Heft 
(1982) 34
Seite
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die Königl: Regierung zu Potsdam unter heutigem Dato ein ähnliches Gesuch daßelbe bezweckend abgehen wird.

L: Fontane Apotheker. Neu=Ruppin den 6. July 1820.

Der Apotheker Fontane zu Neu=Ruppin ersucht Eine Königl. Regierung zu Potsdam ihm die Erlaubniß zur Vereinigung der beiden hiesigen Apotheken für Eine Rechnung und in einem Locale zu schenken

Eine Königl. Hochlöbliche Regierung wird gewiß aus denen, unten näher aufgeführten Gründen, die Billigkeit des folgenden Gesuches ersehen. Neu=Ruppin eine Stadt die nur dann wohlhabend genannt werden kann wenn ihre Tuchfabriken hin= längliche Beschäftigung haben welches leider jetzt und schon seit Jahren nicht mehr der Fall ist) mit einer Einwohner=Zahl von noch nicht 6000 Köpfen, von einer nicht unbedeutenden Zahl kleinerer Städte umgeben, in welchen letzteren sich ebenfalls Apotheken befinden, eine solche ist wohl nicht in Stande zweien Apothekern und Familien=Vätern die ohnehin ihr Besitzthum der<eine mit 20,000 rth der andre mit 15,000 rth bezahlt haben ein hinlängliches von Nahrungs=

Sorgen freies Leben zu verschaffen; da der redliche Mann nun aber ohne dieses die Pflichten gegen seine Mitmenschen, gegen seine Familie und sojar gegen sich selbst nicht nach seinem Wunsche und seinen Gefühlen erfüllen kann, so muß er um so eher jede vorkommende Gelegenheit wahr- nehmen wodurch er oben genannte Verhält= niße zu verbeßern glaubt; dies nun erwarte ich durch die Güte und den rechtmäßigen Ausspruch Einer Königl. Hochlöbl. Regierung, wenn dieselbe mir den Kauf der andern Apotheke so wie die Vereinigung beider in einem Locale erlaubt.

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