-- Die Herstellung der kurhessischen Verfassung. - 355
und hörte auf den Rath Wiegands mehr als auf die Mahnungen der Verbündeten in Wien. Es wurden zwei Armeecorps nach den hessischen Grenzen hin in Bewegung gesetzt.
Inzwischen war ich am Genfer See unter mancherlei Wechselfällen unk Krankenlagern soweit wieder gekräftigt worden, daß ich in den schönen Maitagen an die Heimreise denken konnte. Aus Roggenbachs Einladung nahm ich meinen Weg wieder über Carlsruhe, besprach mit den Freunden Alles ausführlich und reiste dann der besten Hoffnungen voll nach Frankfurt weiter.
„Gut, daß Sie kommen", sagte Robert von Mohl, der badische Bundestagsgesandte, als ich bei ihm eintrat; „ich habe da eben so'n Wisch bekommen in Betreff des Wahlgesetzes; wollen Sie sich das Ding mal ansehen?" . . Ich erkannte sofort den Ursprung; doch handelte es sich in diesem Flugblatte nicht um Vorschläge zur Umgehung, sondern um solche zur Abänderung oder vielmehr zur Aufhebung des Wahlgesetzes, und zwar dergestalt, daß selbst die „Ritterschaften" als besondere Wahlkörperschaften wieder hergestellt werden sollten.
Mohl theilte mir dann das Neueste in Betreff der Lage der Dinge mit, und meinte, ob es nicht gerathen sei, mich noch einige Tage von Kassel fern zu halten.
Man hatte mir allerdings eine Menge Warnungen zugespielt; allein was konnte mir eigentlich begegnen? Ein von Montreux aus erlassenes Flugblatt sollte zwar, Gott weiß, welche Verbrechen enthalten; aber bei Licht besehen, blieb doch nur eine unmittelbare Verwendung der Gendarmerie bedenklich, und der getraute ich mir schon zeitig ausweichen zu können.
Zunächst wandte ich mich an Wiegand und schlug ihm eine Zusammenkunft in Gießen vor. Als er darauf nicht einging, stand mein Entschluß fest; ich mußte den Stand der Dinge und die verfolgten Pläne um so mehr näher kennen lernen, als mir Wiegand trotz wiederholten Verlangens weder ein Programm noch den Entwurf zu einer Verordnung, wie ich solche mehrfach für nothwendig erklärt hatte, mittheilte. Ich ging nämlich von der Ansicht aus, daß Alles, was zu geschehen habe, mit einem Schlage in einem einzigen landesherrlichen Erlasse geschehen müsse, wenn man endlose Weiterungen vermeiden wolle. Ich kannte den Kurfürsten zu gut, um nicht doppelten und dreifachen Widerstand vorauszusehen, wenn er ein Mal zur Nachgiebigkeit genöthigt gewesen; und die preußische Regierung war doch unter allen Umständen nicht in der Lage, jeden Augenblick von Neuem mit Waffengewalt drohen zu können.
Am Abend des 21. Mai traf ich bei meinem Bruder mit Wiegand und B. zu einer Besprechung zusammen. Es kam dabei zu den heftigsten Auftritten, nur mein Bruder bewahrte Ruhe, nachdem ich ihn durch einige vertrauliche Winke in seinen durch Wiegand beeinflußten Anschauungen bedenklich gemacht hatte.