vollständig vor (z. B. „Der große Kurfürst“ von Leo Goldammer). Daß aus Romanen nur ausgewählte Kapitel gelesen werden konnten, verstand sich von selbst. Allenfalls Erzählungen und Novellen hörte man sich in Gänze an.
Zum Zwecke des Vortrages hatte das Mitglied auf dem sog. „Mokierstuhl“ am Vorlesertisch Platz zu nehmen. Die Bezeichnung „Mokierstuhl“ sollte wohl besagen, daß die Zuhörer sich über den Vortragenden eventuell lustig machen werden. Die Protokolle beweisen, daß der Tunnel in dieser Beziehung nicht zimperlich war, sondern neben humoristischer auch ironisch-sarkastische Kritik übte.
Geleitet wurden der Tunnel und seine Sitzungen von dem Vorsitzenden, der den scherzhaften Titel „Angebetetes Haupt“ oder „Haupt“ führte. Ihm stand ein „Vize-Haupt“ als Stellvertreter zur Seite, den der Vorsitzende bestimmte. In der Regel wurde der Vorsitzende jeweils im Mai und November neu gewählt, so daß von einem „Sommerhaupt“ und einem „Winterhaupt“ gesprochen werden konnte. Seit Ende der fünfziger Jahre amtierte der Vorsitzende ein volles Jahr. Fontanes Vorsitz im Tunnel währte daher vom Oktober 1859 bis zum November 1860. Nächst der des Vorsitzenden war die wichtigste Funktion die des Schriftführers. Er, der Sekretär, den Statuten (§ 17) nach jährlich neu zu wählen, hatte vor den Sitzungen die Späne, die zum Vortrag kommen sollten, einzusammeln, für ihre Registrierung (d. h. Numerierung) und nach der Sitzung für ihre Mundierung, nämlich die Anfertigung einer Kopie durch einen Schreiber, zu sorgen. Denn die Originale wurden den Verfassern zurückgegeben. Ferner hatte der Sekretär das Protokoll aufzunehmen. Die Statuten schrieben ihm in § 118 vor: „In den Sitzungen führt er das Protokoll und muß dafür sorgen, daß genau alle Vorkommenheiten und Beschlüsse des Vereins in dasselbe aufgenommen werden. Namentlich hat er die vom Haupte zusammengefaßten Urteile über die Späne bei jedem derselben zu registrieren und die aus der Debatte sich ergebenden Hauptmotive kurz beizufügen.“ Gemäß § 19 der Statuten hatte der Schriftführer das Protokoll zu Anfang der nächsten Sitzung zu verlesen. Nicht immer blieb es unbeanstandet.
Zu den weiteren Aufgaben des Sekretärs gehörte die Erstattung des Jahresberiches anläßlich des Stiftungsfestes. Der Jahresbericht sollte nach § 121 der Statuten „eine kurze Geschichte des Tunnels und eine Übersicht der Tätigkeit desselben im verflossenen Jahr“ enthalten, einschließlich statistischer Angaben. Und natürlich hatte der Schriftführer seinen Anteil an der Abwicklung des Schriftverkehrs des Vereins.
Eine nicht unwichtige Verpflichtung des Sekretärs ergab sich aus § 34 der Statuten: „In jeder Sitzung sammelt der Sekretär für den Eisernen Fonds.“ Und damit er die Sammelbüchse nicht umsonst umgehen ließ, ermahnten die Statuten in § 59 die Mitglieder: „Desgleichen muß jedes im Tunnel anwesende ordentliche Mitglied einen beliebigen Beitrag in barem Gelde in jeder Sitzung, der es beiwohnt, zum Eisernen Fonds geben.“ Der Eiserne Fonds stellte eine Ergänzung zu den Mitgliedsbeiträgen dar. Diese betrugen zu Fontanes Zeit 10 Silbergroschen im Monat,
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