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Friedrich Vetker in Kassel.
Rückkehr zum Wahlgesetze von 1831, wie ich längst im Stillen geahnt hatte, in Wiegand und seinen wenigen Anhängern selbst lag, und nicht in der Preußischen Regierung. Am 30. schon mußte ich in dieser Beziehung über Wiegand ein hartes Urtheil fällen. Am 31. mahnte ich meinen Bruder, Wiegand nochmals an Programm und Verordnung zu erinnern; „mag er nur von setzt an ehrlich Stand halten und nicht mehr opfern als nöthig ist, sonst kommen wir noch schwer an einander".
Allein es kam kein Programm und kein Verordnungsentwurf! Vergebens rief ich den Herren in Cassel und Berlin zu: Sachen! Sachen! nicht bloß Personen!
Und dabei hatte man in leichtfertigster oder kurzsichtigster Weise vom Kurfürsten nicht etwa die Ernennung eines verfassungstreuen Ministeriums, sondern nur die „Entlassung der Minister verlangt". Und das waren die „Staatsmänner"!
Am 7. Juni hatte ich eine einstüudige Unterredung mit dem Grafen von Bernstorff. Das Ergebniß habe ich unmittelbar nachher nieder
geschrieben und kann es daher fast wörtlich hier mittheilen:
Zunächst entschuldigte sich der Graf, daß er wegen eines andauernden Unwohlseins mich nicht schon früher habe empfangen können. In der That sah der Mann sehr angegriffen aus.
Preußen, versicherte Graf Bernstorff, werde unter allen Umständen — „selbst mit Waffengewalt und bis zur Bundessprengung" — die Ausführung des Bundesbeschlusses, nämlich die „volle Rechtsherstellung" durch ein „verfassungstreues liberales Ministerium" herbeiführen, und sich den etwa abweichenden österreichischen Auffassungen widersetzen; mit einem schein- liberalen Würzburger (mittelstaatlichen) Ministerium werde man sich nicht abfinden lassen, sondern auf gründliche Erledigung in preußischem Sinne und Interesse bestehen. Gegen das Wahlgesetz von 1849 habe man Nichts! Er selbst habe diese offene Frage „fo geerbt". Die Anwendung oder die Abänderung eines Gesetzes sei innere Sache Kurhessens. Man habe sich nicht dafür erklärt, weil man sonst eine Verständigung mit Oesterreich erschwert haben würde; gehe ein liberales Ministerium im „Einverständnisse" mit dem Lande darauf zurück, so werde man Nichts dagegen einwenden, sondern die Minister dabei möglichst unterstützen. Dasselbe gelte in Betreff des Maßes der Abänderungen.
Ich: Also kann ich mit Zuversicht annehmen, daß die preußische Regierung die demnächstigen Minister hinsichtlich der Anwendung und möglichsten Beibehaltung der Bestimmungen von 1849 moralisch unterstützen wird.
Der Graf: „Darauf können Sie sich fest verlassen" . . .
Ich: Preußen werde demnach keinerlei Nöthigung üben, das Wahlgesetz — mit Ausnahme der bundesrechtlichen Punkte — in einem bestimmten -Sinne zu ändern.