Der Apotheker Fontane zu Neu=Ruppin bittet Ein
Königl: hohes Ministerium ihm die Erlaubniß zur Ver= einigung der beiden hiesigen Apotheken für Eine Rechnung und in einem Locale zu schencken.
Einem Königl: hohen Ministerio der Geistlichen= Unterrichts= und Medicinal=Angelegenheiten lege ich die folgende gehorsamste Bitte zur geneigten Würdigung vor.
Gefaßbar erheischt es die Pflicht jedes rechtlichen Mannes die Existenz seiner Angehörigen und dadurch die eigne mit nach Kräften zu verbeßern; vorzüglich dann wenn dadurch dem Wohle keines seiner Mitmenschen gefährdet wird. Dieses eben angeführte Princip hoffe ich durch die Gnade Eines Königl: hohen Ministeriums gegen die meinen erfüllen zu können, wenn mir daselbe den Kauf der hiesigen andern Apotheke so wie die Verei= nigung beider in einem Locale und für meine alleinige Rechnung erlaubt. Die wesentlichsten Gründe welche meines Erachtens dafür sprechen: sind 1 stens die so sehr gesunde Lage dieser Stadt 2 tens die für zwei Apotheken zu geringe Einwohner Zahl (zwischen 5 bis 6000 Seelen) 3 tens die jetzt bestehende große Armuth eine Folge der seit Jahren darnieder liegenden Tuchfabrikation 4 tens die Zahl der in unserer Umgegend sich befindlichen kleineren Städte, deren jede ebenfalls eine Apotheke hat und 5 tens die unbedeutende Entfernung der beiden jetzt bestehenden; alles dies zusammen genommen ist wohl mehr als hinlänglich den Beweis zu führen daß eine solche Stadt zweien Apothekern und Familien=Vätern die ohnehin ihr Besitzthum der eine mit 20,000 rth der andere mit 15,000 rth bezahlt haben nicht in Stande ist ihnen das nöthige Auskommen zu sichern; einer und zwar der mit weniger Glücksgütem ausgestattete unterliegt stets, was auch schon frühere Fälle factisch beweisen.
Das beigefügte Gutachten des Doctors und Stadt= Physikartzt Braun über diesen Gegenstand wird Ein Königl: hohes Ministerium nur noch mehr von der pünktlichen Wahrheit meiner Aussage über= zeugen, daher bleibt mir nur noch die ergebenste Bitte übrig daß im Falle mir mein Gesuch gewährt wird ich von Einem Königl: hohen Ministerio eine Versicherung diese Sache betreffend erhalte, welche mich gegen jeden später zu machenden Eingriff eines Dritten förmlich und in jeder Art sicher stellt. Zugleich bemerke ich noch daß an
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