auf die Reichsgründung ..." (S. 223) bezeichnet wird. „Vom Anspruch her kann das Niederwalddenkmal als das Nationaldenkmal des wilhelminischen Kaiserreichs gelten." (S. 224) Im Abschnitt 3 „Denkmäler für Geisteshelden" erklärt er nicht ausführlicher, warum nur so wenige Denkmäler (und dann auch nur in Verbindung mit praktischer Zwecksetzung als Aussichtsturm) für diese Personengruppe errichtet wurden. Besonders interessant erscheint der Rezensentin Abschnitt 4 „Kaiser-Wilhelm-I.-Denkmäler", wo u. a. das „Kyffhäuserdenkmal" beleuchtet wird. Der Hinweis des Autors, daf) es seine Entstehung einer Initiative des Deutschen Kriegerbundes verdankte, ist sehr wichtig. Dem Leipziger „Völkerschlachtdenkmal" räumt Tittel einen großen Abschnitt ein. Es hat eine fast 100jährige Entstehungsgeschichte, und seine Sinngebung änderte sich im Laufe der Zeit mehrmals. Bei seiner Enthüllung 1913 ist der „ . .. Bau ins .Düster-Symbolhafte'" (S. 248) gesteigert. „Von der Kunstform her kann dieses Denkmal als antiwilhelminisch angesprochen werden, wenn man unter wilhelminisch nur den Kunstgeschmack von Kaiser Wilhelm II. verstehen will, aber vom Gehalt, vom Inhalt her ist das Denkmal eine Steigerung des Wilhelminismus ins übernatürlich Große, ins Mythische. Ein großes Ereignis der Vergangenheit wird so monumental erdrückend dargestellt, daß keine Fragen mehr möglich sind." (S. 248) Hier hätte der Verfasser den Gedankengang ruhig weiterführen können: An solche Bauformen und -ideen konnte (nur kurze Zeit später) die Nazi-Kunst anknüpfen. Im letzten Abschnitt geht Tittel auf den Begriff „Nationaldenkmal" ein. Für ihn ist ein Denkmal erst ein Nationaldenkmal, wenn die Gesamtnation vorbehaltlos zustimmen konnte. Aber tat sie das? „Im Nationaldenkmal verbinden sich Politik und Kunst in einer seltenen, schon vom Begriff her gegebenen Klarheit." (S. 260) Ist nicht vielmehr jedes Denkmal einer gezielten öffentlichen Zwecksetzung unterworfen? Für Denkmäler, die in der Kaiserzeit errichtet wurden, gilt, und da stimmt die Rezensentin dem Autor zu, daß „ . . . fast jedes größere Denkmal Nationaldenkmal ..." (S. 262) hieß und „ . .. der Bezug zum neuen Reich . . . durch die Staatssymbole oder die Gründer Kaiser Wilhelm I. und Bismarck und ihre Paladine gegeben" (S. 262) wurde.
Im umfangreichen Beitrag von Karl Arndt „Denkmaltopographie als Programm und Politik. Skizze einer Forschungsaufgabe" (S. 165—190) werden Denkmalsetzungen des gesamten 19. Jahrhunderts im Berliner Raum behandelt. Funktion und Programm der jeweiligen Denkmäler werden dabei jeweils im Kontext zur Politik des preußischen Staates bzw. des deutschen Reiches gesehen. Hier ist besonders der Abschnitt „Von der Reichsgründung bis zum 1. Weltkrieg" interessant. So beschreibt Arndt u. a. das politische Programm der sogenannten „Ruhmeshalle" — ehemals im Zeughaus —, dabei folgerichtig vom Standort dieser Halle im städtebaulichen Ensemble und von den politischen Ereignissen jener Zeit ausgehend (siehe S. 179 und 180). Ebenso geschieht dies, wenn der Autor das Denkmälerprogramm der Sieges-Allee bespricht: „Gedacht als Beweis künstlerischer Blüte und als ein historisches Bilderbuch, führten die einzelnen Skulpturengruppen die Entwicklung Brandenburg-Preußens seit den Askaniern vorrangig in der Abfolge der regierenden Fürsten vor Augen ..." (S. 182). Wichtig ist auch seine Feststellung, daß die Sieges-Allee eine „Manifestation dynastischen Denkens ..." (S. 182) daistellte und daß sie „ ... im räumlichen Kontext nichts anderes als ein monarchisches Veto gegen die
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