Heft 
(1987) 44
Seite
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Geht man davon aus, daß die Varianten des vierzehnten Kapitels repräsen­tativ sind für den Text der ganzen Erzählung, dann muß man mit ca. 1100 Differenzen zwischen den beiden Drucken rechnen, ohne Fontanes eigene Korrekturen für die Buchausgabe mitzuzählen.Schach von Wuthenow" liegt mithin in zwei wenn auch nur geringfügig voneinander abweichenden Fassungen aus dem Jahre 1882 gedruckt vor, die der Autor beide innerhalb von vier Monaten autorisiert hat, nämlich die erste dadurch, daß er die Satz­vorlage für absolut verbindlich erklärte, und die zweite, indem er den Korrek­turabzug durchsah und neue Textänderungen veranlaßte. Daß man verschie­dene Fassungen, auch wenn sie ein und derselben Stufe innerhalb der Text­genese angehören, nicht miteinander vermischen darf, ist ein Gebot der neueren Editionsphilologie, das auch hier prinzipiell unangetastet bleiben soll. Einem doktrinären Editor aber, der bereits die geringfügigste orthographische Normierung oder gar Modernisierung eines älteren Textes für die Konstitu­ierung einerEditio hybrida" 41 hält, erwachsen daraus praktisch unlösbare Probleme für die Gewinnung und Darbietung des zu edierenden Textes. Ent­scheidet er sich für den Vorabdruck, dann kann er zwar die Fontanesche Orthographie und Interpunktion, d. h. das Schriftbild der Satzvorlage einiger­maßen korrekt wiedergeben so korrekt nämlich, wie sich die Setzer mut­maßlich an das (verschollene) Manuskript "gehalten haben, muß aber auf die Verbesserungen verzichten, die Fontane bei der Korrektur der Buchausgabe vorgenommen hat: denn deren Berücksichtigung wäre ein Verstoß gegen das Kontaminationsverbot. Die Wahl der in der Buchausgabe vorliegenden Fassung aber erfordert, daß nach der in der germanischen Editorik vorherrschen­den Doktrin auch die gemäß den Hausregein des Leipziger Verlages oder der Leipziger Druckerei normierte Orthographie reproduziert wird, denn Fon­tane hat sie, stillschweigend zwar, durch die unbeanstandete Rücksendung der Korrekturbogen autorisiert. In der anglistischen Editionspraxis freilich würde man, der oben erwähnten Copy-Text-Theorie von Greg und Bowers folgend, anders verfahren. Bevor ich darauf näher eingehe, will ich die Problematik an einem weiteren Beispiel verdeutlichen.

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Von dem RomanUnwiederbringlich" ist ein Teil der Satzvorlage für den Vorabdruck erhalten geblieben, nämlich sechzehn von den vierunddreißig Kapiteln, oder anders ausgedrückt: etwa die Hälfte des Manuskripts, so daß für die Kapitel 1^10 und 1621 die Textgenese von hier aus über den Vorabdruck in derDeutschen Rundschau" (Januar bis Juni 1891) bis zur Buchausgabe (im Verlag von Wilhelm Hertz, mit der Jahreszahl 1892, Ende November 1891 erschienen) verfolgt werden kann. Ich habe dies am Beispiel der Kapitel 3, 16 und 20 getan. Das Manuskript wurde von Emilie Fontane angefertigt und enthält zahlreiche, zum Teil stark eingreifende Korrekturen des Autors. Kapitel 20 liegt durchgehend in Theodor Fontanes Handschrift vor; bei den z. T. beträchtlich geänderten Partien handelt es sich offenkundig um so­genannte Sofort- oder Baldkorrekturen, d. h. um Änderungen, die der Autor im Zuge der Niederschrift oder Abschrift (von einer Vorstufe) bzw. kurz nach der Niederschrift vorgenommen hat. Daß wir es tatsächlich mit der Satzvorlage

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