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Die Einwohner Ruppins würden dadurch nichts verlieren, da ich meinen Stolz und meine Freude in der pünktlichen Erfüllung meiner Berufspflichten finde; eine beßere und freiere Existenz müßte mir demnach nur noch mehr Mittel dazu an die Hand geben; auch hinsichtlich der Bequemlichkeit leiden die Einwohner nicht da die jetzige Entfernung der Apotheken höchstens 200 Schritte ist.
Die Entscheidung dieser Gründe muß ich wie billig den Einsichten Einer Königl.
Hochlöbl. Regierung überlaßen, nur muß ich noch gehorsamst bitten daß, im Falle mir mein Gesuch gewährt wird mir Eine Königl. Hochlöbl. Regierung diese ~
Erlaubniß durch ein von Ihrer Seite darüber ausgefertigtes Rescript gegen jeden Einspruch der späterhin dagegen gemacht werden könnte hinlänglich sicherstellt.
Mit der vollkommensten Hochachtung zeichne ich mich als Einer Königl. Hochlöbl.
Regierung
ganz ergebenster
L: Fontane
Apotheker.
Neu=Ruppin, den 6n July 1820.
An den linken Rand des Originalbriefes wurde, sehr unleserlich, die Antwort geschrieben:
An den Herrn Apotheker Fontane in Ruppin
Die von Ihnen nachgesuchte Genehmi= gung zum Ankauf der zweiten dortigen Apotheke u. zur Vereinigung beider Officinen kann ohne höhere Entscheidung nicht ertheilt werden. In jedem Falle aber muß die Ausfertigung eines Privilegii exclusivi, auf welches Ihr Antrag gerichtet zu sein scheint, ver= weigert werden, da der Staat sich überall die Ertheilung anderweitiger Apothekenconcessionen Vorbehalten hat
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