Heft 
(1878) 06
Seite
88
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Handwerkervereins; die bewaffnete Studentenschaft und die pol­nische Legion, eine Mannschaft von zusammen etwa zwanzig­tausend Bewaffneten.'

Man hatte fast den Eindruck, als ob ein jeder Stand in einer möglichst schnellen Selbstbewaffrmng die Garantie seiner eigenen Stellung und Errungenschaften zu finden bemüht war. Zugleich wird daraus verständlich, weshalb demnächst das neue Bürgerwehrgesetz als eine besonders brennende und wichtige Frage in den Vordergrund trat.

Selbstverständlich übte der Verlauf der revolutionären Be­wegung in Berlin sofort seinen Rückschlag in den Provinzen und zwar in der doppelten Weise, daß in einzelnen der be­deutenderen Städte Nachahmungen im Kleinen erfolgten, noch mehr aber dadurch, daß er die betreffenden Bevölkerungen in das Gewehr rief, um auch ihrerseits theils für theils wider Stellung zu nehmen.

Daß in den Städten die Stimmung zum größten Theil eine sympathische war, wird kaum überraschen, noch weniger, daß man dort zu dem damals sehr beliebten und wirksamen Mittel der Deputationen seine Zuflucht nahm, um die Be­wegung im Fluß zu erhalten und insbesondere, wie man sich ausdrückte, die bis dahin etwas formlosen Verheißungen in eine bestimmte rechtsverbindliche Form zu bringen.

Es war besonders die Deputation von Breslau, welche mit einem bestimmt formulirten Programm erschien und welcher es denn auch gelang, nach mehrstündigen Verhandlungen mit dem Grafen Arnim einen ihren Intentionen in der Hauptsache entsprechenden Allerhöchsten Erlaß zu erlangen Dieser Aller­höchste von dem damaligen gesammten Staatsministerinm kon- trasignirte Erlaß lautete folgendermaßen:Berlin, 22. März.

Nachdem ich eine konstitutionelle Verfassung auf den breitesten Grundlagen verheißen habe, ist es Mein Wille, ein volt's- thümliches Wahlgesetz zu erlassen, welches eine auf Urwahlcn gegründete, alle Interessen des Volkes ohne Unterschied der religiösen Glaubensbekenntnisse umfassende Vertretung herbei­zuführen geeignet ist und dieses Gesetz vorher dem Vereinigten Landtage zur Begutachtung vorzulegen, dessen schleunige Be­rufung Ich, nach allen bisher Mir zugegangenen Anträgen, für den allgemeinen Wunsch des Landes halten muß. Diesem bisher kund gegebenen Wunsche des Landes würde Ich ent­schieden zuwiderhaudeln, wenn Ich, nach Ihrem Anträge, das neue Wahlgesetz ohne ständischen Beirath erlassen wollte. Sie werden daher, wie Ich zu Ihrer Loyalität vertraue, sich selbst überzeugen und Ihre Commitlenten davon zu überzeugen wissen, daß Ich auf Ihren gedachten Antrag für jetzt und so lauge nicht der allgemeine Wunsch des Landes sich dem Ihren an­schließt, nicht eingehen kann.

Der auf jene Weise zu bildenden neuen Vertretung Meines Volkes werden dann auch, Meinen bereits kund gegebenen Ent­schließungen entsprechend, Vorschläge über folgende Punkte vor­gelegt werden: 1) über Sicherstellung der persönlichen Frei­

heit; 2) über freies Vereinigungs- und Versammluugsrccht; 3) über eine allgemeine Bürgcrwehrverfassung mit freier Wahl der Führer; 4) über Verantwortlichkeit der Minister; 5) über die Einführung von Schwurgerichten für Strafsachen, nament­lich für alle politischen und Preßvergehen; 6) über die Unab­hängigkeit des Richterstandes; 7) über Aufhebung des eximirten Gerichtsstandes, der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und der Do- minial-Polizeigewalt. Außerdem werde Ich das stehende Heer auf die neue Verfassung vereidigen lassen. Friedrich Wilhelm."

In welcher Weise übrigens damals verhandelt wurde, dürste sich am besten aus einem kleinen Zwischenfalle ergeben, indem der Gras Arnim auf eine Aenßerung des Stadtgerichts­raths Simon gelegentlich der Verhandlungen über die Urwahlen noch in der Nacht um zwölf Uhr den König wecken wollte, obschon er mehrere Nächte nicht geschlafen habe, falls die Deputation darauf bestände", Glücklicher Weise war die Depu­tation bescheidener, als es damals üblich war.

V.

Die weitere Darstellung übersichtlich zu gestalten, wird es sich empfehlen, die allerdings ja immer noch chaotische Masse

nach bestimmten Kategorien zu sondern, und zwar treten hier von Anbeginn die nachfolgenden fünf hervor. Es sind dies: die Armee, das Beauitenthum, das Bürgerthum, die arbeitenden Klassen und das Literatenthum.

