bestellt wird, nämlich als „Feder-Schütze“ auf Federwild, vom Auerhahn bis zur Schnepfe. Zwei Jahre dauerte diese Tätigkeit nur, dann wird der bisherige Jäger zum Förster bestellt. Die vom Archivrat vorgelegte Akte enthält die Formulare „Formula juramenti des -Försters Johann Christoph Bäumlers“, den Diensteid, den er „in Präsence des Herrn Oberforstmeisters v. Schubarths und Herrn Cammerrath Bierbrauers den 28. Jan. 1739 totu corporali würdig 'ablegt.“
Von seiner Residenz auf Schloß Wernigerode verfügt der regierende Graf erneut am 1. Februar 1742 an Johann Christoph Bäumler, „Unseren Förster Bäumler wollen Wir, wie bishero also ferner beyde Ilsenbur- gischen Reviere so viel die Holtznutzunge anlanget, dergestalt dessen daß er einen Purschen halten, über Einnahme und Aussgabe wegen beyder Reviere eine Rechnung führen und von denen Accisentien aus beyden Revieren, die ihm nach Unserer Verordnung vom 21. Märtz a. p. (= 1741) nunmehro gnädig zugestanden werden, ,71 thlr. baar herausgeben soll, von welchen 70 thlr. der Holzknecht, welcher auf den Eckerkrug oder zu Stapelburg wohnen muß, 40 thlr. erhält, und 30 thlr. an den Forstbereuter Stock me m auf einen Purschen gegeben werden.“ Mit Forst- bereuer Stockmem ist der Forstbereiter Stockmar gemeint, der in der Schreibung „Herr Stockmann“ in der Einwohner- und Bedienten-Speci- flcatio von 1741 unmittelbar vor Herr Bäumler erscheint.
Da Forstaufsicht nun Bäumlers Dienstaufgabe ist, wird die Jagd ihm nur beschränkt zugewiesen: „Zum Pirsch-Revier wird gedachtem Unsern Förster Bäumler von nun an nichts weiter angewiesen als aus Unsere Gberforstmeisters bisherigen Reviere angehet, biß auf den Königs Kohl, von dar auf die Hohewand vor dem Renneckenberge von der lincken Hand auf den alten Weg, so auf die Capelle stost, von dar auf die Schierkesche Grentze, bis ans Brockenhauß, und von dar in den Gellbeck, bis in die Ilse, doch daß die Gehege, ein vor alle mahl verschonet bleiben, und nichts ohne Unseres Jägermeisters Befehl geschoßen werde... “
Die Aufzählung der Forstorte hätte Fontane gewiß als ihm gleichgültig schnell überflogen, wäre von Herrn Archivrat aber wohl aufgeklärt worden, ein wie umständlicher Weg von Usenburg nach Wernigerode führt, wenn er durch „hohen Tannenwald“ gehen würde, da er dann teilweise die genannten hoch gelegenen Förstereien passieren müßte.
Die lt. Dienstakte titelgebende Bestallung Bäumlers folgt am 4. Januar 1747, wieder auf Schloß Wernigerode verfügt. Wie Stockmar erscheint Bäumler eigentlich hier auch als Forstbereiter, da die Bestallung lautet: „Bestallung des bisherigen reitenden Försters“, abgelöst von der Aufsicht des Forstes, „zum Waldschreiber, daß derselbe mit denen Revier-Bedienten gedoppelte Lohn-Bücher halte, nehmlich über jeden Hau oder Hey eines, worinn alle Waldeffecten, wenn selbe in Hauerlohn abgenommen, mit des Hauers Nummer und Försters Nahmen bemerket, so eingetragen werden sollen, wie beygehendes Formular“ etc. An sehr verantwortlicher Stelle steht nun Bäumler als Waldschreiber, verwaltet den Holzsdilag, Holzverkauf und die Holzlagerung auf den Waldhöfen. Sein jährlich
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