Heft 
(1889) 32
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Deutschland.

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solchen für das wirkliche Leben. Zwischen Arbeit und Arbeit ist eben ganz abgesehen von der Verschiedenheit zwischen geistiger und materieller Thätigkeit je nach Art und Indivi­duum ein so gewaltiger Unterschied möglich, daß jedes tertiuiri oomparntionm fehlt resp. ein Unding wird, und am zweifel­losesten gilt dies von dem Begriff Zeit.

Etwas mehr in den Bereich praktischer Betrachtungen fällt nun derNormalarbeitstag," wenn man ihn nur in Be­ziehung setzt zu den Personen. Alsdann fallen nämlich so­fort zwei Hanptarten an ihm auf: der Normalarbeitstag für Erwachsene und derjenige für Kinder bezw. jugendliche Arbeiter, und erstere wieder mit der Unterart derjenigen für Männer und derjenigen für Frauen.

Was nun die geschichtliche Entwickelung angeht, so tritt der Normalarbeitstag zuerst uns entgegen zum Schutze der Kinder: im Jahre 1302 erließ England den «lVloral rmck lloalUi uot» für die Kirchspiellehrlinge in der Textil-Jndustrie, welcher eine Beschränkung der Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag für diese Lehrlinge gesetzlich sanktionierte. Und von diesem Jahre an verbreiteten sich dann allmählich gesetzliche Schntzbestimmnngen auch über die Länder des Kontinents, um in einem Edikt der französischen Regierung vom 2. Mürz 1348 den zehnstündigen Nvrmalarbeitstag für Paris und den els- stündigen für die Provinz überhaupt zum erstenmal in der ge­samten Gesetzgebung Europas für den erwachsenen Arbeiter zu proklamieren. Die Behauptung Herckners auf Seite 244 seines Werkes über die Ober-Elsässische Banmwoll-Jndustrie (Straß­burg bei Trübner),daß dies Dekret prinzipiell äußerst wichtig fei, da es die früheste Verwirklichung einer Maximal­arbeitszeit auch für erwachsene weibliche Personen bilde" ist irrig, denn bereits am 1. September 1832 formu­lierte ein Arbeiter-Kongreß zu Boston die Forderung des Zehn- Stnnden-Syftems, woraufhin nach zahlreichen Streiks der Prä­sident van Buren durch Dekret vom 10. April 1849 die Ein­führung des zehnstündigen Arbeitstages für alle öffentlichen Werkstätten verordnete. Thatsächlich wurde jedoch diese Ver­ordnung schon wieder im Jahre 1861 aufgehoben (el'r. Banm- bach Heft 54, >». 11 der Volkswirtschaftlichen Zeitfragen von 1885). Was die Arbeitszeit für jugendliche Arbeiter bezw. Kin­der augeht, so finden sich heute in fast allen Kultnrstaateu Bestimmungen, welche dieselbe nach Art und Dauer regeln, und zeigt die Bewegung der Legislative dnrchgehends die Tendenz, das Alter, von dem an eine Fabrikbeschäftignng gestattet fein soll, hinauf- und die Dauer derselben herabzuschranben.

Der eigentliche, d. h. der nicht durch den Vertrag bezw. die thntsächliche Übung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, sondern durch Gesetz seiner Stuudeudaner nach festgellte Ar­beitstag findet sich bis jetzt nur in der Schweiz und in Öster­reich. In beiden Ländern ist die so festgesetzte Arbeitszeit eine solche von maximal elf Stunden effektiver Arbeit, d. h. ohne die Ruhe- und Eßpausen; die einschlägigen Gesetze beider Län­der lassen aber so viel Ausnahmen zu, daß von einer wirk­lichen Durchführung des elfstündigeu Normalarbeitstages that­sächlich nur sehr ouio «;ron« snlm die Rede sein kann. Außer­dem aber dürfte es thatsächlich ebensowohl schon an sich wenige Länder wie wenige Betriebe geben, in denen faktisch dauernd länger gearbeitet wird wie elf Stunden täglich; denn die Über­zeugung bricht sich überall mehr und mehr Bahn, wenn teil­weise allerdings auch nur unter heftigen Wehen, daß eine über­mäßige, d. h. so lange wie nur irgend möglich täglich währende Ausnützung der Arbeitskräfte nichts weniger wie identisch ist mit möglichst hoher Produktion. Dollfuß, der Ende der sech­ziger Jahre zum Schrecken seiner Fnbrikanten-Kollegen im ge­samten Elsaß als der erste die zwölfstüudige Arbeitszeit auf eine solche von elf Stunden herabsetzte, wußte sehr wohl was er that, und hat wahrlich keinen Schaden von dieser Maß­nahme gehabt.

