Heft 
(1898) 05
Einzelbild herunterladen

Wand 79

Weber Land und Weer.

M 5

Dhotsgraphieu.

- ^ -

Aus unfern Abonnentenkreisen werden so zahlreiche Anfragen betreffs unsrer Photographie-Vervielfältigungen an uns gerichtet (Anfragen, die unsre Ankündigung in Nummer und peft ( vonUeber Land und NIeer, Großfolio-Ausgabe", wenn auf­merksam gelesen, eigentlich unnötig machen sollte), daß wir zu deren öffentlicher Beantwortung schreiten:

(. Unser Angebot erstreckt sich darauf, jede uns von Abonnenten eingesandte Hriginal-Whotographie in Wisit-, Kabinett- oder sonstwelchem Kormat, Gruppenbilder in ganzer Figur, Aniestück oder Brustbild und ebensolche Ginzel- ausnahmen, in beliebig viel Dutzenden in der Größe (6 cm breit x 9 cm hoch) und Auatität unseres in Wurnmer und Keft 1 enthaltenen Wroöebildes zu vervielfältigen und elegant auf Karton gezogen ((0,5 cm breit x (6,5 cm hoch) zu liefern. Je besser die Original-Photographie, desto schöner fallen unsre Vervielfältigungen aus. Die eingesandten Griginal-Photographien werden bei Zuschickung der bestellten Dutzende dem Auftraggeber intakt zurückgegeben.

2. Die Perstellung nimmt ungefähr 14 Zuge in Anspruch.

5. Nlitglieder von Lesezirkeln können wir als Abonnenten nicht betrachten und bitten diese, falls sie Photographien zu bestellen wünschen, auf unser Blatt zu abonnieren.

p Jedes erste Dutzend einer Photographie kostet 2 Mark 50 Pfennig, weniger als se ein Dutzend werden nicht angefertigt. Jedes weitere Dutzend liefern wir mit nur 1 Mark 50 Pfennig. Gs kostet also 1 Dutzend der Original-Photographie Nr. ( NI. 2. 50 Pf.

( Dutzend der Original-Photographie Nr. 2 ^ NI. 2. 50 Pf.

2 Dutzend der Original-Photographie Nr. ( NI. H. Pf.

( Dutzend der Original-Photographie Nr. 2 NI. 2. 50 Pf.

3 Dutzend der Original-Photographie Nr. ( ^ NI. 5. 50 Pf.

( Dutzend der Original-Photographie Nr. 2 NI. 2. 50 Pf.

u. f. w. u. f. w

weiteres beliebe man auf dem beiliegenden Bestellschein nachzulesen.

5. Die uns zur Wervielfäktigung zngehenden Photographien müssen im Auftrag der Dargestekten selbst (oder der für sie zu handeln Wefugten) aufgenommen sein, ß 7 des Gesetzes, betreffend den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, vom (0. Januar (876 besagt:Wei photographischen Wildnissen (Worträts) geht das Wecht auch ohne Wertrag von selbst auf den Wehester über."

6. Die Unterzeichnete Deutsche Verlags-Anstalt macht selbstverständlich von solchen bestellten Whotographien Keinen Ge­brauch zu irgendwelchen geschäftlichen Zwecken.

- -

Dis strntr inneren krstrstt von 289 Einsendern 459 Dutzend

in Summa 5,508 Stirrtk.

Stuttgart, den (P Oktober (897

Deutsche Mertugs-Anstatt.

Aufgabe 4.

Von A. Kütten in Benlitz.

-!! -

n b o a s t- s weitz.

Weiß zieht an und setzt mit dem dritlni Zuge matt.

gäbe 1:

W. i. veL-ßS S. 1. vo4X88 (-e6,

W 9 e? e4 und

S. i. ica4Xd5 W. 2. a.3-a4-j- S. 2. Xb5Xa4, -a6,

W.3. v8^X--4. -a8,

W.3. VZ8-64. Xd3 6 .

S. t. 1.64-65 W. 2 . 088X65 rc.

Schcrchbrckefwechfel'.

L i t t e r: cr t u v.