Aermel, welche zuweilen dicker waren als die Frauen selbst, die sie den Männern nachmachten, waren verboten". Und weiter erzählt unser Gewährsmann: „die Frauenzimmer lieben reiche und sammtene Kleider und Juwelen; da aber die Anlässe sie zu brauchen, selten kommen, so hält ein solches Staatskleid oft die Tochter und Großtochter aus. Zum Weiberstaat gehören aber auch schwere, goldene Ketten, die um den Hals, und andre, die um den Leib wie ein Gurt getragen werden. Bei den Reichsten sind sie mit Berlin (Perlen) und Edelstein besetzt. Zum täglichen Gebrauch sind die Ketten von Silber und daran hängt ein Bund Schlüssel bei der Hausfrau, bei den Töchtern eine Scheere. Die Finger der linken Hand sind alle, von denen der rechten wenigstens drei mit Ringen besteckt, die meisten mit Edelsteinen besetzt, und immer einer, worauf das Wappen des Mannes oder der Frau gestochen ist. Juwelen und Staatskleider, welche von den Voreltern Herkommen, werden, als Zeichen dauernden Wohlstandes in der Familie, höher gehalten, als neu angeschaffte."
Daß diese Schilderung sich nur auf die reichen und wohlhabenden Haushaltungen bezieht, versteht sich von selbst, die gewöhnliche Bürgersfrau trug sich sehr einfach, in der Regel in schwarzen Stoffen. Abweichend von den lüderlichen Ausschreitungen in den Moden des fünfzehnten Jahrhunderts wurden im sechzehnten fast nur hoch hinaufgehende Kleider getragen.
Interessant wird es sein hier wieder zu lesen, was der große Montaigne in seiner italienischen Reise (1580) über die Trachten der deutschen Frauenzimmer, welche er in Baden trifft, berichtet. „Die gewöhliche Frauenzimmertracht" schreibt er „scheint mir dieselbe wie die nnsrige (französische) zu sein. Selbst ihr Kopfputz, der in einer mit Seide und Pelzwerk ausgeschlagenen Mütze besteht, die hinten und vorn unterm Halse zugebundeu wird, ein wenig von der Stirn absteht, und unter welcher die Haare hinten herunter in Locken zusammen gelegt sind, kleidet sie sehr schön. Wenn man ihnen diese Mütze zum Spaße abnimmt, worüber sie auch nicht eben böse werden, so sieht man sie in bloßem Kopf. Man küßt ihnen beim Gruße die Hand. Wenn man sie im Vorübergehen begrüpt, so rühren sie sich nicht, sondern stehen unbeweglich. Wenigstens machen es die meisten so. Es muß dies wohl eine sehr alte Gewohnheit sein, die sich bei ihnen erhalten hat."
Sehr beliebt waren im sechzehnten Jahrhundert die Wohlgerüche, welche in Kleiderschränken und Wäschekisten eine sehr große Rolle spielten. Unsre jungvermählte Frau hat jedenfalls zwischen ihren Handschuhen, Kleidern und ihrer Wäsche „Bysamknöpse", welche aus Rosenblättern, Maiviolen, Burretschblümlein, Sandel, Veilchen- Wurzel und Citronenschalen gefertigt zu werden pflegten und „wohlriechende Säcklin von Seydenzeug mit Pulver gefüllt", aus dem die Bisamknöpse hergerichtet werden, in großer Zahl liegen. „Welsche wohlschmackende Seyffe" darf auf den: Waschtische nicht fehlen und „Rauchküglin" auf den Ofen oder auf glühende Kohlen zu werfen gehören in jedes anständige Bürgerhaus. „Ich freue mich, daß ich vor männiglich so wohl rieche, mein Leib, Kleider und Waate einen Geruch über die Gassen von sich geben; das ist mein einziger Lust und Freud." Diesen Ausspruch einer vornehmen Dame finden wir in einem Briefe über Petrarcas Trostspiegel vom Jahre 1572. Wer nähere Beleuchtung über dieses Thema sucht, der nehme G. H. Ryffs Unterweisung re. von Latwergen u. s. w. Straßburg 1570 zur Hand. Er wird staunen über das Raffinement der guten alten Zeit in dieser Materie.
