Daß aus der angestrebten Verbindung zunächst nichts wurde, zeigt Fontanes Schreiben an Wolfsohn vom 3. Januar 1851, in dem es heißt: „Durch einen Brockhaus’schen Brief hab’ ich nur erfahren, daß mein Manuskript unter andern bei der ,Deutschen allgemeinen Zeitung 1 antichambriert, aber vergebens um Zutritt gebettelt hat.“ 2 Die hier erstmals mit freundlicher Genehmigung des Staatsarchivs Leipzig 3 aus dem Brock- haus-Nachlaß (Nr. 207) vorgelegten Briefe zeigen aber, daß Fontane ungeachtet der Ablehnung des eben erwähnten (nicht überlieferten) Manuskriptes fast zwei Jahre später doch noch mit Brockhaus ins Geschäft gekommen ist. Ende September 1852 war er eben aus England zurückgekehrt und hatte seine Tätigkeit in der „Zentralstelle für Presseangelegenheiten“, dem ehemaligen „Literarischen Kabinett“, wieder aufgenommen. Die nachstehenden Briefe sagen aus, daß Fontane von den „letzten Monaten“ 1852 an bis Ende 1853 Korrespondenzen in die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ geliefert hat — in jener bösen Zeit also, in der er wider Willen gezwungen war, durch „Korrespondenzenschmadderei“ das Notwendigste für den Lebensunterhalt zusammenzukratzen. 4 Welche von den in dieser Zeit in der DAZ erschienenen Korrespondenzen von Fontane stammen, geht einzig und allein aus der weiter unten als Nr. 5 abgedruckten, ungezeichneten Mitteilung an die Firma vom 1. Oktober 1853 hervor. Ihr zufolge wäre Fontanes Signum, das seine Artikel von denen eines halben Dutzends anderer Berliner Berichterstatter unterschied, „ s» Berlin“ gewesen. Die Mitteilung Nr. 5 ist jedoch, wie auch Nr. 6 vom 19. November 1853 (obwohl diese von fremder Hand mit „Theodor Fontane“ unterzeichnet ist), nicht von Fontane geschrieben, während alle anderen Briefe eindeutig Autographen Fontanes sind.
Die von fremder Hand verfaßten Schreiben liegen dem Konvolut der Briefe Fontanes an die Firma Brockhaus in chronologischer Reihenfolge bei und sind — wie alle andern Briefe des Konvoluts — vom Registrator auf der Rückseite mit Daten und dem Namen Fontanes versehen. Die Registraturvermerke betreffen den Absender sowie den Zeitpunkt der Absendung und des Eingangs des jeweiligen Briefes; sie stammen bei allen sieben Schreiben aus den Jahren 1853/54 von derselben Hand. (Diese ist jedoch mit keiner der beiden Handschriften der Mitteilungen vom 1. X. und 19. XI. 1853 identisch.) Es kann sich bei Nr. 5 und Nr. 6 also nicht um Abschriften, weder um solche von 1853 noch zu einem späteren Zeitpunkt angefertigte, handeln. Man möchte annehmen, daß Fontane jemanden beauftragt hat, die Mitteilungen für ihn zu schreiben. Möglicherweise wurden sie auch (aus Geheimhaltungsgründen?) mündlich in der Leipziger Zeitungsredaktion vorgetragen und dort von einem Schreiber notiert; wegen des Fehlens jeder Courtoisiefloskel wie auch der Verwendung eines Drittel- bzw. eines halben Bogens erscheinen Nr. 5 und Nr. 6 nämlich gar nicht als eigentliche Briefe.
Fontanes mutmaßliche Verfasserschaft der Berlin“-Korrespondenzen wird durch zwei Faktoren bestärkt: 1. Die Dauer dieser Artikel in der DAZ — wir ermittelten „ Berlin“ zwischen Nr. 414 vom 9. November 1852 und Nr. 297 vom 20. Dezember 1853 5 — stimmt mit der aus den nachstehenden Briefen zu erkennenden Dauer von Fontanes Mitarbeit
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