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Deutschland.
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solchen für das wirkliche Leben. Zwischen Arbeit und Arbeit ist eben — ganz abgesehen von der Verschiedenheit zwischen geistiger und materieller Thätigkeit — je nach Art und Individuum ein so gewaltiger Unterschied möglich, daß jedes tertiuiri oomparntionm fehlt resp. ein Unding wird, und am zweifellosesten gilt dies von dem Begriff Zeit.
Etwas mehr in den Bereich praktischer Betrachtungen fällt nun der „Normalarbeitstag," wenn man ihn nur in Beziehung setzt zu den Personen. Alsdann fallen nämlich sofort zwei Hanptarten an ihm auf: der Normalarbeitstag für Erwachsene und derjenige für Kinder bezw. jugendliche Arbeiter, und erstere wieder mit der Unterart derjenigen für Männer und derjenigen für Frauen.
Was nun die geschichtliche Entwickelung angeht, so tritt der Normalarbeitstag zuerst uns entgegen zum Schutze der Kinder: im Jahre 1302 erließ England den «lVloral rmck lloalUi uot» für die Kirchspiellehrlinge in der Textil-Jndustrie, welcher eine Beschränkung der Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag für diese Lehrlinge gesetzlich sanktionierte. Und von diesem Jahre an verbreiteten sich dann allmählich gesetzliche Schntzbestimmnngen auch über die Länder des Kontinents, um in einem Edikt der französischen Regierung vom 2. Mürz 1348 den zehnstündigen Nvrmalarbeitstag für Paris und den els- stündigen für die Provinz überhaupt zum erstenmal in der gesamten Gesetzgebung Europas für den erwachsenen Arbeiter zu proklamieren. Die Behauptung Herckners auf Seite 244 seines Werkes über die Ober-Elsässische Banmwoll-Jndustrie (Straßburg bei Trübner), „daß dies Dekret prinzipiell äußerst wichtig fei, da es die früheste Verwirklichung einer Maximalarbeitszeit auch für erwachsene weibliche Personen bilde" ist irrig, denn bereits am 1. September 1832 formulierte ein Arbeiter-Kongreß zu Boston die Forderung des Zehn- Stnnden-Syftems, woraufhin nach zahlreichen Streiks der Präsident van Buren durch Dekret vom 10. April 1849 die Einführung des zehnstündigen Arbeitstages für alle öffentlichen Werkstätten verordnete. Thatsächlich wurde jedoch diese Verordnung schon wieder im Jahre 1861 aufgehoben (el'r. Banm- bach Heft 54, >». 11 der Volkswirtschaftlichen Zeitfragen von 1885). Was die Arbeitszeit für jugendliche Arbeiter bezw. Kinder augeht, so finden sich heute in fast allen Kultnrstaateu Bestimmungen, welche dieselbe nach Art und Dauer regeln, und zeigt die Bewegung der Legislative dnrchgehends die Tendenz, das Alter, von dem an eine Fabrikbeschäftignng gestattet fein soll, hinauf- und die Dauer derselben herabzuschranben.
Der eigentliche, d. h. der nicht durch den Vertrag bezw. die thntsächliche Übung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sondern durch Gesetz seiner Stuudeudaner nach festgellte Arbeitstag findet sich bis jetzt nur in der Schweiz und in Österreich. In beiden Ländern ist die so festgesetzte Arbeitszeit eine solche von maximal elf Stunden effektiver Arbeit, d. h. ohne die Ruhe- und Eßpausen; die einschlägigen Gesetze beider Länder lassen aber so viel Ausnahmen zu, daß von einer wirklichen Durchführung des elfstündigeu Normalarbeitstages thatsächlich nur sehr ouio «;ron« snlm die Rede sein kann. Außerdem aber dürfte es thatsächlich ebensowohl schon an sich wenige Länder wie wenige Betriebe geben, in denen faktisch dauernd länger gearbeitet wird wie elf Stunden täglich; denn die Überzeugung bricht sich überall mehr und mehr Bahn, wenn teilweise allerdings auch nur unter heftigen Wehen, daß eine übermäßige, d. h. so lange wie nur irgend möglich täglich währende Ausnützung der Arbeitskräfte nichts weniger wie identisch ist mit möglichst hoher Produktion. Dollfuß, der Ende der sechziger Jahre zum Schrecken seiner Fnbrikanten-Kollegen im gesamten Elsaß als der erste die zwölfstüudige Arbeitszeit auf eine solche von elf Stunden herabsetzte, wußte sehr wohl was er that, und hat wahrlich keinen Schaden von dieser Maßnahme gehabt.