Was nun das Deutsche Reich angeht, so taucht der Plan des Normalarbeitstages ans dein Gebiete der Gesetzgebung zu­erst ans im Jahre 1869, wo am 27. April der sozialdemokra­

tische Abgeordnete I)r. Schweitzer folgenden Antrag stellte: In allen Großbetriebs-Unternehmungen darf ein Lohnarbeiter nicht länger als zwölf Stunden der Tages- oder Nachtzeit be­schäftigt werden. Innerhalb der zwölf Stunden sollen

zwei Stunden- und Ruhepausen fallen, «so daß also die wirkliche Arbeitszeit in ihrem erlaubten Höchstbetrage sich ans zehn Stunden beläuft!»"

Und gleichzeitig die Gegensätze berühren sich bean­tragte der konservative Abgeordnete von Branchitsch:in allen Fabriken darf ein Lohnarbeiter nicht länger als zwölf Stunden der Tages- und Nachtzeit beschäftigt werden."

An weiteren Anregungen ans der Mitte des Reichstages namentlich auch seitens des Centrnms - hat es nicht gefehlt, ohne daß jedoch irgendwelche positiven Beschlüsse nach dieser Richtung hin gefaßt worden wären. Der zehnstündige Arbeits­tag ist heute fast dnrchgehends eine Thatsnche, und zwar eine fester fundierte, als wenn sie ans durchlöcherten Gesetzesparagra phen basierte, ja einige Betriebe selbst abgesehen vom Berg­bau haben in diesen letzten Tagen bereits die neunstündige Effektivzeit bewilligt (so der durch seine treffliche Initiative ans dem Gebiete der Arbeiter-Vertretungen in weitesten Kreisen be­kannt gewordene Holz-Industrielle Freese in Berlin) und jetzt wird in einer Bewegung, wie die Welt sie noch kaum gesehen, der achtstündige Arbeitstag gefordert vom nördlichen Polarkreis bis herab zur Küste Afrikas, von Deutschlands Ostgrenze bis an die Küste des Stillen Oceans, man sieht, nicht nur die Toten, sondern die Lebenden reiten schnell. Und trügt nicht alles, so wird auch diese Forderung den Sieg an ihre Fahnen geknüpft sehen, - wenn nicht heute, so in

absehbarer Zeit, und wenn nicht sofort in vollem Maße, so doch schon teilweise. Aber auch hier wird schließlich doch dafür gesorgt sein, daß die Bäume nicht in den Himmel wach­sen und daß nicht Müßiggang aller Laster Anfang und Ende werde.

II. Der Verlauf des 1. Mai 1890.

Bei dem internationalen Ursprung der Feier verlohnt cs auch wohl, zur Erinnerung an dieselbe - als in ihrer Art bislang von der Geschichte nicht gekannt in Kürze ihre Hauptmomente festzuhalten. Denn das kulturhistorische und sozialpolitische Interesse wird, mag nun die Feier eine ein­malige gewesen sein oder, wie augenscheinlich beabsichtigt, sich alljährlich wiederholen, noch oft ans dieselbe znrückkommen.

Wir folgen auf dieser nationalen Wanderung dem be­kanntenZug nach dem Westen."

Es war natürlich, daß Rußland, wie in vieler Beziehung, noch außerhalb jedes Rahmens westeuropäischer und selbst inter­nationaler Verhältnisse stehend, von der Frage einer Feier des 1. Mai als Festtag der Arbeiter so gut wie völlig unberührt blieb. Ein Arbeiterstand im eigentlichen modernen Sinne des Wortes existiert auch heute noch so gut wie überhaupt nicht im Reiche des Zaren, und die sozialpolitische Frage ist dort eine so wesentlich anders gestaltete, sowohl was die Vor­aussetzungen wie Zwecke angeht, daß thatsächlich mit ihr im Rahmen der Maifeier nicht gerechnet werden und sie demgemäß auch keinen Platz in der Geschichte derselben finden kann.

Ganz anders aber bei den westlichen Nachbarn Rußlands, in nnserm Vaterlande und Österreich.

Man geht wohl kaum fehl, daß man ans dem Pariser- Kongreß von 1889 Deutschland mit seiner außerordentlich starken und so über alles Erwarten angewachsenen sozialdemo­kratischen Partei mit als den Hanptfaktor der gesamten Be­wegung angesehen und gehofft hatte, gerade hier eine Demon­stration ohnegleichen und von wahrhaft niederschmetternder Wucht in Scene gehen zu sehen; eine Hoffnung, die nach dem 20. Februar mit seinen anderthalb Millionen sozialdemo­kratischen Stimmen noch wesentlich gewachsen war. Allein der Erfolg blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Es ist zwar einzuräumen, daß einmal zu Anfang der Bewegung die Lust zu feiern eine außerordentlich starke war, und daß ferner