die sozialen Unterschiede nicht hinweggekommen und hätte eine offene Kritik von vornherein unterbunden. Doch zumindest in der Vergäbe der humoristischen Beinamen steckt ein tüchtiges Stück Narrentum, das aus der Frühzeit des Vereins mitgeschleppt wurde und in dem bestimmte närrische Gebräuche der Ludlamshöhle deutlich wiederzuerkennen sind. An den literarischen Sitzungen des Tunnels konnten außer den Mitgliedern auch Gäste teilnehmen, sofern sie von Mitgliedern eingeführt wurden. Trugen die Gäste selbst etwas vor, wurden sie im Protokoll als „Runen“ bezeichnet, weil der Verein zunächst noch nicht recht wußte, was er von ihnen halten sollte. Erst seit Oktober 1852 wurde im Protokoll auch der eigentliche Name der Rune mit vermerkt. Manche Gäste wurden später ordentliche Mitglieder. Voraussetzung der Aufnahme in den Verein war, daß der Gast mindestens dreimal an Tunnel-Sitzungen teilgenommen hatte und daß sein Aufnahmeantrag Fürsprache und Billigung fand. Die Beratung darüber war Sache des sogenannten Delibera- tions-Tunnels.
Die Hauptform des Vereins stellten die literarischen Sitzungen dar. Tm Herbst und Winter traf man sich am Nachmittag, im Frühjahr am Vormittag. Die Sitzungen wurden, wie der Verein selbst, als Tunnel bezeichnet. Im Mai pflegte eine bis Oktober währende Pause einzutreten, in der man keine literarischen Sitzungen, sondern nur sogenannte Sommer-Tunnel abhielt. Man traf sich dann in Berliner Gartenlokalen zu zwanglosem Gespräch oder machte Ausflüge in die Umgebung der Stadt.
Neben den literarischen Sitzungen wurden nach Bedarf Deliberations- Tunnel abgehalten, die der Erörterung (Deliberation) personeller, organisatorischer sowie anderer nicht-literarischer Angelegenheiten Vorbehalten waren. Nach den Statuten sollte in der Regel auf jede sechste literarische Sitzung ein Deliberations-Tunnel folgen (§ 26).
Der Verein trat aber nicht nur zu Sitzungen zusammen, sondern feierte auch Feste. Solange es ein einigermaßen reges literarische Leben im Tunnel gab, beging er jedes Jahr am 3. Dezember sein Stiftungsfest, zu dem auch eine literarische Sitzung gehörte. In die Faschingszeit fiel das Eulenspiegelfest, benannt nach dem Patron des Tunnels, Till Eulenspiegel. Am Stiftungsfest konnten in jedem Falle, am Eulenspiegelfest nur ausnahmsweise Gäste teilnehmen, und zwar auch Frauen, obwohl ihnen die Mitgliedschaft im Verein verwehrt war. Denn § 45 der Statuten sah lediglich vor. daß „jeder unbescholtene, gebildete Mann“ Mitglied werden könne.
Die literarischen Sitzungen, in denen sich also die wesentliche Tätigkeit des Tunnels vollzog, verliefen so, daß jeweils die Dichtungen zu Gehör kamen, die zu Beginn der Sitzung auf dem Tisch des Sekretärs, dem „Bureau“, niedergelegt worden waren. Was die Mitglieder einreichten, blieb ihrem Belieben überlassen. Denn § 57 der Statuten gestattete dem Mitglied, „eine jede seiner Arbeiten, die es für eine künstlerische hält, dem Verein vorzulegen und resp. vorzutragen“.
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