Um nun aber Sammt, Seide und Schmuck zur gehörigen Geltung zu bringen, sind Tanzliistoarkeiten die dazu geschaffenen Gelegenheiten. Unser junger Ehemann ist selbstverständlich sehr geneigt seinem Gespons diese Gelegenheit zu bieten, die, wie Hans Sachs sagt „der Weiber höchst Ergetzen" ist. „Tanzen ist eyn Freud und Knrtzweil eines ordentlichen Reihens von Gott vergönnet zu seiner Zeit" sagt Cyriakus Spangenberg in seinem Ehespiegel (1578-. „Auf Hochzeiten und ehrlichen Gesellschaften bei der Wiederkunft eines Landesherrn sind solche Tänze in Zucht und Ehren mit Wissen und Willen der hohen Obrigkeit nicht wider Gott, wenn sie recht und ehrlich gehalten werden." Gesittete Stände, berichtet der mehrerwähnte Stetten, bedienten sich zu solchen Belustigungen des Tanzhauses, eines öffentlichen, auf gemeine Kosten unterhaltenen Gebäudes. Dort wurden auch die sogenannten „Geschlechtertänze" abgehalten, bei denen sehr oft Kaiser, Könige und Fürsten sich betheiligten. Die Teilnehmer erschienen in der Regel im Maskenkostüme, iedoch ohne verdecktes Gesicht. Die bei solchen Gelegenheiten entfaltete große Pracht schloß selbstverständlich die Betheiligung der mittleren und ärmeren Klaffen aus, welche ihre Tanzlust bei Kindtaufen, Namenstagen, Hochzeiten und ähnlichen frohen Familienfesten befriedigten. Ueber den Tanz selbst berichtet Montaigne: „Sie nahmen das Frauenzimmer bei der Hand, die sie ihr zugleich küssten, legten sodann ihre Hand auf ihre Schulter, faßten sie um und drückten sie dermaßen an sich, daß die Wangen zusammen kamen. Das Frauenzimmer legt nntcrdcffen ihre Hand auf seine Schulter und in dieser Stellung gehen sie herum. Sie hören alle Augenblicke
wieder auf, führen die Damen auf ihre Sitze, die sie auf einer andern Seite des Saales besonders haben und mit rothem Tuch beschlagen sind, zurück, und nehmen sich dann eine andere. Die Männer haben ihre eigenen Sitze, die ganz von den Frauenzimmern abgesondert sind: denn es scheint, als hätten sie nicht gern viel mit ihnen zu thun". Bei eintretenden Theuernngen wurde häufig das öffentliche Tanzen von der Obrigkeit auf ein ganzes Jahr verboten.
Im Winter war es eine fast allgemeine Belustigung der „erwachsenen Junggesellen und jungen Ehemänner und Frauen" zu Nacht „an gähen Gassen auf kleinen Schlitten zu fahren, welche mit Schellen und kleinen eisernen Ringen behängt, ein lautes Getös machten, das durch Lachen und Jauchzen oft bis zum tobenden Lärm steigt, sonst bis Mitternacht dauerte, nun (1580) aber der Ruhe der Alten wegen bis um 9 Uhr eingeschränkt ist."
Die Hanptsorge der Hausfrau ist die Reinlichkeit und Sauberkeit im inneren Hause. Nach dem Morgengebet wurden täglich in allen Häusern die Wohnzimmer, Gänge, Bänke und Thüren gescheuert, ebenso das Geräth blank geputzt. In der Regel lag dieses Geschäft den Mägden ob; in weniger wohlhabenden und armen Familien besorgte dasselbe die Hausfrau selbst. Für den täglichen Gebrauch sind in den Wohnzimmern, längs der Wand und um einen großen Tisch herum, lange Bänke für die Haushaltung hingestellt, wovon die oberste für den Herrn und die Frau vom Hanse bestimmt, mit Tuch ausgeschlagen ist. Kommt Gesellschaft, so werden in den reicheren Häusern hölzerne Stühle hingestellt, deren Sitze mit Sammt beschlagen und mit Franzen verziert sind. Weniger Reiche begnügen sich mit Stühlen, mit Tuch oder Leder ausgeschlagen oder mit Polstern darauf, welche die Hausfrau oder die erwachsenen Töchter gestickt haben.
