Heft 
(1880) 42
Seite
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Die Herstellung der kurhessischen Verfassung.

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Man denke! Diese Unterstützung erkannte er jetzt als eine Notwendig­keit offen an, und doch war er bisher jeder Berathung aus dem Wege gegangen, hatte alle meine Bitten und Warnungen unbeachtet gelassen, hatte mir weder Programm noch Entwürfe, noch irgend welche, auch die geringsten Vorschläge mitgetheilt u. s. w. Wie war das nur zu fassen? Und auch jetzt noch machte er keine Miene, das Versäumte nachzuholen, sondern ver­langte einfach Zusagen.

Es schien mir fast, als verlasse sich W. auf ein Uebergewicht von Außen einerseits und auf meine Vaterlandsliebe andererseits, die schließlich in Gutherzigkeit oder Zagheit nachgeben werde.

Allein dies war denn doch, wenn er die Meinung wirklich gehegt hat, eine sehr irrige Annahme. Auf die einfache Herstellung der 1848 und 1849 nach unendlichen Mühen ordnungsmäßig aufgehobenen Bestimmungen von 1831, also namentlich auf Wiederbelebung der alten ritterschaftlichen Wahl­körper re. konnte ich mich schlechthin nicht einlassen. Dazu war das Verhalten der Ritter in den ganzen Jahren der Hassenpflug'schen und Schefferstchen Reaction und namentlich bei dem Verfassungsumsturze nicht angethan gewesen. Die Ritter und ihreErste Kammer" hatten sich so wenig als ein Hort des Rechts und der Landesinteressen gezeigt, daß umgekehrt sogar der Minister Scheffer in seiner empörten Derbheit sie eineselbstsüchtige Rittercurie" nannte.

Die einfache Beseitigung des Gesetzes von 1849 war auch im Hinblick auf seinen sonstigen Inhalt durchaus nicht nach meinem Sinn. Ich hielt viel­mehr und halte noch jetzt die darin festgestellte Zusammensetzung der Landes­vertretung für die beste, die in Hessen gefunden werden kann.

Begreiflicher Weise wurde daher auch am 22. Mai eine Verständigung nicht erzielt.

Am andern Morgen kam Wiegand allein. Er war inzwischen um vieles ruhiger und mittheilsamer geworden, und dies Mal fand wirklich eine gewisse Einigung statt. Ich sagte nämlich für den Fall der Noth- Wendigkeit, d. h.der äußern Nöthigung, zu den Bestimmungen von 1831 einfach zurückzukehren", meine Mitwirkung dahin zu, daß wo möglich Ein­stimmigkeit oder doch eine Dreiviertelmehrheit der Stände herbeigeführt werde. Ich behielt mir aber die jeweilige Beurtheilung der N othwendig­keitsfrage ausdrücklich selbst vor; denn Wiegand beharrte noch immer bei der Behauptung, daß eine solche Rückkehr durchaus nothwendig sei, wenn er mir auch vor der Hand nichts Näheres dieserhalb sagen dürfe.

Am 24. Mai wurde der preußisch-österreichische Antrag von der Bundes­versammlung zum Beschluß erhoben. Am selben Tage reiste ich über Frankfurt und Weimar nach Berlin, um mich überall persönlich über den Stand der Dinge zu vergewissern.

Da erkannte ich denn bald, daß die Haupttriebfeder für die einfache

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