Nehmen wir die Begegnung und das Wiedersehen des Schriftstellers Theodor Fontane mit dem gräflichen Archivrat Dr; Eduard Jacobs in ^ igerode an. Letzerer hätte den Benutzer Fontane in das Besuchszimmer des Archivs gebeten, wo er - der Archivleiter - die Dienstakte Bäumler bereits eingesehen hatte. Hier hätte er dem Schriftsteller ein Konvolut von dreißig handgeschriebenen Seiten vorgelegt mit dem Titel „ Fragmen ta Actorum, den Bäumlerschen Inquisitions-Proceß betreffend, de 1752 sq.“ 12 „Nur fragmentarisch“, hätte Dr. Jacobs gesagt, „leider, da ohne Prozeßschluß und auch ohne Verhör-Protokolle, sowohl an dem immer .Inquisit“ genannten Angeklagten Johann Christoph Bäumler wie auch an den Zeugen.“ Jedoch wird eingehend aus den Protokollen zitiert und besser als in diesen auf das Wesentliche konzentriert. Drei Gutachten fassen das bisherige Verhandlungsergebnis zusammen, von drei Juristen der gräflichen Regierungskammer aufgesetzt, nicht ohne Widerspruch untereinander. Doch alle Gutachten sind auf die eine Kardinalfrage gezielt und konzentriert: Geschah ein Mord oder nicht? Dann folgt ein letztes zusammenfassendes Gutachten, das dieser Frage dann wohl die entschiedene Richtung und Antwort gab. Am 1. Februar 1753 beauftragt der regierende Graf den Hofrat Blum .ein rescript an die Regierung aufzusetzen, wegen triftiger Ursache dieses mahl acta zu einem informat auf einer juristischen facultaet zu schicken.“ 13 Der am gleichen Tag aufgesetzte Entwurf zu diesem Schreiben lautet: „Christian Emst Graf
zu Stolberg etc_ Wir haben aus triftigen Beweg-Ursachen resolviret.
die Baeumlerschen Inquisitions acta zu Einhohlung eines Informats auf eine nach Eurer Wilkühr zu erwählenden Juristenfacultät verschicken zu laßen, wannenhero wir auch solches zu weiterer besorgung hierdurch bekandt machen, und übrigens mit Gnaden wol zugethan verbleiben.“
Im Februar 1753 geht das Schreiben von Wernigerode ab. Über das juristische Gutachten ist uns nichts bekannt. Am 5. Januar hatte noch der Erbgraf Henrich Emst sich eingeschaltet, um noch einmal Fragen über Bäumlers Verhaftung und die Vereidigung von Zeugen zu klären, „längstens morgen über 8 Tage G. G. hätte gern Acta cum desideratis zurück“, notierte er am genannten Tag. Fangen Sie bei diesen letzten Wünschen und Fragen an, Herr Fontane, da diese vermutlich Ihren Vorstellungen am besten entgegenkommen.
Nehmen wir an, Fontane tat es, so hätte er aus dieser korrekt archiva- lisohen Unterlage notieren können: „Findet sich bey den Inquisitores Acten keine Registratur, wie der Inquisit eingefangen worden. Da aber sehr glaublich, daß er sowohl zu des Folen Hirten Fricken Frau auf dem Scharffenstein, als zu denen, die ihn von da herunter gebracht, manches von dem begangenen Mord werde erzehlet haben; so könnte zu mehrerer Erläuterung des facti dienlich seyn, wann diese eidlich verhöret würden.“ 14 Also doch ein Mord, hätte Fontane befriedigt aufgeatmet, und auch ein Stein, ein Klippe. Bevor er nun die ganze Akte von vom an liest, gibt Dr. Jacobs noch die Auskunft, daß der Scharffenstein eine Klippe zwischen Ilse und Ecker ist. Hier befindet sich ein