Die rechte Gelegenheit zur Entfaltung köstlichen Hausrathes bietet die Wochenstube, in der Freundinnen, Bekannte, Nachbarinnen die entfalteten Herrlichkeiten bewundern können. Sind ältere Töchter im Hause, so müssen auch sie in ihren Feiertagskleidern in der Wochenstube erscheinen. Das kleinste Kind liegt in der feinsten Leinwand, in gestickten oder gewirkten Betttüchern, die aber nicht sonderlich geschätzt werden, wenn sie nicht die Mutter selbst verfertigt hat. Sollte nur eine zehnjährige Tochter da sein, so ist sie die Wärterin des Kindes, und sie bildet sich nicht wenig auf dieses Amt ein. Sie zeigt den bewundernden Frauen das köstliche Weißgeräth, welches die Mutter gearbeitet hat, und wird dann wohl auch von dieser ermnthigt, die Werke ihrer eigenen kleinen Kunstfertigkeit vorzulegen.
Geschicklichkeit in künstlicher Slickereiarbeit zu erlangen, war ein Ehrenpnnkt der jungen Mädchen damaliger Zeit. Auch noch als Hausfrauen pflegten sie diese Kunstfertigkeit, in welcher die Frauen in Augsburg, Nürnberg und Mm nach dem Zeugnisse Orellis „den italienischen Klosterfrauen nicht nachstanden." Die Wohlhabenden und Reichen beschränkten sich auf diese weiblichen Handarbeiten und überließen das Spinnen den Mägden, während die einfache Bürgersfrau, zumal wenn sie zahlreiche Familie hatte, selbst oder mit den Mägden zusammen im Wohnzimmer spann.
Im gewöhnlichen Bürgerhause essen Meister, Kinder und Gesinde zusammen die gleichen Gerichte und aus denselben Schüsseln, aus welchen die Hausfrau jedem seine Portion zntheilt. Zwischen Kindern und Dienstboten wird kein Unterschied gemacht. So mäßig und eingeschränkt die gewöhnliche Lebensart ist, soviel Aufwand und Ueberfluß muß bei Gastgeboten, die allerdings nur bei feierlichen Gelegenheiten stattfinden, entfaltet werden. Wild aller Art und kostbares Geflügel, Fluß- und Seefische, Zucker- und Backwerk aller Art muß die Tafel zieren. „Die Speisen sind sämmtlich viel starker als in Welschland gewürzt, so daß ein Wohlgeschmack die Zimmer erfüllet."
Die Berliner Hochzeitsordnung erlaubt wegen Bereitung der Speisen zu besonderen Gastereien um 11 Uhr das Mittagsmahl und um 5 Uhr das Nachtmahl. Gewöhnlich aß man des Tages viermal, Morgens um 8 Uhr eine Suppe, um 10 Uhr das Mittagsmahl, um 3 Uhr das Abendbrod und um 5 Uhr das Nachtmahl. Spätestens um 8 Uhr ging man zur Ruhe, um am andern Morgen um 5 Uhr aufznstehen.
Das gewöhnliche Essen war einfach: Kraut und Rüben, an den Fasttagen Fische. Die Lebensmittel waren meist sehr wohlfeil; das Malter Korn zu vier Gulden, das Pfund Rindfleisch zu einem Kreuzer war sehr theuer. Eine Gans bezahlte man 1520 mit 9 Pfennigen, ein Schock Eier mit 10 Pfennigen, ein Pfund Kalbfleisch mit 2 Pfennigen, ein Pfund Karpfen mit 6 Pfennigen.
Leinentücher besonders für Kinder, kommen vor Mitte des 16. Jahrhunderts in Deutschland nicht vor. Man lag nackt zwischen den „Pfülwen" und Federdecken. Nur der Luxus kannte Tischtücher; die Strümpfe waren von Leoer, Tuch oder Wollenzeug und in der Regel mit den Beinkleidern verbunden. Erst im 16. Jahrhundert wurden sie von denselben getrennt. Sie waren ein Fabrikat der Schneider; gestrickte Strümpfe kommen zuerst ^^>60 vor und seidene