Anlangend zunächst die Armee, so war in Bezug auf diese die Ansprache maßgebend, welche der König bei seiner ersten Ausfahrt nach Potsdam am 25. März an das dort ver­sammelte Ossizierkorps der Gardetruppen richtete. Dieselbe lautete:Ich bin nach Potsdam gekommen, um meinen lieben Potsdamern den Frieden zu bringen und ihnen zu zeigen, daß ich in aller Beziehung ein freier König bin; den Berlinern aber auch zu beweisen, daß sie von Potsdam aus keine Reaktion zu befürchten haben, und daß alle die beunruhigenden Gerüchte darüber durchaus unbegründet sind. Ich habe den gesunden und edlen Sinn meiner Bürger kennen gelernt, in Berlin ist bei dem Mangel an. städtischen Sicherheitsbehörden die tiefste Ruhe. Ich bin niemals freier und sicherer gewesen als unter dem Schutze meiner Bürger. Was ich gegeben und gethan habe, das habe ich aus vollster und freier Ueberzcugung gethan und längst vorbereitet; nur die großen Ereignisse haben den Ab­schluß beschleunigt und keine Macht kann und wird mich nun bewegen, das Gegebene zurückzunehmen; auch habe ich die Ueber- zeugung gewonnen, daß es zu Deutschlands Heil nothwendig, mich an die Spitze der Bewegung zu stellen. In Berlin herrscht ein so ausgezeichneter Geist in der Bürgerschaft, wie er in der Geschichte ohne Beispiel ist. Ich wünsche daher, daß auch das Offizierkorps den Geist der Zeit eben so erfassen möge, wie ich ihn erfaßt habe, und daß Sie alle von nun an ebenso als treue Staatsbürger sich bewähren mögen, wie Sie sich als treue Soldaten bewährt haben. Sollte in Berlin das Eigenthnm ge­fährdet oder die Ruhe und Ordnung gestört werden, so wird in dem Falle, daß die Bürgerschaft Militärhilfe verlangen sollte, Militär nach Berlin gezogen werden, um mit dem Bürger- Hand in Hand gemeinschaftlich für Ruhe und Ordnung zu wirken; über die weitere Gestaltung im Mililärwesen sind die desfalsigen Anordnungen abzuwarten."

Zugleich wurde bereits damals der Kampf wegen Schleswig- Holstein gegen Dänemark eingeleitet und zwar einmal, weil sich dadurch ein Anlaß bot, diedeutschen Verheißungen" des Königs i

zu erfüllen und sodann, um denn bei dem Straßenkampf in !

Berlin betheiligt gewesenen Trnppentheil Gelegenheit zu geben, s die öffentliche Stimmung durch kriegerische Erfolge nach außen zu versöhnen und die jüngste Vergangenheit durch erhebende patriotische Empfindungen vergessen zn machen."

Noch wesentlich unklarer war die Stimmung und Stellung des Beamtenthums, und zwar nicht allein um deswillen, weil in den Ministerien selbst noch volle Konfusion herrschte, sondern noch mehr, weil dasselbe auch in sich zwiespältig und überdies dahin geschult war, jedesmal wie sich ein witziger Beobachter ansdrückte zn erschrecken, wenn man einen eigenen Gedanken hat. So trat denn auch an verschiedenen Stellen ein stillschweigender Strike ein, während man andererseits sehn­süchtig ans eine Direktion von oben wartete, wie dies ein höher gestellter Beamter durch den klassischen Ausspruch verlantbarte: Man trüge ja so gern den Mantel nach dem Winde, wenn man nur wüßte, ivo er herkommt." Allerdings bezieht sich dies in der Hauptsache ans das Verwaltnngsbeamtenthum, da das richterliche Beamtenthum, besonders in den unteren Kategorien, der Bewegung wesentlich sympathischer gegenüber stand und sich um deswillen auch in allen damaligen Programmen und An­trägen einer besonderen Berücksichtigung in Bezug auf dieFest­stellung seiner Unabhängigkeit" erfreute.

Eine Ausnahme machte in dieser Beziehung die Provinz Preußen, in welcher das Beamtenthum temporär die Zügel vollständig aus der Hand verlor, ja sich demnächst zu dem Grade der Opposition steigerte, daß beispielsweise die Regierung in Marienwerder als Kollegium Protest gegen die Ernennung des Ministeriums Brandenburg-Manteuffel erhob. Leider wurde dieser Protest damals nicht in derselben Weise beantwortet, wie seinerzeit eine ähnliche geistreiche Eingabe seitens des Ministers von Schuckmann. Bei dem ersten Auftreten der Cholera näm­lich erhielt dieser von Seiten einer Regierung einen Bericht,