hause Franz Kuglers verkehrte, war er gut bekannt, auch mit Gustav Friedrich Waa­gen, Friedrich Adler und Joh. Heinrich Strack; letzterer gehörte eben­falls zum Kuglerschen Kreise. Fontanes Beurteilung der Denkmale stimmt vielfach weitgehend mit Äußerungen von Franz Kugler und Ferdinand von Quast überein 20 , und sein Interesse für die Sache ist zweifellos durch diese persönlichen Beziehungen gefördert worden. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, daß er auch davon Kenntnis hatte, welche Schwierigkeiten es bereitete, einen Überblick über den Denkmalbestand zu gewinnen, besonders über die zu den Kirchenausstattungen gehörenden Werke der Kunst und des Kunsthandwerkes.

Ferdinand von Quast hatte in den vierziger Jahren umfangreiche Frage­bögen erarbeitet, mit deren Hilfe die Inventarisierung der Denkmale in Preußen vorgenommen werden sollte. Sie wurden 1854 erstmalig versandt und enthielten neben jenen Fragen, die auf eine möglichst genaue Be­schreibung der denkmalwerten Bauwerke abzielten, auch zahlreiche Fra­gen zum beweglichen kirchlichen Kunstgut, wie Altäre, Bilder, Skulpturen, Taufsteine, Kanzeln, Gestühl, Kelche, Glocken usw. Zu den Altären ver­merkte der Konservator ausdrücklich: ..Man bittet hier so ausführlidi wie möglich zu sein 21 . Dennoch waren die Erfassungen auch in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, besonders was das be­wegliche Kunstgut angeht, noch äußerst lückenhaft; es fehlte vor allem in den kleinen Städten und Dörfern an kundigen Helfern. Zu den sehr gefährdeten Kunstdenkmalen gehörten die gefaßten mittelalterlichen Schnitzaltäre, ihre Erfassung war deshalb dringlich. Da das Urteil über Skulpturen um die Jahrhundertmitte noch weitgehend durch das klassi­zistische Ideal, die ungefaßte Steinskulptur geprägt war, wurde der künstlerische Wert der überkommenen farbigen Fassungen noch vielfach verkannt. Mitunter wurden sie noch, einer klassizistischen Gewohnheit folgend, weiß übertüncht. Fontane berichtet von solchen Altären in Schul­zendorf und Frankenfelde (s. S. 319). Eine ministerielle Verfügung vom Jahre 1854 über dieErhaltung und Wiederherstellung von Holzschnitz­werken usw. in Kirchen 22 , die vermutlich auf Kuglers Einwirken zu­rückgeht, der sich mit den Schnitzaltären in Pommern befaßt hatte 2 ', enthält den Hinweis, daß die farbige Fassung und Vergoldung für die künstlerische Wirkung solcher Werke wesentlich sein; das Übermalen und Ubertünchen sei deshalb zu vermeiden. In der Praxis wurde der Anordnung jedoch oft wenig Folge geleistet. Fontane hatte auf seinen märkischen Fahrten Gelegenheit, sich davon zu überzeugen.

Nach den auf uns überkommenen Schriften bietet sich von den Bemü­hungen Fontanes um die kirchlichen Denkmale, insbesondere die Schnitz­altäre in der Mark Brandenburg folgendes Bild:

Bei seinen Besuchen märkischer Kirchen zur Vorbereitung derWande­rungen hatte er zahlreiche Vermerke über Denkmale dieser Art in seine Notizbücher eingetragen. Darunter befinden sich Beschreibungen von

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