Was nun das Deutsche Reich angeht, so taucht der Plan des Normalarbeitstages ans dein Gebiete der Gesetzgebung zuerst ans im Jahre 1869, wo am 27. April der sozialdemokra
tische Abgeordnete I)r. Schweitzer folgenden Antrag stellte: „In allen Großbetriebs-Unternehmungen darf ein Lohnarbeiter nicht länger als zwölf Stunden der Tages- oder Nachtzeit beschäftigt werden. Innerhalb der zwölf Stunden sollen
zwei Stunden Eß- und Ruhepausen fallen, «so daß also die wirkliche Arbeitszeit in ihrem erlaubten Höchstbetrage sich ans zehn Stunden beläuft!»"
Und gleichzeitig die Gegensätze berühren sich — beantragte der konservative Abgeordnete von Branchitsch: „in allen Fabriken darf ein Lohnarbeiter nicht länger als zwölf Stunden der Tages- und Nachtzeit beschäftigt werden."
An weiteren Anregungen ans der Mitte des Reichstages — namentlich auch seitens des Centrnms - hat es nicht gefehlt, ohne daß jedoch irgendwelche positiven Beschlüsse nach dieser Richtung hin gefaßt worden wären. Der zehnstündige Arbeitstag ist heute fast dnrchgehends eine Thatsnche, und zwar eine fester fundierte, als wenn sie ans durchlöcherten Gesetzesparagra phen basierte, — ja einige Betriebe — selbst abgesehen vom Bergbau — haben in diesen letzten Tagen bereits die neunstündige Effektivzeit bewilligt (so der durch seine treffliche Initiative ans dem Gebiete der Arbeiter-Vertretungen in weitesten Kreisen bekannt gewordene Holz-Industrielle Freese in Berlin) und jetzt wird in einer Bewegung, wie die Welt sie noch kaum gesehen, der achtstündige Arbeitstag gefordert vom nördlichen Polarkreis bis herab zur Küste Afrikas, — von Deutschlands Ostgrenze bis an die Küste des Stillen Oceans, — man sieht, — nicht nur die Toten, sondern die Lebenden reiten schnell. Und trügt nicht alles, so wird auch diese Forderung den Sieg an ihre Fahnen geknüpft sehen, - wenn nicht heute, so in
absehbarer Zeit, und wenn nicht sofort in vollem Maße, so doch schon teilweise. — Aber auch hier wird schließlich doch dafür gesorgt sein, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen und daß nicht Müßiggang aller Laster Anfang und Ende werde.
II. Der Verlauf des 1. Mai 1890.
Bei dem internationalen Ursprung der Feier verlohnt cs auch wohl, zur Erinnerung an dieselbe - als in ihrer Art bislang von der Geschichte nicht gekannt — in Kürze ihre Hauptmomente festzuhalten. Denn das kulturhistorische und sozialpolitische Interesse wird, mag nun die Feier eine einmalige gewesen sein oder, wie augenscheinlich beabsichtigt, sich alljährlich wiederholen, noch oft ans dieselbe znrückkommen.
Wir folgen auf dieser nationalen Wanderung dem bekannten „Zug nach dem Westen."
Es war natürlich, daß Rußland, wie in vieler Beziehung, noch außerhalb jedes Rahmens westeuropäischer und selbst internationaler Verhältnisse stehend, von der Frage einer Feier des 1. Mai als Festtag der Arbeiter so gut wie völlig unberührt blieb. Ein Arbeiterstand im eigentlichen modernen Sinne des Wortes existiert auch heute noch so gut wie überhaupt nicht im Reiche des Zaren, und die sozialpolitische Frage ist dort eine so wesentlich anders gestaltete, sowohl was die Voraussetzungen wie Zwecke angeht, daß thatsächlich mit ihr im Rahmen der Maifeier nicht gerechnet werden und sie demgemäß auch keinen Platz in der Geschichte derselben finden kann.
Ganz anders aber bei den westlichen Nachbarn Rußlands, in nnserm Vaterlande und Österreich.
Man geht wohl kaum fehl, daß man ans dem Pariser- Kongreß von 1889 Deutschland mit seiner außerordentlich starken und so über alles Erwarten angewachsenen sozialdemokratischen Partei mit als den Hanptfaktor der gesamten Bewegung angesehen und gehofft hatte, gerade hier eine Demonstration ohnegleichen und von wahrhaft niederschmetternder Wucht in Scene gehen zu sehen; — eine Hoffnung, die nach dem 20. Februar mit seinen anderthalb Millionen sozialdemokratischen Stimmen noch wesentlich gewachsen war. — Allein der Erfolg blieb weit hinter den Erwartungen zurück. — Es ist zwar einzuräumen, daß einmal zu Anfang der Bewegung die Lust zu feiern eine außerordentlich starke war, und daß ferner