Heft 
(1880) 42
Seite
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Friedrich Detker in Rassel.

Indessen wurde doch noch ein Ausweg gefunden, und die Verfassungs- sreunde blieben guten Muths, indem eine ganze Reihe von Wahlen völlig vereitelt wurde. Da schritt der Bundestag selbst ein und beschloß am 13. Mai auf Antrag Preußens und zwar, fo viel ich weiß, auf Eingebung Wiegands, die vorläufige Beibehaltung des Standes der Sache.

Der Kurfürst fügte sich, wenn auch erst nach langen! Widerstreben, und nicht, ohne seinen Ministern ihreDummheit" gehörig vorgehalten zu haben; den Wahlen wurde durch eine Verordnung vom 22. Mai Anstand gegeben.

Um dieselbe Zeit befand sich der General von Willissen in Kassel, um dem Kurfürsten ein Handschreiben des Königs von Preußen zu überreichen. Anfangs soll der Kurfürst die zu dem Ende erbetene Audienz ganz versagt, dann dieselbe zwar in Gegenwart zweier Minister gewährt, das ihm einge­händigte Schreiben aber uneröffnet und mit einer Miene zur Seite gelegt haben, die dem General von Willissen nicht angemessen erschien und ihn zur sofortigen Berichterstattung nach Berlin veranlaßte.

Das Genauere des Vorgangs ist bis jetzt nicht vollständig und nicht in glaubhafter Weise bekannt geworden. Als unrichtig kann jedoch das auch in der Kölnischen Zeitung berichtete Gerücht wohl angesehen werden, daß der Kurfürst das königliche Schreiben auf die Erde geworfen und mit Füßen getreten habe.

Wie dem auch sei, jedenfalls kann man sich denken, wie außerordentlich willkommen das Vorgefallene in Berlin erschien. Es wurde darin eine fo wichtige Begebenheit erkannt, daß eine Genugthuung und eine Entlassung der Minister gefordert ward.

Am 15. Mai kehrte von Willissen nach Berlin zurück.

Am 17. Mai erfolgte dann das Ultimatum: Entlassung der Minister binnen 48 Stunden.

Das Buch über denFürsten Bismarck" von Ludwig Hahn, Bd. I. S. 73 flg., giebt den Inhalt einer preußischen Note vom 18. Mai, wie folgt an:Der General habe Kassel verlassen müssen, ohne daß der Kurfürst sich bewogen gefunden hätte, ihn nochmals zu empfangen . . . Der osficiell vorbereitete Empfang des mit einer persönlichen Sendung beauftragten Generals, und die Gegenwart von zwei Ministerialvorstünden bei demselben haben diesem Verfahren den Charakter eines Acts ausgeprägt, für welchen das gefammte Ministerium die Verantwortung trage" . . . Der König wollte daher ,,in der sofortigen Entlassung der Verantwortlichen Rathgeber eine entsprechende Genugthuung erblicken".

Am 19. antwortete der Kurfürst, daß er sich ,,nicht bewogen finden könne, dem Verlangen des Königs von Preußen zu entsprechen".

Am 20. Mai verließ der preußische Gesandte von Sydow Cassel.

Oesterreich und Sachsen machten zwar gegen das einseitige Vorgehen Preußens Vorstellungen; allein Graf Bernstorff, der seit einiger Zeit die auswärtigen Angelegenheiten in Berlin leitete, ließ sich dadurch nicht beirren,