- Die Herstellung der kurhessischen Verfassung. - 3d
Ministers" Eberhard rechte Hand gewesen; er war in allen Verwaltungszweigen des Landes bewandert wie Wenige; er war ein tüchtiger Jurist und ein noch besserer Verwaltungsmann; und mit Wem vor Allen konnte ich demnächst eine leichtere und heilsamere Verständigung voraussetzen, als mit dem alten, langjährigen Freunde?
In der That, Wiegand war der rechte Minister der Zukunft, und als später von Frankfurt und Karlsruhe aus Anfragen an mich ergingen, wer Wohl der Mann sei, dem die Ausführung der künftigen Maßnahmen übertragen werden könne, zauderte ich nicht einen Augenblick, den Freund in erster Reihe zu nennen und auf's wärmste zu empfehlen.
Wie fehr war ich daher erstaunt, als mir kurz darauf einer der Anfragenden die vertrauliche Mittheilung machte, Wiegand stehe an der Spitze der Gegner des Wahlgesetzes. Auch von Kassel aus hatte ich schon deshalb einige Warnungen erhalten, sie aber bisher nicht sonderlich beachtet, weil ich Wiegands vorsichtiges Wesen kannte und ohnehin es noch deutlich im Gedächtnisse hatte, wie er 1848 und 1849 mit mir der festen und reiflich erwogenen Meinung war, daß in dem damals verhandelten Wahlgesetze die relativ beste Vertretung für Hessen enthalten sei.
Bald indessen wurden die Anzeichen so zahlreich und so dringend, daß ich den Ernst der Lage nicht mehr verkennen konnte, und nun an Wiegand selbst und an seinen thätigsten und tüchtigsten Genossen B. um Aufklärung schrieb. Zugleich setzte ich den Telegraphen und die Post in einer Weise in Bewegung, daß es das Staunen meiner Hausgenossen erregte.
Endlich kamen denn auch Aufschlüsse. B. schrieb offen und voll Zuversicht, W. mehr zurückhaltend und ausweichend. Jener sprach bereits von einer „Partei" im Gegensätze zur meinigen, schob mir alle „Verantwortlichkeit" zu, wenn schließlich die Sache mißlinge u. s. w. u. s. w.
Das ging mir nun doch über den Spaß. Ich faßte die Angelegenheit jetzt etwas schärfer ins Auge und war zum Aeußersten entschlossen, wenn es nöthig sein sollte.
Doch schien das Beginnen einstweilen in sich selbst zu erlahmen: Oberpostmeister Nebelthau, auf den man ganz sicher gerechnet zu haben schien, erklärte in Folge der Unterredung mit Meyer, von einem Ausgeben des Wahlgesetzes könne gar nicht mehr die Rede sein, und Friedrich Pfeiffer in Bremen, an den man sich gleichfalls wandte, war so klug, erst bei Bennigsen anzufragen, und dieser rieth natürlich auf's entschiedenste ab und gab mir sofort davon Nachricht.
Allein damit war die Gefahr noch nicht vorüber. Man ging vielmehr im Stillen weiter, und zwar so weit, daß von Berlin aus selbst die Möglichkeit, nach dem Wahlgesetze von 1849 wählen zu lassen, bestritten wurde: denn zu den Wahlen sei auch die Mitwirkung von Bezirksräthen erforderlich, diese beständen aber nicht mehr und könnten auch nicht wieder ins Leben gerufen werden, weil die betreffende Wahlordnung erloschen sei.