Viehhof, vom Ilsenburger Marstall als Sommerweide für die Pferde genutzt. Daher Anden wir auch dort einen Fohlenhirt.
Da der über einhundertdreißig Seiten umfassende Folioband mit den Verhören und Zeugenaussagen nicht mehr vorhanden ist, bietet das Gutachten des Hofrats v. Vogelsang noch den ergiebigsten Extrakt. Der Zeuge Christian Regensburger, zweiunddreißig Jahre, wird hier zitiert: „Von der Bäumlerin vor drei Jahren zu Hülfe gerufen und zu dem Bäumler in die Stube kommen, den Inquisitum bei den schu(h)en stehend und neben demselben eine aufgezogene Flinte, der entleibte Sohn aber bei der Thür an einem Tisch stehend, und neben ihm einen Hirschfänger liegend, angetroffen. Der Inquisit habe an der rechten Seite des Gesichts viel Blut gehabt, dem Sohn aber wären das Hemd zerrißen gewesen und habe der Inquisit den aus der Stube gehenden Sohn nachgerufen, gehe nur hin, ich will es melden, dir soll die Hand abgehauen werden.“ Zu diesem Auftritt zwischen Vater und Sohn wird auch Frau Bäumler als Zeugin vernommen, wobei nun auch ihr voller Name bekannt wird: „Inquisitens Frau Eve Elisabeth Heinin“, also Frau Eva Elisabeth Bäumler geb. Heine. Sie datiert den Auftritt als erst zwei Jahre vergangen. Das Protokoll benennt den damals lebenden Sohn jetzt immer als den „Entleibten“, den Vater als „Inquisitus“. Die Mutter berichtet: „Der Entleibte habe aus einer sozusagen nichtswürdigen Ursache den Inquisitum an das Casaquin (Überrode) gefaßt, zur Erde geworfen, mit den Händen gehalten und ihres Wißens einmal auf die Erde geworfen, gleich darauf und als Er Inquisitus in die Cammer gehen wollen, denselben bei dem Casaquin und mit Gewalt auf einen Schemel gerannt, den Inquisitum Ochse, Esel, Keckei, Rindvieh und Schlüngel gescholten. Derselbe vor zwei Jahren, als Er Ihn dem Entleibten gesagt, seine neue Schue nicht sondern die alten beim hinausgehen anzuziehen, mit aller force angefaßt und zu Boden geworfen, durch welches Er Inquisitus, weil er auf die Steine gefallen, bluttrünstig geworden, weiters nach dieser ausgeübten Boßheit seinen Hirschfänger ergriffen und vor der Stubenthür sich mit demselben als der Vater hinausgewollt, gestellet. Worüber Ihr Mann erschrocken zurückgegangen, die Thür zugemacht, seine Flinte vom Haken gekrigt nach geöffneter Thür solche dem entleibten Sohn vorgehalten, der darauf aus dem Haus in den Hof entwichen.“
Frau Bäumler als Zeugin korrigiert später, „daß sie nicht genau wisse, ob Inquisit dem Sohne die Flinte vorgehalten.“ Nach diesen Vorfällen, die vor drei oder zwei Jahren zwischen Vater und Sohn zu den aggressiven Auftritten führten,die den Vater zur Abwehr und Gegenwehr zwangen, habe der Sohn vor einem oder dreiviertel Jahr nach dem Vater mit der Hand geschlagen. Berücksichtigt werden müsse, daß der Sohn dem Vater an Kraft überlegen gewesen sei und einen aufbrausenden und unberechenbaren Charakter hatte.
Nach diesen Vorfällen wundert es nun nicht, den Vorgang am Spätabend des 27. Juni 1752 aus ähnlichen Ursachen, nur in konsequenterer Folge als Zeugenaussage von Frau Bäumler zu vernehmen: „Besonders aber
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